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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Di 14. Jul 2020, 17:05
von gewo
Promo hat geschrieben: Di 14. Jul 2020, 16:47 Ad gewo: wenn ein LVwG Urteil hier ist, dann richten sich üblicherweise die Behörden nach diesem Spruch.
LVwG nicht

ich hatte einen eigenen fall wo entgegen der bisherigen jucdikatur bei gleichgelagerten faellen entschieden wurde unter hinweis darauf dass es bisher "nur" zwei gleichlautende urteile waren und daher kein "fortgesetze rechtssprechung in gleicher sache" vorlaege ...

mag beim VFGH anders sein
weiss ned

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Di 14. Jul 2020, 17:23
von Yukon
Promo hat geschrieben: Di 14. Jul 2020, 15:29
Yukon hat geschrieben: Di 14. Jul 2020, 11:07 Nach bereits 5 Jahren WBK ist man derzeit dazu berechtigt 15 Waffen zu besitzen, davon 10 als Wechselsystem. Dadurch relativiert sich die Notwendigkeit von Erweiterungen.
Siehst, alleine die Nomenklatur sagt es schon, dass du faktisch ein WS als eine komplette Waffe siehst und nicht als WS.
Yukon hat geschrieben: Di 14. Jul 2020, 13:10 Wie ich vor ein oder zwei Tagen schon an anderer Stelle geschrieben habe, warum ist es verwerflich, wenn ein Griffstück neben dem Wechselsystem verwahrt wird? Solange Griffstück und Wechselsystem voneinander getrennt sind, spielt die Distanz zwischen diesen beiden Gegenständen keine Rolle. Getrennt ist getrennt, egal ob mit 10 Millimetern Abstand oder mit 10 Metern Abstand.
Mich beunruhigt das, da hier schon mehrfach die Äußerungen gefallen ist, dass Wechselsystem und Griffstück in verschiedenen Behältnissen verwahrt werden sollten. Habe ich diesbezüglich eine Wissenslücke, die dringend gefüllt werden sollte oder irgendetwas falsch verstanden? Gerne auch per PN
Wenn es deiner Ansicht nach kein Problem ist: Bitte lagere deine WS unmittelbar gemeinsam mit den passenden Griffstücken. Ich wäre wirklich daran interessiert zu erfahren, was der zuständige Beamte im Zuge einer Kontrolle dazu sagen wird. Das wäre der Präzedenzfall, der diese Frage dann klären würde.
Erkläre mir bitte, worin jetzt die plötzliche Gefahr von Wechselsystemen herkommt, weil sie nicht mehr einer Basiswaffe zugeordnet werden?
Griffstücke waren früher frei und sie sind heute frei.
Früher durfte jeder WBK-Inhaber Wechselsysteme besitzen, heute darf er das ebenfalls, nur die Bescheidausstellung ist weggefallen.
Und ich lagere die Wechselsysteme zu meiner G17 tatsächlich gemeinsam neben den zugedachten Griffstücken im gleichen Tresor. Und das war bei der letzten Kontrolle vor 2 Jahren tatsächlich kein Problem.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Di 14. Jul 2020, 18:13
von Steyrer
Promo hat geschrieben: Di 14. Jul 2020, 16:47
Steyrer hat geschrieben: Di 14. Jul 2020, 16:06 Und ich bitte darum es nicht zu tun. Ich fürchte dass mir die Antwort eines Gerichtes unter Umständen nicht gefällt.
Ich schreibe aber niemanden etwas vor, sind ja lauter erwachsene Leute hier. Ohne Smiley ;-)
Wird ja spannender. Was glaubst du denn, was die Antwort des Gerichtes sein wird?

Ad andere Poster: hängt doch zuerst mal vom betreffenden Beamten ab. Wenn der das nicht beanstandet, dann kommt es nicht zum Bearbeiter auf der Behörde. Wenn der es doch beanstandet/vermerkt, dann kommt es zum zuständigen Bearbeiter. Wenn der es dann beanstandet, dann wird ggf. ein Verfahren eingeleitet. Wenn man mit dem Ausgang dieses Verfahrens nicht einverstanden ist, dann kann man vor Gericht in die Berufung gehen.

