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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Fr 7. Feb 2020, 10:38
von Incite
Chrissi hat geschrieben: Fr 7. Feb 2020, 09:58
Alaskan454 hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 07:52
Chrissi hat geschrieben: Fr 31. Jan 2020, 14:34
Sollte der Vorstand der Finanzierung für meine Rechtsvertretung durch den Verband Präsident Rippel zustimmen, dann haben sie sich das wirklich verdient.
Wie hat der Vorstand entschieden?
In deinem letzten Post ist nicht viel Optimismus enthalten,darum meine Frage?
Mfg
Ich muss ehrlich sagen, dass es extrem schlecht aussieht und ich nicht mehr an einen positiven Ausgang für mich glaube.
Der Herr Rippel hat sich noch nicht gemeldet also glaub ich nicht, die Verband mich unterstützt. Außerdem ist auch das kein Garant für einen positiven Ausgang da außer ein paar Leuten hier im PD die Leute einfach z deppat sind zum checken dass des ned in Ordnung ist.
Hab auch scho mit Leuten vun da Abteilung III/3 telefoniert und die meinen alle dass die BH völlig rechtmäßig handelt.
Der Herr Gartner meint das auch. Er war gegen Ende des Telefonats auch a bisl angepisst weil ich ihn gfragt hab wie des bitte sein kann dass ma rückwirkend des Gesetz gegen mich einsetzt.
Die von der BH auferlegte Frist von 14 Tagen ist auch bald vorbei und wenn die Verband versucht mir zu helfen kanns sein dass ich gef***t werd und a rechtliches Theater hab. Außerdem bin ich mittlerweile extrem frustriert und hab auch keine Lust mehr.
Das wird vermutlich einer meiner letzten Beiträg auf diesem Thread sein da die Sache so gut wie gelaufen ist.
Obwohl die meisten Leute hier im Forum auch auf meiner Seite standen, bin ich von Einzelnen extrem enttäuscht. Da gabs Leute die meinte, ich dürfe mich ned aufregen weil das sonst a schlechtes Licht auf die Legalwaffenbesitzer werfen würde. Die interessieren sich an Scheißdreck dafür, dass i einfach rückwirkend von der Behörde enteignet werde, Hauptsache die dürfen ihr Zeug behalten und was mit mir ist juckt die doch ned. Genau so unterstützt man den Nachwuchs... echt stark.
dir wurde aber auch von fremden Menschen Hilfe angeboten. Das ist es das zählt. Nicht die Idioten die dich runterziehen wollen.
Ich würde das mit Rückendeckung (also wenn der Instanzenzug garantiert gedeckt ist) nun erst recht gerichtlich klären lassen und ich denke wir sind uns einig, das geht dann eh über die "volle Distanz".
Wenn du aber als junger Mensch nicht den Atem und die Nerven dazu hast kann ich das voll und ganz verstehen.
lg
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Fr 7. Feb 2020, 10:53
von Alaskan454
Incite hat geschrieben: Fr 7. Feb 2020, 10:38
Wenn du aber als junger Mensch nicht den Atem und die Nerven dazu hast kann ich das voll und ganz verstehen.
lg
Volle Zustimmung
Aber eines muss man auch noch dazu sagen:
Wennst den Weg übers Gericht gehst und gewinnst was nicht sicher ist hast du im späteren Leben in deinem SB sicher einen "Freund für's Leben" gefunden (Stichwort Ermessen der Behörde bzgl Erweiterung.....)
Lg
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Fr 7. Feb 2020, 10:57
von Yukon
Chrissi hat geschrieben: Fr 7. Feb 2020, 09:58
Ich muss ehrlich sagen, dass es extrem schlecht aussieht und ich nicht mehr an einen positiven Ausgang für mich glaube.
Der Herr Rippel hat sich noch nicht gemeldet also glaub ich nicht, die Verband mich unterstützt. Außerdem ist auch das kein Garant für einen positiven Ausgang da außer ein paar Leuten hier im PD die Leute einfach z deppat sind zum checken dass des ned in Ordnung ist.
