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Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 12:43
von WeaponAnonymous
Also in keinem Belang eine Verbesserung, auch nicht für "Just for Fun" Schützen
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 12:52
von Bud Spencer
Nein
eine verschärfung. Verursacht durch untätigkeit und inkompetenz der interessensvertreter.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 12:55
von BigBen
Bud Spencer hat geschrieben:Nein
eine verschärfung. Verursacht durch untätigkeit und inkompetenz der interessensvertreter.
Lass es gut sein sonst gibts langsam echt eine Verwarnung.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 12:58
von yoda
@rubylaser694
Hast du den ersten Beitrag vom Zakrajsek im Verband Forum gelesen ? "ohne die Verband hätte es diese Novelle nicht gegeben" schreibt er da, sonst hätt ichs nicht gesagt. Die Verband setzt sich für uns legale Waffenbesitzer ein aber es scheint im Moment echt ziemlich aussichtslos zu sein, keine Ahnung warum der Staat den legalen Besitz von Schusswaffen immer weiter erschweren will, die meisten und auch gefährlichsten Schusswaffen sind sowieso illegal. Kroatien ist jetzt bei der EU, die haben vorher schon alles zu uns raufgeführt, das wird jetzt sicher nicht weniger.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 13:00
von Bud Spencer
BigBen hat geschrieben:Bud Spencer hat geschrieben:Nein
eine verschärfung. Verursacht durch untätigkeit und inkompetenz der interessensvertreter.
Lass es gut sein sonst gibts langsam echt eine Verwarnung.
Begründung?
Der letzte post war auch als kritik gegen jagdverbände, askö, schützenbund usw gedacht!
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 13:30
von kawaz
Solange der Verband Steuermann in vielen seiner Posts Waffenbesitzer animiert die drtittstärkste Partei zu wählen und bei jeder Gelegenheit auf die Nr. Eins und Zwei scheißt wird sich da nicht viel ändern.
Obwohl der Steuermann das Österreichische Waffengesetz wie aus dem effeff beherrscht wird er von der Nr. Eins und Zwei nicht ernst genommen wegen dem oben genannten Grund.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 13:34
von Noldi
Der Punkt stimmt sogar mal. Dazu kommen die eigentlich für uns schädlichen Querschüsse ...
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Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 14:08
von BigBen
Könnt ihr das Thema Verband bitte im dafür vorhandenen Forum der Verband selbst diskutieren? Danke.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 14:09
von Noldi
OK ...
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Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 14:14
von piefke
Bud Spencer hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Noldi hat geschrieben:Richtig. Für uns Sportschützen und Jäger gibt es jetzt eine "Höchstgrenze" von 5 Stück.
hi
nein, das ist nicht richtig
jaeger und auch sammler sind vom §23 2b nicht betroffen, es geht nur um nicht-jaeger und nicht-sammler
Die begründung jagdl. Bedarf hat mit der platzvergabe nicht viel zu tun.
Da wirst NIE mehr als 5 rausleiern können. Kenne ach keinen fall wo erweiterungen mit der begründung jagdl. Bedarf durchgegangen ist.
Für die jagd in ö brauchst eh einen wp. Und 5 ha (kugel und schrot) sind in meinem auge für einen jäger schon viel...
Kommt aber auf die behörde an
ich habe selbst nur 2 SV Plätze.
Ich hatte immer gedacht das wäre jagdlich möglich:
also 2 für SV auf WBK// unabhängig von der Jagdkarte beantragt ( z.b. 9mm und 38.// )
dann WP für jagdlichen Bedarf, wenn man den bekommt, sollten im Regelfall 2 Plätze drin sein.
Also z.B. 45ACP/44Mag für Schwarzwildnachsuche und HA in 308 für Drück/Riegeljagd
Dann erweiterung um Pistole 6,35 für die Fallenjagd und Schrot_HA in 12/76 für die Rabenjagd
also dann unterm Strich 6 Plätze, einen Plaltz 7 für einen KK-HA für die Kanninchen Jagd laß ich mal raus
Ist diese denkweise an der Realität vorbei???
Klingt ja so als wäre halt nur die WP-Plätze drin.....
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 14:23
von Bud Spencer
Die ganze diskussion hat mit dem waffenpass nichts zu tun. Der und seine plätze bleiben derzeit UNANGETASTET. Lediglich die wbk wird auf 5 beschränkt.
Also wp plätze x+wbk plätze max. 5.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 14:24
von Noldi
Niemand kann dir sagen wie sie es in Zukunft bei Jägern handhaben werden. Der Innenausschuss Bericht sagt aber klar dass Jäger in der Regel einen geringeren Bedarf haben als die Sportschützen.
Von daher wäre es wahrscheinlich ratsam den WP mit 2 Plätzen erst nach 5 Plätzen auf WBK zu beantragen ... Dann ist aber trotzdem wahrscheinlich bei 7-8 komplett Schluss.
Aber wie gesagt wir werden es erst mit der Zeit wissen ...
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Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 14:29
von Bud Spencer
Noldi hat geschrieben:Niemand kann dir sagen wie sie es in Zukunft bei Jägern handhaben werden. Der Innenausschuss Bericht sagt aber klar dass Jäger in der Regel einen geringeren Bedarf haben als die Sportschützen.
Von daher wäre es wahrscheinlich ratsam den WP mit 2 Plätzen erst nach 5 Plätzen auf WBK zu beantragen ... Dann ist aber trotzdem wahrscheinlich bei 7-8 komplett Schluss.
Aber wie gesagt wir werden es erst mit der Zeit wissen ...
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Behördenpraxis ist derzeit reine spekulation. Fakt ist mit dem neien erlass dürfte wohl für sportschützen die wbk mit 5 plätzen voll sein. Ende gelände.
@ noldi
es soll ja auch jäger geben, die auch sportschützen sind

Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 14:33
von Noldi
In Zukunft werden wir wohl alle Waffenhändler mit Gewerbeschein oder ähnlichem um an die Plätze zu kommen ...
Ich hab sogar schon nachgeschaut obs so einfach wär. Nö, 1 Jahr müsste man zuerst bei einem gearbeitet haben um überhaupt die Prüfungen machen zu dürfen ...
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 14:53
von gewo
Hasenfuss hat geschrieben:Als Hobbyschütze freue ich mich! Habe die WBK mit den kümmerlichen zwei Plätzen seit 16 Jahren und kann jetzt endlich erweitern gehen ohne den depperten Aufwand mit Listen und was weiß ich noch alles.
Und wenn sich die Beamtenschaft querlegt, gibts einen Einspruch der sich gewaschen hat!
hi
gegen was willst denn einspruch erheben?
lies einfach das gesetz
da steht alles drinnen
- WBK max 2 plaetze
- nach 5 jahren und wohlverhalten und entsprechenden nachweisen (mitgleidschaft verein, bestaetigung obmann, ergebnisberichte) zwei weitere plaetze auf vier
- nach weiteren 5 jahren und demselben zirkus nochmal gibt es einen fuenften platz dazu
ende gelaender
wenn du detailfragen dazu hast, warum fragst du nicht den stellvertretenden obmann des innenausschusses, den Sicherheitssprecher der FPÖ, Abg. Harald Vilimski der der diese absolute einschraenkung auf fuenf stueck im parlament eingebracht hat....