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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: So 7. Okt 2018, 18:13
von maggus
hari hat geschrieben:maggus hat geschrieben:Ja ich weiß "euer Zangtal" blablabla... Das Zangtal der Jägerschaft gehört ist mir durchaus bewusst
"blablabla" ist auch eine interessante Argumentationskette.
Fakt ist, ohne Sportschützen ist diese Schießstätte alleine schon aus Finanzieller sicht tot.
Fakt ist, den Pachteinnahmen von 36kEUR jährlich stehen diese Ausgaben aus dem Budget der St. Landesjägerschaft gegenüber:
2014/15 190.000
2015/16 100.000
2016/17 90.000
2017/18 50.000
2018/19 250.000 <- Voranschlag
Man munkelt nämlich, das Zukünftig (falls es weitergeht) nur noch das Schießen mit Jagdkarte erlaubt sein wird...

Nicht "man munkelt", sondern Du verbreitest hier augenscheinlich Unwahrheiten um gezielt Unfrieden zu stiften.
Es gab vor wenigen Tagen ein Treffen der höchsten Funktionäre (LJM etc.) zum Thema Zangtal. Kein Wort von "Jagdkartenzwang" oder ähnlichem Unsinn.
Also halte den Ball mal besser flach. Wenn Du die Jäger schon pauschal ins schlechte Licht rücken willst dann such Dir dafür wenigstens ein anständiges Thema und verbreite hier keinen unsachlichen Unfug übers Zangtal.
Ich verbreite hier nur das was ich Persönlich in Erfahrung bringen habe können, und das ich Jäger pauschal ins schlechte Licht rücke behauptest nur DU!
Oder habe ich mich hier irgendwo gegen die Jagd ausgesprochen? Ich denke nicht...
Also halte du mal schön den Ball flach, und bitte nicht gleich aus der Haut fahren wenn dir die Meinung eines anderen net in den kram passt.
@Moderatoren
Bitte wenns geht alle Beiträge um Zangtal aus diesem in einen eigenen Verschieben oder so, .. oder meine gleich löschen, dem Forumsfrieden wegen - Danke
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: So 7. Okt 2018, 18:15
von Sauer202
[quote="Lexman1"]In Leobersdorf wäre ohne die Sportschützen der Betrieb auch nicht mehr so leicht quote]
Da wäre ich mir nicht so sicher. Nach Leobersdorf fahren viele Jäger recht ungern. Was da zum Teil für Publikum anzutreffen ist. Ein Schütze mit HA schießt und die Damen die er mitbringt applaudieren. Dies jetzt nur als Beispiel, von unsicherem Wffengebrauch will ich gar nicht schreiben.
In Stegenwald ist seit ein paar Jahren schießen nur noch mit jagdkarte erlaubt. Weniger Schützen sind es dadurch nicht geworden, nach meinem Empfinden eher mehr.
Was ich damit sagen will, Jäger und Schützen mit HA sind unterschiedliche Zielgruppen für Schießstände. Ein GTI und ein Manta Treffen werden ja auch nicht zusammen veranstaltet.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: So 7. Okt 2018, 18:16
von mastercrash
Fire_122 hat geschrieben:Ich Frage nur darum da es auch sicher viele geben wird die Ihre Magazine nicht melden und somit ja weiterhin eine erlaubte Kategorie B Waffe haben mit der Sie ja weiterhin dann ganz offiziell damit trainieren dürfen ...
Auf den Schießständen wo ich bislang war, und ich glaube das ist in ganz Österreich so und bleibt auch so, wollte noch keiner eine 33/10 Bescheinigung von mir sehen, um herauszufinden ob meine Waffe Kat A oder Kat B ist.

Wenn du da mit ner Kat A Waffe ankommst, die aber weder Vollauto kann, noch ein 10+ Magazin drinnen strecken hat, wird man sowieso annehmen die ist Kat B.
Deshalb wirst auch "ganz offiziell" damit überall trainieren können, sogar auf jenen wo noch in der Standordnung steht, dass Kat A generell verboten sind, zumindest solange keines der besagten Magazine auspackst.
