Für die Inhaber eines Waffenpasses oder einer Jagdkarte sollte es überhaupt keine Änderungen der bestehenden Regeln geben; sie sollten vom grundsätzlichen Waffenverbot im öffentlichen Raum ausgenommen bleiben.
Der Autor (Polizist) erklärt einerseits, dass es zwar angeblich überhaupt keinen Grund gäbe Messer mitzuführen, möchte anderseits aber sich und seine Kollegen offenbar auch im privaten Bereich von dieser Einschränkung gänzlich ausnehmen: Durch die hart erkämpfte, nicht zuletzt auch mit der großen Unterstützung der LWB erreichte WP Regelung des § 22 WaffG Absatz 2 Ziffer 2 ohne zeitliche (Beschränkungsvermerk bis zur Pensionierung) und der Kaliber 9mm Einschränkung für Polizisten, kann er auch in drei Jahren, wenn er seinen wohlverdienten Ruhestand antritt, weiterhin mit jedem Messer spazieren gehen.
WENN diese Regelung schon kommen sollte, dann sollte meiner Meinung nach zumindest gefordert werden:
Für die Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte sollte es überhaupt keine Änderungen der bestehenden Regeln geben; sie sollten vom grundsätzlichen Waffenverbot im öffentlichen Raum ausgenommen bleiben.
Die Vorrausetzungen betreffend Verlässlichkeit, Sachkunde, Alter, ect. sind bei der WBK ja exakt gleich wie beim WP und sind sie bei der WBK um einiges höher (Alter, Verlässlichkeit) als bei der Jagdkarte.