Seite 18 von 50
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: So 7. Okt 2018, 21:46
von LordHelmchen
Gut gebrüllt Octopus!!
+1000
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: So 7. Okt 2018, 22:08
von bino71
silverstar hat geschrieben:Diese politischen "Hirnakrobaten" produzieren gerade wieder eine "schiere Masse" an illegalen Waffen ! D Altbestand ist zu melden ! ja klar ! Wie viele werden das wohl tun ? Besessene Mag werden registriert und lagern bei der Verwahrensüberprüfung im selben Schrank ! Das ist ungefähr so wie heute noch tausende VSR im Land unterwegs sind ! Ach nein ? Die wurden doch alle registriert "ggg" ! Bin gespannt wie sich diese Fachhirnederln in den Fachgremien den umtausch bzw Registierung verlorener bzw defekter mags vorstellen!
Du kannst auf der Autobahn immer 200 fahren, bis Du halt erwischt wirst und den Schein abgibst.
Wer das Risiko eingeht die Zuverlässigkeit zu verlieren, braucht die Magazine nicht melden.
Glaskugel sagt bei Altbestand:
Und das mit den defekten Mags ist einfach: Man bringe das kaputte Magazin und tausche es gegen das Neue.
Wie es dann funktioniert, wenn man in Deutschland oder bei Brownells HiCap bestellt...
Verlust eines Magazins, ist auch klar ... Zuverlässigkeit.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: So 7. Okt 2018, 22:49
von AUG-andy
Magnum828 hat geschrieben:Aha.
Die Herren Jäger bekommen Erleichterungen, was kein wunder ist. ÖVP Klientel halt. Das die FPÖ eine komplett nutzlose Partei ist, dürfte inzwischen jedem klar sein, der Kickl hat seine Reiterstaffel bekommen, und der Kurz alles andere.
Die Sportschützen dürfen die Verschärfungen ausbaden.
Es ist ja nunmal so, das man als Sportschütze auf den meisten Jägerständen unten durch. Spätestens wenn man sein AR-15 auspackt. Auf wievielen von Jägern geführten Ständen darf man überhaupt mit so einer bösen Massenvernichtungswaffe schiessen? 10% oder weniger?
Umgekehrte Frage, auf wievielen von Sportschützen geführten Ständen schiessen Jäger unbehelligt mit ihren Kurzwaffen?
Meine Herren, ihr könnts hier noch 100 mal sagen "das ja nicht alle Jäger so sind." Das ändert aber rein garnichts an dieser Situation.
Schmeissts ALLE Jäger von unseren Ständen und fertig. Und sagt ihnen warum. Eventuell reden die dann mal mit IHREN Interessensvertretungen. Und eventuell erwischts dann bei der nächsten Waffengesetznovelle nicht nur die Sportschützen.
So und jetzt erschlagts mich.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: So 7. Okt 2018, 22:51
von Maddin
bino71 hat geschrieben:silverstar hat geschrieben:Diese politischen "Hirnakrobaten" produzieren gerade wieder eine "schiere Masse" an illegalen Waffen ! D Altbestand ist zu melden ! ja klar ! Wie viele werden das wohl tun ? Besessene Mag werden registriert und lagern bei der Verwahrensüberprüfung im selben Schrank ! Das ist ungefähr so wie heute noch tausende VSR im Land unterwegs sind ! Ach nein ? Die wurden doch alle registriert "ggg" ! Bin gespannt wie sich diese Fachhirnederln in den Fachgremien den umtausch bzw Registierung verlorener bzw defekter mags vorstellen!
Du kannst auf der Autobahn immer 200 fahren, bis Du halt erwischt wirst und den Schein abgibst.
Wer das Risiko eingeht die Zuverlässigkeit zu verlieren, braucht die Magazine nicht melden.
Glaskugel sagt bei Altbestand:
Und das mit den defekten Mags ist einfach: Man bringe das kaputte Magazin und tausche es gegen das Neue.
Wie es dann funktioniert, wenn man in Deutschland oder bei Brownells HiCap bestellt...
Verlust eines Magazins, ist auch klar ... Zuverlässigkeit.
Und du glaubst echt die Polizei kontrolliert bei einem Sammler oder einem Sportschützen mit ca. 20 Waffen ob wohl alle Magazine da sind ? Ganz zu schweigen von den Magazinen von ca. 300.000 Waffenbesitzern.
Meines Erachtens nach völlig undenkbar und ein Aufwand den sich die Sicherheitsbehörden mit ihren derzeitigen Mitteln gar nicht leisten können. Da steht dann die Polizei mal 2-3 Stunden im Haus eines legalen Waffenbesitzers, anstatt "draußen", so wie bei der großen Wachkörperreform damals versprochen. Ich glaub das erst wenn ich es sehe...
Ich glaube die Kontrolle ist nicht das entscheidende. Die Behörde will halt einfach wissen wer was hat und wer nicht. Ist ja bei Kat. C und D genauso, die werden auch nicht kontrolliert. Ob jetzt jemand 5 oder 200 Magazine hat, das ist ja egal...
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: So 7. Okt 2018, 23:01
von DerDaniel
Octopus hat geschrieben:Jetzt mal ernsthaft...
Spar dir die Mühe. Das haben schon hunderte vor dir probiert an die ganzen Holzköpfe hin zu beten und es hat genau nichts gebracht.