Ad gewo: wenn ein LVwG Urteil hier ist, dann richten sich üblicherweise die Behörden nach diesem Spruch. Wenn ein Spruch des VwGH hierzu existiert, dann richten sich Behörden und das LVwG üblicherweise nach diesem Spruch. Wenn das LVwG einen Spruch unter Verweis auf die Judikatur des VwGH erlässt, dann wird eine Revision nicht zugelassen. Eine außerordentliche Revision bleibt dann als einziges Rechtmittel übrig, dazu muss aber herausgearbeitet werden, welche neuartige Rechtskonstellation nicht beantwortet wurde. VwGH entscheidet sodann über die Zulassung der ao. Revision.
Oder in Kürze: reicht ein VwGH Urteil auch.
Das angesprochene Urteil: https://www.lvwg-ooe.gv.at/8231.htm
Das meine ich mit eingesprungenen dreifachen Rittberger. Was glaubst kommt bei einem solchen Richter bei einem Wechselsystem raus?
Dem Herrn Richter hat der Paragr.23(2) nicht gepasst und die damaligen 5 Stk. vom 2b als absolute Obergrenze durch, meiner bescheidenen Meinung nach, abenteuerliche gedankliche Winkelzüge in Pippi Langstrumpf Manier zusammengezimmert. Ist gottseidank auf dem Müllhaufen der juristischen Geschichte als "Glanzleistung juristischen Wirkens" entsorgt worden. Wurde zwar zwischenzeitlich von den OÖ Behörden verwendet, in der Judikatur jedoch nicht weiter verfolgt. Diesen juristischen Irrweg hat der Gesetzgeber dann endgültig beendet.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Di 14. Jul 2020, 18:16
von gewo
die rechtssituation um die wechselsysteme gibt es seit 1996, also seit knapp 25 jahren
es hat sich nichts geaendert
es ist nichts neu

alles in ordnung, es ist nichts passiert,
bitte gehen sie weiter ...

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Di 14. Jul 2020, 18:19
von Steyrer
gewo hat geschrieben: Di 14. Jul 2020, 18:16 ....
alles in ordnung, es ist nichts passiert,
bitte gehen sie weiter ...
Good Post! Ball flach halten!
Und alles wird gut...

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Di 14. Jul 2020, 19:56
von Simon80
Steyrer hat geschrieben: Di 14. Jul 2020, 18:19
gewo hat geschrieben: Di 14. Jul 2020, 18:16 ....
alles in ordnung, es ist nichts passiert,
bitte gehen sie weiter ...
Good Post! Ball flach halten!
Und alles wird gut...
"Wo kein Kläger da kein Richter" muss man als Österreicher sowieso ausleben, das gehört dazu. Nicht nur in Bezug auf Waffenrechtliches. :D

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Di 14. Jul 2020, 23:14
von rider650
Promo hat geschrieben: Di 14. Jul 2020, 15:29 Wenn es deiner Ansicht nach kein Problem ist: Bitte lagere deine WS unmittelbar gemeinsam mit den passenden Griffstücken. Ich wäre wirklich daran interessiert zu erfahren, was der zuständige Beamte im Zuge einer Kontrolle dazu sagen wird. Das wäre der Präzedenzfall, der diese Frage dann klären würde.
Die Lösung ist, Kontrollen nur mit Termin zuzulassen (je nach Wohnsituation und Polizisten nicht für jeden möglich, schon klar). Ich lege genau das, was zu kontrollieren ist, auf den Tisch. Überzählige Griffstücke zählen da nicht dazu. Und wenn gefragt wird, wo es aufbewahrt wird, zeige ich auf den (geschlossenen) Safe.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Mi 15. Jul 2020, 09:16
von bino71
Eine Verwahrungsüberprüfung soll überraschend sein, um zu sehen wie man verwahrt.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Mi 15. Jul 2020, 09:58
von combatmiles
ich verstehs irgendwie net ganz..

Wenn ich mir WS zulege (incl nummerngleichem Griffstück) dann weiß ich das es WS sind.
Wenn ich jetzt so doof bin und die zusammengebaut im Tresor hab, muss das auch mal erst wer sehen.
Bei einer Verwahrungskontrolle war es bei mir bisher immer so, dass die Beamten im Wohnzimmer bei nem Kaffee Platz genommen haben und ich die jeweils verlangten Stücke gebracht und wieder weggebracht habe.

1x wurde nach dem Tresor verlangt. Hab ich mit dem Handy ein Foto vom geschlossenen Waffenschrank gemacht und ihm gezeigt. Warens auch zufrieden. Es steht nirgends dass ich ihn IN den Tresor schauen lassen muss..
Wie soll er da nummerngleiche Griffstücke sehen wenn die sogar waffenrechtlich UNTER den Hicaps angesiedelt sind in der Praxis?

und nochmal: es war bisher rechtlich ok, es ist jetzt rechtlich ok (WS plus Griffstücke) und ich seh keinen Grund warum ich mir das Recht nicht genehmigen soll wo es doch eigentlich nur eine Verwaltungsvereinfachung ist.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Mi 15. Jul 2020, 10:03
von gewo
combatmiles hat geschrieben: Mi 15. Jul 2020, 09:58 1x wurde nach dem Tresor verlangt. Hab ich mit dem Handy ein Foto vom geschlossenen Waffenschrank gemacht und ihm gezeigt. Warens auch zufrieden. Es steht nirgends dass ich ihn IN den Tresor schauen lassen muss..
das kommt sehr auf die beamten an

der dienstauftrag den sie haben wuerde es sehr wohl zulassen sehen zu wollen wo die waffen verwahrt werden

es geht die beamten nix an was sonst noch im tresor drinnen ist, klaro

aber dass sie sehen wollen dass du die waffen aus dem tresor holst und ned unter den kopfpolster rausziehst ... das ist genau der sinn des servicebesuches eigentlich ...

