Shadow02 hat geschrieben: Do 21. Nov 2019, 22:15 "Nur" , aufpassen, die Ghost ist mit 10er Magazin eine "C" Waffe und das "böse 30er Magazin" macht auch die Ghost auf einmal zur "verbotenen A-Waffe", wenn man das 30er Magazin ansteckt !!!![]()
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Lexman1 hat geschrieben: Fr 22. Nov 2019, 06:48 Phöse wird sie nur, wenn zuhause die Killermags angesteckt werden... bei meiner PAR ist's das selbe. Die Mag's darf ich haben, aber nicht anstecken![]()
Kann ich auch nicht nachvollziehen. §17 Abs. 1 Z7 gilt nur für HA. Die Magazine werden zwar Z10, weil sie in einen HA passen bzw. für diesen entwickelt wurden, man braucht also die Magazine vor dem 14.12. (und es ist noch nicht sicher, ob man später defekte Magazine nachkaufen darf), aber ich sehe keine Grund, warum es bei legal besessenen großen Magazinen verboten sein sollte, diese wann immer man will in einer Kat C zu verwenden.Der Stefan hat geschrieben: Fr 22. Nov 2019, 07:38 Aber die Ghost und die PAR sind doch Kat. C? Da darf man doch alles anstecken? Langsam blick ich wirklich nicht mehr durch...
Woher stammt diese Rechtsansicht?