Fire_122 hat geschrieben:Denn Für mich stellt sich auch die Frage wie will man "Altbestände" an Magazinen kontrollieren ? Denn ein gekauftes Magazin ist ja keiner Person registriert zugeteilt ....
Bei einer der 5-Jährigen Kontrollen, dadurch, dass man die Menge melden muss und die dann auch genau so bei der Kontrolle vorweisen muss, dadurch, dass alle Händler Magazinkäufe ab 01.01.2019 melden müssen und genaue Aufzeichnungen darüber führen müssen.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: So 7. Okt 2018, 18:18
von gewo
mastercrash hat geschrieben:....dass alle Händler Magazinkäufe ab 01.01.2019 melden müssen und genaue Aufzeichnungen darüber führen müssen.
weisst du das oder vermutest du das?
ich bin von einem generellen ueberlassungsverbot ab 1.1.2021 ausgegangen
weiss es aber nicht qualifiziert
nur vermutung
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: So 7. Okt 2018, 18:19
von Fire_122
gewo hat geschrieben:Fire_122 hat geschrieben:Denn Für mich stellt sich auch die Frage wie will man "Altbestände" an Magazinen kontrollieren ? Denn ein gekauftes Magazin ist ja keiner Person registriert zugeteilt ....
was ist das problem dabei?
du hast ein hicap mag und du hast es gemeldet
- legal
du hast mind. ein hi-cap mag und du hadt es nicht gemeldet
- illegal
was ist das problem beim kontrollieren ...?
Ja gewo das mag sein ! Somit habe ich aber auch eine Kategorie A Waffe, welche ich nicht mehr verwenden darf und auch damit nicht mehr schießen darf oder ?
Zudem kann ich Sie nicht mehr verkaufen , vererben oder sonst was ! Somit ist sie eigentlich für den Müll wenn Sie eine Kategorie A Waffe wird .
Da hab ich doch lieber eine Kategorie B Waffe welch ich noch schießen darf
ODER BIN ICH DA JETZT GANZ FALSCH ?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: So 7. Okt 2018, 18:20
von Maddin
RcL hat geschrieben:mastercrash hat geschrieben:RcL hat geschrieben:Das mit den Erweiterungen über 20 Jahre hinweg stößt mir als 2-Platz-WBK-Inhaber, der sie erst seit 2 Jahren hat, auch sauer auf..... Ich hätte gerne noch 2-3 Sachen gehabt, die ich dann in der Form nicht mehr haben kann...
Genau das ist auch mein Problem... Ich mag zwar ein paar Sachen am Steyr AUG nicht (unsympathischer Hülsenauswurfwinkel, ich treff mit den Hülsen immer meinen Vater der zum Schießen mitkommt und hinter mir steht), dennoch finde ich andere Sachen daran genial und hätte mir eins gekauft, wenn ich jetzt so 5 Plätze auf der WBK hätte.
Theoretisch müsste man wirklich noch einen Bewerb-Marathon machen, wenn man die Zeit hätte und noch vor 01.01.19 (laut Presse ist das ja die Legisvakanz, halte ich auch für realistisch) nach 23/2 erweitern und kaufen gehen.
Das wird sich ned ausgehen

Meine Idee war ja, die FFW auf Depot zu legen um zumindest noch einen HA kaufen zu können. Die Frage ist dann aber, wann ich die FFW wieder zurück bekomme..... In 5 Jahren? Und will ich ein AUG, oder ein Sig 716?

Wobei ich beim 716er noch eher ein 10er Mag akzeptieren würd, weil 20 ja standard ist.
Dann wirst halt Sportschütze nach der österreichischen Defintion (die wir sicher bald genau kennen werden) und erwirbst dein AUG und SIG 716 mit hi-cap Magazinen in den nächsten Jahren.