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Mi 15. Jul 2020, 10:05
von combatmiles
ja das mag sein... dann denke ich vlcht doch zu "verantwortungsvoll"....

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Mi 15. Jul 2020, 10:41
von bino71
Vielleicht funktioniert es bei Dir. Es läuft oft folgendermaßen ab:
Nach 5 oder 10 Jahren hast Du keinen blassen Schimmer, was WS oder nicht WS, ZWR online ein Fremdwort.
Wie es wirklich laufen sollte hast mal vor Jahren im Forum gelesen, aber vergessen.

Dann kommen die Herren und Du zeigst halt Deine 5 Waffen und die 10 WS und einige WS davon sind vom letzten Bewerb halt noch zusammengebaut. Du kannst dann Glück haben oder nicht. Dann guckt man blöd aus der Wäsche.

Bedenkt immer, wie wenig die Leute wissen. Vielleicht sind die aktiven Forenleser eine Wissens-Elite, aber 95% der WBK Besitzer schnappen Info Stückchen irgendwo auf.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Mi 15. Jul 2020, 10:48
von combatmiles
ja dann bin ich bei den 5% dabei... ;)

Ich weiß auch genau über meinen Munbestand (deutlich 4stellig) bis auf 50 Schuß Bescheid.. und das auf drei Standorten usw...

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Mi 15. Jul 2020, 15:25
von Glock1768
bino71 hat geschrieben: Mi 15. Jul 2020, 10:41 Vielleicht funktioniert es bei Dir. Es läuft oft folgendermaßen ab:
Nach 5 oder 10 Jahren hast Du keinen blassen Schimmer, was WS oder nicht WS, ZWR online ein Fremdwort.
Wie es wirklich laufen sollte hast mal vor Jahren im Forum gelesen, aber vergessen.

Dann kommen die Herren und Du zeigst halt Deine 5 Waffen und die 10 WS und einige WS davon sind vom letzten Bewerb halt noch zusammengebaut. Du kannst dann Glück haben oder nicht. Dann guckt man blöd aus der Wäsche.

Bedenkt immer, wie wenig die Leute wissen. Vielleicht sind die aktiven Forenleser eine Wissens-Elite, aber 95% der WBK Besitzer schnappen Info Stückchen irgendwo auf.
ist das Dein Ernst?

Ich weiß das ganz genau, wo ist bitte das Problem ... nach jedem Besuch auf dem Schiessstand wird alles vorschriftsgemäß verwahrt ... warum sollte man hier durcheinander kommen???

Dann würde ich mal für Ordnung im Tresor sorgen ;)

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Mi 15. Jul 2020, 15:49
von gewo
Glock1768 hat geschrieben: Mi 15. Jul 2020, 15:25
bino71 hat geschrieben: Mi 15. Jul 2020, 10:41 Vielleicht funktioniert es bei Dir. Es läuft oft folgendermaßen ab:
Nach 5 oder 10 Jahren hast Du keinen blassen Schimmer, was WS oder nicht WS, ZWR online ein Fremdwort.
Wie es wirklich laufen sollte hast mal vor Jahren im Forum gelesen, aber vergessen.

Dann kommen die Herren und Du zeigst halt Deine 5 Waffen und die 10 WS und einige WS davon sind vom letzten Bewerb halt noch zusammengebaut. Du kannst dann Glück haben oder nicht. Dann guckt man blöd aus der Wäsche.

Bedenkt immer, wie wenig die Leute wissen. Vielleicht sind die aktiven Forenleser eine Wissens-Elite, aber 95% der WBK Besitzer schnappen Info Stückchen irgendwo auf.
ist das Dein Ernst?

Ich weiß das ganz genau, wo ist bitte das Problem ... nach jedem Besuch auf dem Schiessstand wird alles vorschriftsgemäß verwahrt ... warum sollte man hier durcheinander kommen???

Dann würde ich mal für Ordnung im Tresor sorgen ;)
du weisst schon dass es - auch hier im forum - a menge leut mit dreistelligen stueckzahlen auf WBk bzw WP gibt?
ich kann das schon ein bisserl nachvollziehen ...