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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 08:17
von cas81
Während der Übergangsfrist kann es keinen Verstoß gegen das WaffG in Bezug auf die geschilderte Sachlage geben. IdS kann der TO auch nichts zugeben, wo es nicht zuzugeben gibt. Selbst abseits der Übergangsfrist handelt die Behörde rechtswidrig. Der Lösungsansatz mit der Verband klingt gut, ich hätte nicht erwartet, dass die so entgegenkommend sind. Somit: 4 neue Mitglieder, WENN sie sich tatsächlich für den TO ins Zeug hauen (das verlangt natürlich nach einem kleinen Tätigkeitsbericht von Chrissi).

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 08:20
von Balistix
Muss ich wirklich auch wieder der Verband beitreten? :think:

Falls es mit der Verband wider Erwarten doch nichts wird, könntest du auch noch bei RA Karl-Heinz Plankel (vom Verein) anfragen.

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 09:24
von Chrissi
Balistix hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 08:20 Muss ich wirklich auch wieder der Verband beitreten? :think:

Falls es mit der Verband wider Erwarten doch nichts wird, könntest du auch noch bei RA Karl-Heinz Plankel (vom Verein) anfragen.
Ich werde heute mal probieren das ganze mit dem Verband RA zu klären. Zusätzlich werde ich den Herrn Gartner einmal anrufen.

Falls das fruchtet werde ich das gerne probieren. Muss ich bei dem Verein RA zahlen weil ich bin ja kein Verein Mitglied?

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 09:31
von Balistix
Chrissi hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 09:24
Balistix hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 08:20 Muss ich wirklich auch wieder der Verband beitreten? :think:

Falls es mit der Verband wider Erwarten doch nichts wird, könntest du auch noch bei RA Karl-Heinz Plankel (vom Verein) anfragen.
Ich werde heute mal probieren das ganze mit dem Verband RA zu klären. Zusätzlich werde ich den Herrn Gartner einmal anrufen.

Falls das fruchtet werde ich das gerne probieren. Muss ich bei dem Verein RA zahlen weil ich bin ja kein Verein Mitglied?
Das wirst du dir - so wie mit dem Verband RA - vermutlich ausmachen müssen, wie das konkret läuft.

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 09:48
von MikeD
Chrissi hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 09:24
Balistix hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 08:20 Muss ich wirklich auch wieder der Verband beitreten? :think:

Falls es mit der Verband wider Erwarten doch nichts wird, könntest du auch noch bei RA Karl-Heinz Plankel (vom Verein) anfragen.
Ich werde heute mal probieren das ganze mit dem Verband RA zu klären. Zusätzlich werde ich den Herrn Gartner einmal anrufen.

Falls das fruchtet werde ich das gerne probieren. Muss ich bei dem Verein RA zahlen weil ich bin ja kein Verein Mitglied?
Soweit ich weiß gibt es für den Verwaltungsstraf-Rechtsschutz bei der Verband keine Wartezeit, somit wärest Du mit dem Beitritt und der Bezahlung des Mitgliedsbeitrags (49 €) versichert (falls die Behörde tatsächlich ein Strafverfahren einleitet und die Magazine für verfallen erklärt).

Aber wahrscheinlich reicht es schon, wenn der Verband-Anwalt einmal bei der Behörde anruft und sie auf die Altbestandsregelung hinweist...

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 10:48
von gewo
cas81 hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 08:17 Während der Übergangsfrist kann es keinen Verstoß gegen das WaffG in Bezug auf die geschilderte Sachlage geben.
näääh

fuer den fall dass die behoerde sich mit ihrer rechtsansicht durchsetzt war es ab 14.12.2019, 00:00 unrechtmaessiger besitz.

fuer unrechtmäßigen besitz gibt es KEINE Übergangsfrist ...

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 11:35
von cas81
Durch die Übergangsfrist wird es ja gar nicht unrechtmäßig. Darum gibt es sie ja. Siehe "Sofern eine Meldefrist von zwei Jahren vorgesehen wurde, beginnt diese mit Inkrafttreten der jeweiligen Übergangsregelung zu laufen. Bis zum Ablauf dieser Frist ist der Besitz von vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes rechtmäßig erworbenen Schusswaffen, wesentlichen Bestandteilen oder Magazinen jedenfalls erlaubt." Wenn sich die Behörde wirklich damit durchsetzt, dann gute Nacht.