Kat. B/ neu A wird NICHT verboten. Nur der Zugang wird schwerer.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: So 7. Okt 2018, 18:21
von gewo
ich denke du siehst da falsch
es wird sich nix aendern ausser dass es zwei klassen von HA besitzern geben wird
welche mit und welche ohne hicap lizenz
am ende wahrscheinlich bei bewerben auch zwei divisionen
aber warten wir es doch ab
ab morgen sollte es schon mal ein wenig klarer werden
und wer noch keinen HA hat fuer den kanns schwieriger werden einen zu bekommen
schwierig, aber nicht quasi unmoeglich wie bei den pump guns
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: So 7. Okt 2018, 18:28
von mastercrash
gewo hat geschrieben:mastercrash hat geschrieben:....dass alle Händler Magazinkäufe ab 01.01.2019 melden müssen und genaue Aufzeichnungen darüber führen müssen.
weisst du das oder vermutest du das?
ich bin von einem generellen ueberlassungsverbot ab 1.1.2021 ausgegangen
weiss es aber nicht qualifiziert
nur vermutung
Sicher weiß ich es auch nicht, ich kann nur aus dem Wort "Übergangsfrist" das überall in den Meldungen gefallen ist und der Bedeutung, die dieses Wort in anderen Gesetzesnovellen hatte, durch analoge Betrachtung derzeit schlussfolgern, dass ab 01.01.2019 nur noch Magazine hoher Kapazität an "Sportschützen neu" verkauft werden dürfen, und die die schon Magazine besitzen eben die zwei Jahre Zeit haben sie zu melden.
Entweder macht man den Verkauf nur noch an "Sportschützen neu" dann auf Vertrauensbasis gegenüber den Händlern (wie derzeit bei den Teilmantelhohlspitzen) oder eben kontrolliert mit Meldung.
Was wahrscheinlich ginge ist, Magazine die noch nirgends gemeldet sind in diesen 2 Jahren "unter dem Tisch" an Personen mit entsprechenden Waffen zu verkaufen und diese melden sie dann erstmalig als "ich hatte sie schon vorher", legal ohne den Gesetzestext zu kennen dürfte das dann aber nicht sein.
Kann natürlich auch sein, dass man noch 2 Jahre lang Magazine hoher Kapazität einfach so erwerben darf. Ich persönlich glaube das nicht.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: So 7. Okt 2018, 18:29
von Maddin
mastercrash hat geschrieben:Fire_122 hat geschrieben:Ich Frage nur darum da es auch sicher viele geben wird die Ihre Magazine nicht melden und somit ja weiterhin eine erlaubte Kategorie B Waffe haben mit der Sie ja weiterhin dann ganz offiziell damit trainieren dürfen ...
Auf den Schießständen wo ich bislang war, und ich glaube das ist in ganz Österreich so und bleibt auch so, wollte noch keiner eine 33/10 Bescheinigung von mir sehen, um herauszufinden ob meine Waffe Kat A oder Kat B ist.

Wenn du da mit ner Kat A Waffe ankommst, die aber weder Vollauto kann, noch ein 10+ Magazin drinnen strecken hat, wird man sowieso annehmen die ist Kat B.
Deshalb wirst auch "ganz offiziell" damit überall trainieren können, sogar auf jenen wo noch in der Standordnung steht, dass Kat A generell verboten sind, zumindest solange keines der besagten Magazine auspackst.
Fire_122 hat geschrieben:Denn Für mich stellt sich auch die Frage wie will man "Altbestände" an Magazinen kontrollieren ? Denn ein gekauftes Magazin ist ja keiner Person registriert zugeteilt ....
Bei einer der 5-Jährigen Kontrollen, dadurch, dass man die Menge melden muss und die dann auch genau so bei der Kontrolle vorweisen muss, dadurch, dass alle Händler Magazinkäufe ab 01.01.2019 melden müssen und genaue Aufzeichnungen darüber führen müssen.
Glaubst wirklich man muss jedes Magazin einzeln melden ?
Ich kann mir gut eine Generalgenehmigung vorstellen die dann auf die WBK kommt, würde ja für einen Sportschützen auch mehr Sinn machen, denn ein Magazin kann immer schnell mal kaputt, verloren etc. gehen und dann muss ein neues her und das jedes Mal an die Behörden melden ?