Falls du mir nicht glaubst, schau dir nur den Thread an. Du rufst zur Räson und eine Seite später klatscht einer einem anderen zu, der alle Jäger von Stand schmeißen will.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: So 7. Okt 2018, 23:06
von Octopus
Es scheint wohl wirklich so als wäre der schlimmste Feind des LWB nicht der Gesetzgeber sondern der LWB selbst...
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: So 7. Okt 2018, 23:46
von Burgenlandy
Maddin hat geschrieben:...
Und du glaubst echt die Polizei kontrolliert bei einem Sammler oder einem Sportschützen mit ca. 20 Waffen ob wohl alle Magazine da sind ? Ganz zu schweigen von den Magazinen von ca. 300.000 Waffenbesitzern.
Meines Erachtens nach völlig undenkbar und ein Aufwand den sich die Sicherheitsbehörden mit ihren derzeitigen Mitteln gar nicht leisten können. Da steht dann die Polizei mal 2-3 Stunden im Haus eines legalen Waffenbesitzers, anstatt "draußen", so wie bei der großen Wachkörperreform damals versprochen. Ich glaub das erst wenn ich es sehe...
Ich glaube die Kontrolle ist nicht das entscheidende. Die Behörde will halt einfach wissen wer was hat und wer nicht. Ist ja bei Kat. C und D genauso, die werden auch nicht kontrolliert. Ob jetzt jemand 5 oder 200 Magazine hat, das ist ja egal...
Die werden sich nicht 2-3h Zeit nehmen, da hast dann 5min zeit um der Liste zu entsprechen oder es geht mit was da ist. Bei Verlassenschaft ähnlich chaotisch. Nehmen auch zeug mit das nicht waffenrelevant ist wenn grad an oder bei der waffe. Viel Spaß beim Wiederbekommen.
Für die Polizei der Zukunft wurden gerade die Eignungstests nach unten geschraubt, dafür werden fleißig Sturmgewehre und WP verteilt. Die Regierung weiß wohl wie man den Apparat ANführertreu macht.
In zehn Jahren werden wir uns vielleicht noch wünschen von den Grünen beschützt zu werden weil zum Thema Polizeigewalt oder -korruption findest bei den anderen nicht viel ...
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 00:47
von Senf
Burgenlandy hat geschrieben:In zehn Jahren werden wir uns vielleicht noch wünschen von den Grünen beschützt zu werden weil zum Thema Polizeigewalt oder -korruption findest bei den anderen nicht viel ...
Sicher nicht. Da wander ich vorher aus...
zurück zum trööt... Es dauert noch ca 16 std dann wissen wir was auf uns zu kommt. Alles bisherige darf getrost als "Fischen im Trüben" deklariert werden!
Im übrigen finde ich die Anzahl der beleidigten Leberwürste in diesem Thread besorgniserregend, aber es passt schon dass sich da die Leute in die Haare kriegen, dann merkt man wenigstens woran man ist.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 06:10
von titan
In den Querschüssen ist der Entwurf online.
Ihr könnt euch jetzt alle beim Verein bedanken für den Vorschlag der Bestimmungen über die Sportschützen - NOT. Vereine werden demnach erst ab 100 Mitgliedern anerkannt und müssen im Durchschnitt 12 mal pro Jahr Trainieren bzw Perso en zu 5 bundesländerübergreifenden nationalen Bewerben entsenden..
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 06:18
von silverstar
Wer sich auf sogenannte Standes oder Interessensvertretungen verlässt wird "bestens" bedient!!!!! Am besten die Mags im garten vergraben!
Sportschützen § 11b. (1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Schießsportverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt. (2) Ein Schießsportverein im Sinne des Abs. 1 ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, der über mindestens 100 ordentliche Mitglieder verfügt und regelmäßig, zumindest einmal jährlich, Mitglieder zu nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben entsendet oder solche selbst veranstaltet. (3) Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Schießsportvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat. (4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer
7 von 34
Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist. Waffenverbot
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 06:28
von Balistix
Na bumm. Da hat uns der Verein ja ein richtig dickes Ei gelegt und sich so nebenbei selbst die Existenzgrundlage geschaffen.
Was für ein Dilettantenstadl...
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 06:44
von silverstar
als ich darauf hinwies wurde ich verteufelt als "Schwarzmaler" und Querulant bezeichnet und geblockt ! so und nun haben wir den salat!
(2) Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von
Schusswaffen. Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere
diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen - auch wenn sie Bestandteil eines
anderen Gegenstandes geworden sind -, sofern sie verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 06:55
von Neurologe44
Andererseits könnte die Sportschützendefinition dafür sorgen, dass es für Leute die sich diesbezüglich wirklich bemühen wieder was mit Vorderschaftsrepetierflinten werden könnte!
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 07:06
von BlackWolf
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 07:10
von Glock1768
Hab den Entwurf schon überflogen ... Na servus ... Wo sind Erleichterungen?????
Zum Glück bleiben große Magazine für meine troy Par weiterhin erlaubt ...
Zum Glück hab ich meine Erweiterung auf 7 Stück noch bekommen ... Wenn ich den 23 richtig verstanden habe Erweiterung jetzt auch nur noch auf maximal 5 Plätze möglich ... Und das erst nach frühestens 5 Jahren ... Echt jetzt????