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 11:45
von gewo
cas81 hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 11:35 "Sofern eine Meldefrist von zwei Jahren vorgesehen wurde, ..
fuer illegal besessene waffen wurde keine meldefristvorgesehen ...
cas81 hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 11:35 ... beginnt diese mit Inkrafttreten der jeweiligen Übergangsregelung zu laufen. Bis zum Ablauf dieser Frist ist der Besitz von vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes rechtmäßig erworbenen Schusswaffen, wesentlichen Bestandteilen oder Magazinen jedenfalls erlaubt."
sie sind zwar evt rechtmäßig erworben worden, jedoch NICHT im rechtmäßigen besitz (nach Meinung der Behörde)

es ist absurd dass sie keinen bescheid ausstellen (WBK geht ned, klar ..)

aber Übergangsfrist sehen ich - wenn die behoerde sich mit ihrer Rechtsmeinung durchsetzt - eigentlich keine

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 12:00
von Balistix
gewo hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 11:45
cas81 hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 11:35 "Sofern eine Meldefrist von zwei Jahren vorgesehen wurde, ..
fuer illegal besessene waffen wurde keine meldefristvorgesehen ...
cas81 hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 11:35 ... beginnt diese mit Inkrafttreten der jeweiligen Übergangsregelung zu laufen. Bis zum Ablauf dieser Frist ist der Besitz von vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes rechtmäßig erworbenen Schusswaffen, wesentlichen Bestandteilen oder Magazinen jedenfalls erlaubt."
sie sind zwar evt rechtmäßig erworben worden, jedoch NICHT im rechtmäßigen besitz (nach Meinung der Behörde)

es ist absurd dass sie keinen bescheid ausstellen (WBK geht ned, klar ..)

aber Übergangsfrist sehen ich - wenn die behoerde sich mit ihrer Rechtsmeinung durchsetzt - eigentlich keine
Das ist ja genau der Punkt vom cas, und da stimm ich mit ihm überein: alles was vor 14.12. rechtmäßig erworben wurde, darf während der Meldefrist auch weiterhin legal besessen werden und wird erst zum 14.12.2021 illegal, sofern es nicht gemeldet wird.

Der Kollege hat die Magazine vorher erworben und besitzt sie daher zum derzeitigen Zeitpunkt weiterhin legal, so will es das Gesetz. Er hat tatsächlich noch keine Verwaltungsübertretung begangen.

In anderen Worten: die BH und die LPD verkennen die geltende Rechtslage komplett und bewegen sich auf äußerst dünnem Eis.

Was anderes wäre es, wenn der Kollege die Dinger nach 14.12. erst erworben hätte. Dann wäre der Besitz mangels entsprechender Genehmigung illegal.

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 12:00
von cas81
Sie wurden rechtmäßig erworben und sind demnach bis zum Ablauf der Frist rechtmäßig im Besitz.
Egal, wir werden sehen. Ich hoffe nach wie vor auf ein Kippen in Richtung rechtmäßiges Handeln der Behörden.
Edit: Balistix war schneller.

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 12:04
von Balistix
Meiner Ansicht nach gehört das eigentlich dringend ausjudiziert, weil das eine richtige Sauerei ist. Derjenige, der das ausjudizieren muss, ist ein armer Hund und möchte ich nicht sein, weil eine Behörde, die sich derart spielt, sehr wahrscheinlich ziemlich beleidigt und nachtragend sein wird, so der Beschwerdeführer in Zukunft wieder etwas benötigt (WBK, Erweiterung, usw).

Edit: ich freu mich überhaupt nicht auf Dezember 2021 bis März 2022. Da wird's einige Brösel geben bzgl "illegaler Waffen" aufgrund verabsäumter/unvollständiger/... Meldungen geben. You heard it here first.

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 12:19
von Maddin
Balistix hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 12:04 Meiner Ansicht nach gehört das eigentlich dringend ausjudiziert, weil das eine richtige Sauerei ist. Derjenige, der das ausjudizieren muss, ist ein armer Hund und möchte ich nicht sein, weil eine Behörde, die sich derart spielt, sehr wahrscheinlich ziemlich beleidigt und nachtragend sein wird, so der Beschwerdeführer in Zukunft wieder etwas benötigt (WBK, Erweiterung, usw).

Edit: ich freu mich überhaupt nicht auf Dezember 2021 bis März 2022. Da wird's einige Brösel geben bzgl "illegaler Waffen" aufgrund verabsäumter/unvollständiger/... Meldungen geben. You heard it here first.
Das wird Jahrzehnte andauern...

Wie oft hört man jetzt schon von „illegalen“ Waffenlagern die aus 99% nicht registrierten Kat. C bestehen ?

