Seite 167 von 177
Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Verfasst: Do 17. Dez 2015, 09:32
von hmg382
gewo hat geschrieben:kann man ueberhaupt ein amtliches dokument ohne ablaufdatum nachtraeglich befristen?
das ging doch beim fuehrerschein - ein meiner meinung nach sehr vergleichbarer fall - auch nur mit einer frist von ich glaube 25jahren
Den Ansatz verfolge ich auch ... versuche daher noch in meher näheren Umgebung prinzipiell interessierte Leute dazu zu bringen, noch schnell die WBK zu machen
Andererseits: Wenn die EU diesen perfiden Plan verfolgt, dann ist es nach aktueller Lage ok, wenn die 5 Jahre im Raum stehen, wo sich Widerstand formiert. Wie gesagt, ich hoffe, dass die "Regelüberprüfung" ohne Ablaufdaten der w-rechtlichen Dokumente kommt. Wenn die aber von Vornherein die Frist auf 10, 15 Jahre hochgesetzt hätten, wäre wahrscheinlich deutlich weniger Widerstand gekommen ...
Gedankenspiel: Wenn die "Überprüfungsperiode" mit der Anzahl der Vergehen/Unfälle korreliert wäre, müsste man ja auch den Führerschein alle paar Jahre erneuern ... man stelle sich dann vor, was los wäre

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Verfasst: Do 17. Dez 2015, 09:36
von eierkopf
gewo hat geschrieben:kann man ueberhaupt ein amtliches dokument ohne ablaufdatum nachtraeglich befristen?
das ging doch beim fuehrerschein - ein meiner meinung nach sehr vergleichbarer fall - auch nur mit einer frist von ich glaube 25jahren
Sehr interessante Frage Gewo, das würde mich jetzt auch brennend interessieren.
Ich frag da jetzt nach, das will ich wissen.
hmg382 hat geschrieben:Wir haben's in D und A doch eh schon so, dass bei begründetem ANLASS und bei der periodischen Überprüfung die waffenrechtlichen Dokumente eingezogen werden können. Und auch in anderen Ländern. Das reicht aus.
Der Ansatz sollte vielleicht der sein, dass wir nicht sagen "wir brauchen keine weiteren Überprüfungen, das ist finanzell etc. ungerecht" (auch wenn das den Kern der Sache trifft), sondern wir sollten den Staaten klarmachen, dass der daraus resultierende Sicherheitsgewinn gleich null ist und - das Entscheidende - dass der Verwaltungsaufwand entsprechend steigen wird und Ressourcen verschlingen wird, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden.
Stimmt, dennoch befürchte ich das die Kohle und der Verwaltungsaufwand egal sind wenn es um diesen "Sicherheitsgewinn" geht, nämlich um einiges weniger Waffenträger zu haben, Waffenpässe braucht ja keiner mehr nach neuer Erkenntnis.
Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Verfasst: Do 17. Dez 2015, 09:43
von d-s
Weapons ban is not the goal. It's just a step in the series of many steps which slowly take the rights from people and countries to EU bureaucracy and few "super" countries.
That's why it is so important to stop it. Few more such steps were taken recently.
You're just too used to democracy to notice that it slips away.
(BigBen, I hope this is on the border of your admin rules, not outside)
Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Verfasst: Do 17. Dez 2015, 09:44
von hungarus_old
Hallo, ich glaube nicht das man es mit dem FS vergleichen kann. Ein FS ist ein annerkannter Ausweis. Eine WBK nicht. Eine WBK ist nur ein "Bescheid".
Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Verfasst: Do 17. Dez 2015, 09:50
von BigBen
hungarus hat geschrieben: Ein FS ist ein annerkannter Ausweis. Eine WBK nicht. Eine WBK ist nur ein "Bescheid".
Die WBK (in der Annahme dass sie gleich gehandhabt wird wie ein WP) ist genauso ein Dokument und amtlicher Lichtbildausweis wie der FS
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 90001.htmlAber Achtung...ein östtereichischer amtlicher Lichtbildausweis berechtigt nicht zum Grenzübertritt, dafür sind bestimmtere Dokumente wie Reisepass etc. nötig.
Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Verfasst: Do 17. Dez 2015, 09:57
von hungarus_old
Ben ich muss dir widersprechen. Ich bin mit meiner Frau genau deswegen beim Verwaltungsgericht (schon wieder). Die WBK ist ein Bescheid. Möglicherweise ist der Waffen-Pass ein Amtlicher-Lichtbildausweis aber die WBK ist es definitiv nicht. Um den Thread nicht zu zumüllen kann ich dir das gerne per PM erläutern.
Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Verfasst: Do 17. Dez 2015, 09:59
von vulgogurktaler
Edit:
@hungarus : dann bitte ich auch um Erläuterung per PN
Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Verfasst: Do 17. Dez 2015, 10:03
von Stickhead
Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Verfasst: Do 17. Dez 2015, 10:06
von hmg382
Mich würd's auch interessieren ...
Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Verfasst: Do 17. Dez 2015, 10:07
von rupi
das Thema interessiert eh jeden
aber der Hungarus kann ja schlecht an 400 Leute jetzt PNs ausschicken

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Verfasst: Do 17. Dez 2015, 10:07
von vulgogurktaler
Dann einen neuen Thread aufmachen und gut ist

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Verfasst: Do 17. Dez 2015, 10:11
von MikeD
hungarus hat geschrieben:Hallo, ich glaube nicht das man es mit dem FS vergleichen kann. Ein FS ist ein annerkannter Ausweis. Eine WBK nicht. Eine WBK ist nur ein "Bescheid".
"Nur" ein Bescheid ist gut !
Ich mochte wissen was passiert, wenn die Behörde plötzlich alle Baubescheide für befristet erklärt und man alle 5 Jahre um Verlängerung ansuchen muss. Tut man´s nicht, folgt dann der Abrissbescheid für´s Haus...
Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Verfasst: Do 17. Dez 2015, 10:17
von MikeD
gewo hat geschrieben:kann man ueberhaupt ein amtliches dokument ohne ablaufdatum nachtraeglich befristen?
das ging doch beim fuehrerschein - ein meiner meinung nach sehr vergleichbarer fall - auch nur mit einer frist von ich glaube 25jahren
Das mit dem Führerschein ist m.M. nicht vergleichbar, ich darf mit abgelaufenem FS dann zwar nicht mehr auf öffentlichem Grund fahren, mein Auto darf ich aber behalten. Seine Waffen wird man mit einer abgelaufenen WBK aber wohl nicht behalten dürfen...
Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Verfasst: Do 17. Dez 2015, 10:44
von eierkopf
Warum heißt es dann im Gesetz waffenrechtliches Dokument?
Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Verfasst: Do 17. Dez 2015, 10:44
von Bourne
Parlamentskorrespondenz Nr. 1439 vom 16.12.2015
Waffengesetz: EU-Kommission regt Verschärfung an
EU-Ausschuss des Bundesrats ortet Diskussionsbedarf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2015/PK1439/