Und ganz ehrlich, bei dem teilweisen Chaos im ZWR sind weitere Zahlen die eingetragen und ausgetragen werden müssen sicher nicht förderlich.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: So 7. Okt 2018, 18:34
von gewo
ich weiss auch nichts darueber wie der aktuelle plan aussieht um den politischen willen auf verwaltungsebene umzusetzen
aber schon seit dem fruehjahr war der plan zu den hi caps immer ein generelles handels- veraeusserungs- und weitergabeverbot ab einem bestimmten stichtag
keine ahnung ob und am wann das noch im plan steht
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: So 7. Okt 2018, 18:40
von gewo
betreffend der hi caps sind mehrere versionen denkbar denk ich mir
A.) besitz fuer sportschuetzen ( mind 12 monate vereinsmitglied und regelmaessiges training oder bewerbe) formlos moeglich. keine meldung, keine erfassung. gff nachweis der voraussetzung wenn kontrolle
B.) antrag auf bescheid dass man sportschuetze ist und mit erteilung des bescheides ( innerhalb der zwei jahres frist) ist der besitz von hicaps legal
C.) wie B aber eintrag der erlaubnis auf WBK und oder ZWR
D.) antrag auf besitz einer bestimmten dzt anzahl an hicaps die im besitz sind
entweder nur als bescheid
oder eintrag in WBk bzw ZWR
E.) nummerierung der magazine und eintrag der seriennummern in einem bescheid
oder auch in WBK bzw ZWR
realistisch gesehen erwarte ich regulierungen zwischen B.) und D.)
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: So 7. Okt 2018, 18:41
von Perock
Ist ja alles super gelaufen oder?da hat die Schwarz/Blaue Brut sauber gearbeitet
Und unsere Interessenvertretung eine Meisterleistung abgelegt .
Auf welchen Rücken wird die EU Bestimmung wieder ausgetragen ?Richtig am Sportschützen seinen.....
Naaaaaa des können ma doch nicht machen das ma unsere Jägerschaft pflanzen ,die Bonzen sind ja überall dabei bei Schwarz oder Bei die Braunen ähm Blauen!
Jährlich hört mann doch das die Sportschützen kleine Katzerl und Hunderl oder anderen Sportschützen anschießen !
Die umstrittenen Waffenbesitzer die Spotschützen ned die Jäger schaffen es in die Zeitung weil soviel Scheisse passiert
Zurecht setzten wir bei denn unredseligen Sportsschützen an!
GARANTIERT werd ich noch einmal einer dieser beiden Partein eine Stimme geben,höchstens einen wunderschönen Mittelfinger.
To Do Liste :
Verband kündigen
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: So 7. Okt 2018, 18:53
von Lindenwirt
Schön langsam überlege ich das Sportschütze aus der Signatur zu nehmen und nur mehr als Jäger hier aufzutreten. Als wären die Jäger daran schuld dass es keine Erleichterungen für Sportschützengibt. Einfach nur mehr lächerlich und erbärmlich wie sich manche hier aufführen. Passt schon so wenn das Gesetz so kommt.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: So 7. Okt 2018, 18:56
von mastercrash
Jetzt atmen alle mal tief durch und beruhigen sich wieder

Wir kennen noch keinen Gesetzestext, nur so eine kurze APA Meldung.
Klar ist das mit den Magazinen sowas von Sinnfrei und trägt genau 0 zu einem Sicherheitsgewinn bei, das musste aber wegen der EU grundsätzlich umgesetzt werden. Wie es genau umgesetzt wurde bzw umgesetzt werden soll, wissen wir heute noch nicht.
Klar sind noch ein paar andere Dinge soweit man das jetzt schon sagen kann scheinbar strenger geworden als durch die EU vorgeschrieben. Ich hätte mir gewünscht, dass zumindest für "Sportschützen neu" es deutlich leichter wird, zusätzliche Waffen zu erwerben und nun steht in der APA-Meldung etwas von 10 Waffen in 20 Jahren. Vielleicht betrifft das aber auch nur den 23/2b und nicht den 23/2.
Lasst uns erstmal den Gesetzestext abwarten, zumindest den Entwurf...
Bringt doch nichts sich so aufzuregen. Ich bin bis morgen der Gesetzestext auftaucht raus. Prost mahlzeit.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: So 7. Okt 2018, 18:58
von Dani
Können die Herren Sportschützen und Jäger einmal diesen kindischen Streit lassen. Wir wissen erst morgen, was Sache ist. Dieses elendige Divide et impera. Erkennen das erwachsene Männer nicht?