Hab auch scho mit Leuten vun da Abteilung III/3 telefoniert und die meinen alle dass die BH völlig rechtmäßig handelt.
Der Herr Gartner meint das auch. Er war gegen Ende des Telefonats auch a bisl angepisst weil ich ihn gfragt hab wie des bitte sein kann dass ma rückwirkend des Gesetz gegen mich einsetzt.
Die von der BH auferlegte Frist von 14 Tagen ist auch bald vorbei und wenn die Verband versucht mir zu helfen kanns sein dass ich gef***t werd und a rechtliches Theater hab. Außerdem bin ich mittlerweile extrem frustriert und hab auch keine Lust mehr.
Das wird vermutlich einer meiner letzten Beiträg auf diesem Thread sein da die Sache so gut wie gelaufen ist.
Obwohl die meisten Leute hier im Forum auch auf meiner Seite standen, bin ich von Einzelnen extrem enttäuscht. Da gabs Leute die meinte, ich dürfe mich ned aufregen weil das sonst a schlechtes Licht auf die Legalwaffenbesitzer werfen würde. Die interessieren sich an Scheißdreck dafür, dass i einfach rückwirkend von der Behörde enteignet werde, Hauptsache die dürfen ihr Zeug behalten und was mit mir ist juckt die doch ned. Genau so unterstützt man den Nachwuchs... echt stark.
Ich würde dir davon abraten voreilige Schlüsse zu ziehen.
Nur weil sich der Mag.Rippel noch nicht bei dir gemeldet hat, heisst dass noch lange nicht, dass dich die Verband nicht unterstützen wird. Ein Anruf und eine Rückfrage bei ihm wird dir sicher Klarheit bringen.
Und dass sich Beamte des BMI hinter Beamte deiner BH und deiner LPD stellen und beteuern, dass in deinem Fall rechtmäßig gehandelt wurde, darf dich auch nicht verwundern, eine Krähe hackt der anderen nicht die Augen aus. Und vergiss nicht, sowohl die Juristen deiner BH, als auch die in deiner LPD, als auch diejenigen, die du im BMI angerufen hast, sind nicht in der Position Recht zu sprechen, diese Personen haben bestenfalls eine Rechtsmeinung, deren Substanz dünn wie Papier erscheint.
Vielmehr macht die Situation, in der du dich befindest den Eindruck, als ob dich BH und LPD durch wachsenden Druck und Androhung aller möglichen Konsequenzen in die Knie zwingen wollen, ohne dabei im Detail benennen zu können, warum du gegen welche Bestimmungen des WaffG verstoßen haben sollst.
Sollten sie dich jetzt wirklich in die Knie gezwungen haben, haben sie erreicht was sie wollten, nämlich eine unrechtmäßige Enteignung durchzusetzen und einen Bürger zu schaffen, der sich gegen widerrechtlich agierende Behörden, aus Angst vor möglicher Repressalien, nicht wehren möchte.
Wenn die Guten nicht fechten, gewinnen die Schlechten.
Die Entscheidung, die du jetzt treffen musst ist, entweder möchtest du deine Rechte als Bürger durchsetzen und gewahrt wissen, oder möchtest du keine Schwierigkeiten haben und dadurch deine Rechte teilweise verlieren.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Fr 7. Feb 2020, 14:10
von Chrissi
Alaskan454 hat geschrieben: Fr 7. Feb 2020, 10:53
Incite hat geschrieben: Fr 7. Feb 2020, 10:38
Wenn du aber als junger Mensch nicht den Atem und die Nerven dazu hast kann ich das voll und ganz verstehen.
lg
Volle Zustimmung
Aber eines muss man auch noch dazu sagen:
Wennst den Weg übers Gericht gehst und gewinnst was nicht sicher ist hast du im späteren Leben in deinem SB sicher einen "Freund für's Leben" gefunden (Stichwort Ermessen der Behörde bzgl Erweiterung.....)