Die Meldung einer Waffe war sogar noch relativ einfach, weil auf die kannst idR nicht einfach mal so vergessen oder die Waffe verlieren etc. Außerdem endete die Registrierung nicht plötzlich, sondern man durfte Altbestand ja weiterhin beim Händler eintragen (straffreier Rücktritt, bei dem die Behörde vom Händler nicht informiert werden musste).

Bei einem Magazin bin ich mir aber nicht mehr so sicher. Egal ob das den Besitz oder sogar den (absofort ja eigentlich illegalen) Erwerb betrifft.

Kommt halt immer drauf an wie man das zukünftig handhabt. Wenn es so läuft wie bei Kat. C ok...wenn nicht ? oje...

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 12:41
von Balistix
Maddin hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 12:19
Balistix hat geschrieben: Do 30. Jan 2020, 12:04 Meiner Ansicht nach gehört das eigentlich dringend ausjudiziert, weil das eine richtige Sauerei ist. Derjenige, der das ausjudizieren muss, ist ein armer Hund und möchte ich nicht sein, weil eine Behörde, die sich derart spielt, sehr wahrscheinlich ziemlich beleidigt und nachtragend sein wird, so der Beschwerdeführer in Zukunft wieder etwas benötigt (WBK, Erweiterung, usw).

Edit: ich freu mich überhaupt nicht auf Dezember 2021 bis März 2022. Da wird's einige Brösel geben bzgl "illegaler Waffen" aufgrund verabsäumter/unvollständiger/... Meldungen geben. You heard it here first.
Das wird Jahrzehnte andauern...

Wie oft hört man jetzt schon von „illegalen“ Waffenlagern die aus 99% nicht registrierten Kat. C bestehen ?

Die Meldung einer Waffe war sogar noch relativ einfach, weil auf die kannst idR nicht einfach mal so vergessen oder die Waffe verlieren etc. Außerdem endete die Registrierung nicht plötzlich, sondern man durfte Altbestand ja weiterhin beim Händler eintragen (straffreier Rücktritt, bei dem die Behörde vom Händler nicht informiert werden musste).

Bei einem Magazin bin ich mir aber nicht mehr so sicher. Egal ob das den Besitz oder sogar den (absofort ja eigentlich illegalen) Erwerb betrifft.

Kommt halt immer drauf an wie man das zukünftig handhabt. Wenn es so läuft wie bei Kat. C ok...wenn nicht ? oje...
Ich meinte, dass es sich da zum ersten Mal häufen wird, weil die Frist grad aus ist und das Weinen groß sein wird, weil es ein paar unbedarfte LWB sicher geben wird, die vielleicht einfach nichts mitbekommen oder drauf vergessen haben bspw bei der Verwahrungskontrolle nichtsahnend ein 30er Mag am AR stecken haben.

Das ist dann der Lackmustest dafür, wie die Behörden da reinfahren oder auch nicht. Bei Kat C ist es ja so, dass die Waffe an sich trotz fehlender Meldung weiterhin eine Waffe der Kat C ist und grundsätzlich vom Meldepflichtigen besessen werden darf. Im Unterschied dazu sind Magazine und dazugehörige Waffen in der Kategorie aufgestiegen und nicht jeder hat eine Besitzberechtigung.

Nicht gemeldete Kat C vs unberechtigt besessene an sich verbotene Waffe der Kat A - da klingeln bei einigen Behörden die Glocken wohl ziemlich anders.

Andauern wird es logischerweise auch. Und von denjenigen, die sich wie damals mit den Pumpguns sehenden Auges in die Illegalität begeben, haben wir da noch gar nicht gesprochen.

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 13:34
von Chrissi
Der freundliche Herr bei der Verband hat mich direkt als Mitglied eingetragen, obwohl ich erst nach der Bankverbindung gefragt hab, damit ich ihnen das Geld für die Mitgliedschaft einzahlen kann. Das hat er gemacht, damit i direkt den Rechtsschutz des RA in Anspruch nehmen kann.

Den Herr Gartner habe ich heute leider noch nich erreichen können.

Ziel ist es, den Stein vor dem Wochenende ins rollen zu bringen, damit sich meine BH nochmal überlegt ob die mir mein Rechtmäßig erworbenes Eigentum wegnehmen wollen.

Vielen Danke an alle die mir schreiben und mir Ihre Unterstützung zusagen. Selbst das diskutieren über ähnliche Themen in diesem Tread hilft mir indirekt, weil dadurch der Tread aktiv bleibt und mehr Leute den Tread lesen.

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 15:07
von johnbond01
Top. Gib bitte Bescheid sobald der RA tätig ist und das tatsächlich funktioniert hat, dann trete ich der Verband umgehend bei.