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Re: Online ZWR
Verfasst: Sa 12. Apr 2014, 11:29
von Bud Spencer
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Re: Online ZWR
Verfasst: Sa 12. Apr 2014, 11:32
von sepp

tuast ma da eh ned recht gscheidln Bud?
lg sepp

Re: Online ZWR
Verfasst: Sa 12. Apr 2014, 11:37
von Bud Spencer
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Re: Online ZWR
Verfasst: Sa 12. Apr 2014, 11:39
von _Jack_
Ach geh, die Gender Studies sind schon so lang her dass ich sie schon verdrängt hab. Ich weiß eigentlich nur noch dass es mir nach ner 1/2 Unterreichtseinheit zu viel wurde und ich weg bin, einmal Buch durchlesen und nen 4er kassieren hat mir gereicht

§ 52 hab ich auch schon gesehn aber ist ja hier nicht anzuwenden, die Herkunft ist ja nachzuvollziehen (ausser irgendein Vorbesitzer weiß es nicht mehr), weil ja die C+D Waffen unregistriert irgendwann legal waren. Im Umkehrschluss wäre die Waffe dann herauszugeben (wenn sie denn ins Eigentum des Käufers übergegangen ist).
Re: Online ZWR
Verfasst: Sa 12. Apr 2014, 11:50
von Bud Spencer
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Re: Online ZWR
Verfasst: Sa 12. Apr 2014, 13:38
von T Rex
Es ist ja schön, dass da hier jetzt Gesetzestexte und Paragraphen zwecks Erwerb und Besitz zitiert werden , aber seit zwei Seiten ist das Ganze jetzt schon sehr weit weg vom Thema

Re: Online ZWR
Verfasst: Sa 12. Apr 2014, 14:24
von BigBen
Tja so sinds halt die angehenden anwälte...und wenn die nach ein paar semester schon so schreiben will ich garnicht wissen wie sie sich aufführen sollten sie fertig studieren.
Re: Online ZWR
Verfasst: Sa 12. Apr 2014, 15:59
von Helmal
BigBen hat geschrieben:Tja so sinds halt die angehenden anwälte...und wenn die nach ein paar semester schon so schreiben will ich garnicht wissen wie sie sich aufführen sollten sie fertig studieren.
+ 1
Mobile.
Re: Online ZWR
Verfasst: Sa 12. Apr 2014, 19:55
von buckshot
gewo hat geschrieben:buckshot hat geschrieben:bei den juristischen spitzfindigkeiten bin ich inzw. ausgestiegen... - fest steht jedenfalls (selber schon erlebt) dass das zwr die meldefristen ignoriert: selbst wenn nur einen tag lang eine überschneidung besteht (zb 8 plätze wbk, eine waffe wird veräußert, eine andere kommt dazu, abmeldung der veräußerten erfolgt einen tag später = 1 waffe "zu viel"...) bekommt man umgehend ein schreiben der behörde sich zu melden!
voellig idiotisch, falls das stimmen sollte...
was bitte soll das heißen "falls das stimmen sollte"?
meinst i hab das geträumt oder erzähl an blödsinn nur weil das hier so usus is?
soll i da das schreiben beim nächsten mal mitnehmen oder wie....

Re: Online ZWR
Verfasst: Sa 12. Apr 2014, 20:36
von gewo
buckshot hat geschrieben:gewo hat geschrieben:buckshot hat geschrieben:bei den juristischen spitzfindigkeiten bin ich inzw. ausgestiegen... - fest steht jedenfalls (selber schon erlebt) dass das zwr die meldefristen ignoriert: selbst wenn nur einen tag lang eine überschneidung besteht (zb 8 plätze wbk, eine waffe wird veräußert, eine andere kommt dazu, abmeldung der veräußerten erfolgt einen tag später = 1 waffe "zu viel"...) bekommt man umgehend ein schreiben der behörde sich zu melden!
voellig idiotisch, falls das stimmen sollte...
was bitte soll das heißen "falls das stimmen sollte"?
meinst i hab das geträumt oder erzähl an blödsinn nur weil das hier so usus is?
soll i da das schreiben beim nächsten mal mitnehmen oder wie....

hi
ich meine damit falls dass seitens des systems selbst so funktioniert
das ist fuer mich schwer vorstellbar
ich vermute eher eine/ einen sachbearbeiter der sich das abwarten ob innerhalb der sechswoechigen frist die dazu passende abmeldung kommt nicht antun will .... denn dass ding 6 wochen weiter zu terminisieren ist vermutlich komplizierter als aus knopferl zu drucken dass der boese brief kommt.
wir hatten - immer schon, auch schon vor dem ZWR - solche faelle wo kunden (eigentlich grundlos) ins amt vorgeladen worden sind weil sich eine ab- und eine anmeldung ueberschnitten hat.
ich kann mir halt schwer vorstellen dass das automatisiert passiert ...
Re: Online ZWR
Verfasst: So 13. Apr 2014, 00:04
von JoeK
was diskutiert ihr hier so lange herum? nicht registrierte waffen sind illegal. illegale waffen sind verboten also gibt es sie für unsere beamten nicht.
die frau minister drückt in zukunft nur mehr aufs knopferl und alle verbrechen mit waffen sind aufgeklärt.
als nächstes registrieren wir dann die küchenmesser.
Re: Online ZWR
Verfasst: So 13. Apr 2014, 12:15
von GSchoenbauer
so jetzt geb ich dazu auch noch mein Senf ab;
Ich hab eine Altbestand-KatC Waffe mit der Bürgerkarte online registriert, ein paar Wochen später verkauft und, weil ich selber im ZWR nur editiern und nicht löschen kann, anstelle des löschens die Waffe "umgeschrieben" auf eine andere, noch nicht registrierte.
damit war der Eintrag im ZWR fort.
GAR NIX war beim Eintrag des neuen Käufers übern Büma ins ZWR.
GAR NIX war bei mir.
soviel zu den Sandkastenspielen ....
Bauli
Re: Online ZWR
Verfasst: So 13. Apr 2014, 12:23
von Capulus
aber auch irgendwie logisch mit der Überschneidung.
also zu den Überschneidungen kann ich nur folgendes anmerken. Hab privat verkauft und beim Händler 3 Tage später gekauft. Der Händler macht die Meldung sofort, hingegen privat lässt man sich scheinbar oft mehr Zeit. Woher soll die Tante am Amt wissen, dass etwas aus dem Bestand verkauft wurde, somit geht mal ein Schreiben raus, dass man meist telefonisch klären kann. Ab und zu erhält man dann blöde Meldungen, aber das wars dann auch schon. Fall geklärt, nix passiert. Selbst mittlerweile 3x durchexerziert.
btw - KatC Waffen stehen bei mir eine Menge drin, obwohl ich sie gar nicht mehr hab. - werden nicht ausgetragen, aber ich hab für die meisten einen Kaufvertrag.
Re: Online ZWR
Verfasst: So 13. Apr 2014, 13:49
von cowroper
Überschneidungen sind mir auch schon passiert.
Brief von der Behörde, dann angerufen, Termin ausgemacht und die Sache geklärt und damit wars erledigt.
Schluß aus, ohne böse Worte.
Wie man in den Wald hineinruft.... und so weiter.
Re: Online ZWR
Verfasst: So 13. Apr 2014, 20:14
von amstein
ich hab das mit dem ZWR bis jetzt erfolgreich verdrängt.... muss ich kat B waffen auch "neu" im ZWR melden ?! oder habens das intern irgendwie geschafft...