Lg
Das befürchten ich eben auch.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Fr 7. Feb 2020, 14:21
von Chrissi
Yukon hat geschrieben: Fr 7. Feb 2020, 10:57
Chrissi hat geschrieben: Fr 7. Feb 2020, 09:58
Ich muss ehrlich sagen, dass es extrem schlecht aussieht und ich nicht mehr an einen positiven Ausgang für mich glaube.
Der Herr Rippel hat sich noch nicht gemeldet also glaub ich nicht, die Verband mich unterstützt. Außerdem ist auch das kein Garant für einen positiven Ausgang da außer ein paar Leuten hier im PD die Leute einfach z deppat sind zum checken dass des ned in Ordnung ist.
Hab auch scho mit Leuten vun da Abteilung III/3 telefoniert und die meinen alle dass die BH völlig rechtmäßig handelt.
Der Herr Gartner meint das auch. Er war gegen Ende des Telefonats auch a bisl angepisst weil ich ihn gfragt hab wie des bitte sein kann dass ma rückwirkend des Gesetz gegen mich einsetzt.
Die von der BH auferlegte Frist von 14 Tagen ist auch bald vorbei und wenn die Verband versucht mir zu helfen kanns sein dass ich gef***t werd und a rechtliches Theater hab. Außerdem bin ich mittlerweile extrem frustriert und hab auch keine Lust mehr.
Das wird vermutlich einer meiner letzten Beiträg auf diesem Thread sein da die Sache so gut wie gelaufen ist.
Obwohl die meisten Leute hier im Forum auch auf meiner Seite standen, bin ich von Einzelnen extrem enttäuscht. Da gabs Leute die meinte, ich dürfe mich ned aufregen weil das sonst a schlechtes Licht auf die Legalwaffenbesitzer werfen würde. Die interessieren sich an Scheißdreck dafür, dass i einfach rückwirkend von der Behörde enteignet werde, Hauptsache die dürfen ihr Zeug behalten und was mit mir ist juckt die doch ned. Genau so unterstützt man den Nachwuchs... echt stark.
Ich würde dir davon abraten voreilige Schlüsse zu ziehen.
Nur weil sich der Mag.Rippel noch nicht bei dir gemeldet hat, heisst dass noch lange nicht, dass dich die Verband nicht unterstützen wird. Ein Anruf und eine Rückfrage bei ihm wird dir sicher Klarheit bringen.
Und dass sich Beamte des BMI hinter Beamte deiner BH und deiner LPD stellen und beteuern, dass in deinem Fall rechtmäßig gehandelt wurde, darf dich auch nicht verwundern, eine Krähe hackt der anderen nicht die Augen aus. Und vergiss nicht, sowohl die Juristen deiner BH, als auch die in deiner LPD, als auch diejenigen, die du im BMI angerufen hast, sind nicht in der Position Recht zu sprechen, diese Personen haben bestenfalls eine Rechtsmeinung, deren Substanz dünn wie Papier erscheint.
Vielmehr macht die Situation, in der du dich befindest den Eindruck, als ob dich BH und LPD durch wachsenden Druck und Androhung aller möglichen Konsequenzen in die Knie zwingen wollen, ohne dabei im Detail benennen zu können, warum du gegen welche Bestimmungen des WaffG verstoßen haben sollst.
Sollten sie dich jetzt wirklich in die Knie gezwungen haben, haben sie erreicht was sie wollten, nämlich eine unrechtmäßige Enteignung durchzusetzen und einen Bürger zu schaffen, der sich gegen widerrechtlich agierende Behörden, aus Angst vor möglicher Repressalien, nicht wehren möchte.
Wenn die Guten nicht fechten, gewinnen die Schlechten.
Die Entscheidung, die du jetzt treffen musst ist, entweder möchtest du deine Rechte als Bürger durchsetzen und gewahrt wissen, oder möchtest du keine Schwierigkeiten haben und dadurch deine Rechte teilweise verlieren.
