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Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 17:49
von pointi2009
ich versuche in den kommenden 2 wochen ein schreiben von meinem obmann zu bekommen und danach erweitern gehen. listen hab ich genug. dann wart ich auf negativbescheid und leg einspruch ein, dann sehe ich weiter.
schlimm ist ja auf der bh sehens diese entscheidung als aus für viele interessierte sportschützen und können es sich nicht erklären.
super wirds wenn alle waffen mal kat b (genehmigungspflichtig) werden
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 17:53
von bueri
pointi2009 hat geschrieben:super wirds wenn alle waffen mal kat b (genehmigungspflichtig) werden
Davon kannst du fix ausgehen, wirst dann auch für C/D (gibts ja dann nicht mehr) einen Platz brauchen....
Deswegen kaufe ich gerade alles zusammen was ich so an C/D in die Finger bekomme...
Weil vielleicht werden das dann mal meine WBK Plätze bei einer Umstellung....

Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 17:55
von Teal'c
pointi2009 hat geschrieben:
super wirds wenn alle waffen mal kat b (genehmigungspflichtig) werden
jedenfalls nicht vor Ablauf der Frist (irgendwann 2014) wo man die Altbestände ins ZWR melden kann.

Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 17:56
von bueri
Teal'c hat geschrieben:pointi2009 hat geschrieben:
super wirds wenn alle waffen mal kat b (genehmigungspflichtig) werden
jedenfalls nicht vor Ablauf der Frist (irgendwann 2014) wo man die Altbestände ins ZWR melden kann.

Dauert nicht mal mehr ein Jahr..... War 06/2014 denke ich......

Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 22:38
von Hausmasta
bueri hat geschrieben:Davon kannst du fix ausgehen, wirst dann auch für C/D (gibts ja dann nicht mehr) einen Platz brauchen....
Deswegen kaufe ich gerade alles zusammen was ich so an C/D in die Finger bekomme...
Weil vielleicht werden das dann mal meine WBK Plätze bei einer Umstellung....

Der Schuss kann auch nach hinten losgehen:
Nämlich dann, wenn die fünfe für
alle gelten (auch Altbestand)...
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Fr 16. Aug 2013, 22:49
von trenck
Kapselpracker hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Ich halte das für rechtlich trotzdem nicht haltbar...Absatz 2 sagt ja im Prinzip, dass ich soviele Kat. B erlaubt bekomme wie ich glaubhaft rechtfertigen kann...und nur wenn ich nicht genug glaubhaft rechtfertigen kann, dann muss man mir auf jeden Fall zumindest 5 - mit dem erwähnten Prozedere - erlauben.
Mir ist schon klar dass dies teilweise anderes ausgelegt wird, aber ich glaube so manch Richter würde unsere Auffassung darüber teilen.
Sehe ich ganz genau so, im §23. 2a) und 2b) steht es klipp und klar drinnen.
§23.(2)
...sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports.
hier steht
nichts von einer Stückzahlen Beschränkung.
Erst wenn der §23.(2) auf einen nicht zutrifft, z.b. eben keine plausible Rechtfertigung des Schießsports, Ergebnislisten e.t.c.
erst dann:
§23.(2b)
...und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl
zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber
insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen
und hier steht es auch klipp und klar drinnen §23.(2b) "...
und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl
zu bewilligen"
Sehe ich ganz genauso. Der Gesetzestext ist glaskar in Richtung Liberalisierung hin formuliert. Wer auf Basis dieses Gesetzes einen Erlass formuliert, der 5 Plätze als absolute Obergrenze definiert, muss geistig schwerstens überfordert sein.
Insofern sehe ich die Politiker, die den Gesetzesentwurf eingebracht haben, als völlig schuldlos. Verantwortung trägt nur die Innenministerin, die - sollte der Erlass wirklich in dies genannte Richtung hin ausgelegt sein - den Sauhaufen in ihrem Haus schleunigst in den Griff kriegen sollte.
Trenck
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Sa 17. Aug 2013, 04:18
von Kapselpracker
Hausmasta hat geschrieben:...
Der Schuss kann auch nach hinten losgehen:
Nämlich dann, wenn die fünfe für alle gelten (auch Altbestand)...
Und was soll dann kommen wenn ich mehr als fünf habe, Zwangsenteignung?
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Sa 17. Aug 2013, 07:04
von BigBen
Leute schreibt euren OSMs, Jagdverbänden, Politikern...bleibt höflich aber bestimmt. Beleidigungen wie trenck sie wieder mal nicht lassen konnte bringen niemanden weiter und schaden nur.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Sa 17. Aug 2013, 07:34
von BOAut
Kapselpracker hat geschrieben:Hausmasta hat geschrieben:...
Der Schuss kann auch nach hinten losgehen:
Nämlich dann, wenn die fünfe für alle gelten (auch Altbestand)...
Und was soll dann kommen wenn ich mehr als fünf habe, Zwangsenteignung?
Bin mir sicher das was man hat bleibt auch, schade nur für kommende Generationen

Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Sa 17. Aug 2013, 09:23
von Noldi
Nicht nur Schade für kommende ... denn ohne Nachwuchs müssen die Standkosten steigen, helfende Hände bei Bewerben und Vereinen werden weniger, weniger Teilnehmer bei Bewerben und damit immer weniger Bewerbe ... Vereinsschließungen ...
Kurzum kommt das wirklich, dann sind viele Disziplinen bereits kurzfristig nicht mehr vorhanden und zwar für alle. Bereits mittelfristig gibt es dann keinen GK Sport mehr in Österreich.
Von daher schreibt ALLE mal eure Funktionäre an, vor allem den OSM.
Und vielleicht kennt ja wer jemanden sehr sehr gut und könnte eine Kopie des Erlasses auftreiben ...
Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 4
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Sa 17. Aug 2013, 10:59
von gewo
BigBen hat geschrieben:Leute schreibt euren OSMs, Jagdverbänden, Politikern.....
+1
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Mo 19. Aug 2013, 14:02
von tom72
Servus,
einige habens ja schon angeschnitten...
Neueinsteiger werden ein waffenrechtliches Dokument lösen müssen.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Mo 19. Aug 2013, 14:14
von Noldi
Hat eigentlich schon irgendwer vom Schützenbund eine Reaktion? Oder von irgendjemand anderem?
Meine Emails sind ja schon wieder ein paar Tage her, aber wir hatten auf der anderen Seite ein verlängertes Wochenende, von daher kanns ja dauern.
Re: Änderung des Waffenrechts
Verfasst: Mo 19. Aug 2013, 14:16
von rubylaser694
Und Neueinsteiger werden ein waffenrechtliches Dokument lösen müssen. Bringt auch wieder Geld.
Die Kosten der Verwaltung (Personal, Infrastruktur, Support,...) sind um ein Vielfaches höher als die Einnahmen durch die paar WBKs, Jagdkarten oder WP.