Das befürchte ich eben auch nur leider bin ich nicht in einer Position mich gegen sowas zu wehren. Ein ,,erwachsener,, Mensch der mit beiden Beinen im Leben steht hats da um einiges leichter.
Und ja stimmt auch alles was du sagst. Nur es besteht eben auch die Möglichkeit, dass ich eben nicht gewinne und was hab ich dann erreicht? Eine Verwaltungsübertretung aus der die BH vielleicht ein Waffenverbot gegen mich erwirkt. Nach dieser Story traue ich ihnen das zu.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Fr 7. Feb 2020, 14:30
von Yukon
Chrissi hat geschrieben: Fr 7. Feb 2020, 14:21
Yukon hat geschrieben: Fr 7. Feb 2020, 10:57
Chrissi hat geschrieben: Fr 7. Feb 2020, 09:58
Ich muss ehrlich sagen, dass es extrem schlecht aussieht und ich nicht mehr an einen positiven Ausgang für mich glaube.
Der Herr Rippel hat sich noch nicht gemeldet also glaub ich nicht, die Verband mich unterstützt. Außerdem ist auch das kein Garant für einen positiven Ausgang da außer ein paar Leuten hier im PD die Leute einfach z deppat sind zum checken dass des ned in Ordnung ist.
Hab auch scho mit Leuten vun da Abteilung III/3 telefoniert und die meinen alle dass die BH völlig rechtmäßig handelt.
Der Herr Gartner meint das auch. Er war gegen Ende des Telefonats auch a bisl angepisst weil ich ihn gfragt hab wie des bitte sein kann dass ma rückwirkend des Gesetz gegen mich einsetzt.
Die von der BH auferlegte Frist von 14 Tagen ist auch bald vorbei und wenn die Verband versucht mir zu helfen kanns sein dass ich gef***t werd und a rechtliches Theater hab. Außerdem bin ich mittlerweile extrem frustriert und hab auch keine Lust mehr.
Das wird vermutlich einer meiner letzten Beiträg auf diesem Thread sein da die Sache so gut wie gelaufen ist.
Obwohl die meisten Leute hier im Forum auch auf meiner Seite standen, bin ich von Einzelnen extrem enttäuscht. Da gabs Leute die meinte, ich dürfe mich ned aufregen weil das sonst a schlechtes Licht auf die Legalwaffenbesitzer werfen würde. Die interessieren sich an Scheißdreck dafür, dass i einfach rückwirkend von der Behörde enteignet werde, Hauptsache die dürfen ihr Zeug behalten und was mit mir ist juckt die doch ned. Genau so unterstützt man den Nachwuchs... echt stark.
Ich würde dir davon abraten voreilige Schlüsse zu ziehen.
Nur weil sich der Mag.Rippel noch nicht bei dir gemeldet hat, heisst dass noch lange nicht, dass dich die Verband nicht unterstützen wird. Ein Anruf und eine Rückfrage bei ihm wird dir sicher Klarheit bringen.
Und dass sich Beamte des BMI hinter Beamte deiner BH und deiner LPD stellen und beteuern, dass in deinem Fall rechtmäßig gehandelt wurde, darf dich auch nicht verwundern, eine Krähe hackt der anderen nicht die Augen aus. Und vergiss nicht, sowohl die Juristen deiner BH, als auch die in deiner LPD, als auch diejenigen, die du im BMI angerufen hast, sind nicht in der Position Recht zu sprechen, diese Personen haben bestenfalls eine Rechtsmeinung, deren Substanz dünn wie Papier erscheint.
Vielmehr macht die Situation, in der du dich befindest den Eindruck, als ob dich BH und LPD durch wachsenden Druck und Androhung aller möglichen Konsequenzen in die Knie zwingen wollen, ohne dabei im Detail benennen zu können, warum du gegen welche Bestimmungen des WaffG verstoßen haben sollst.
Sollten sie dich jetzt wirklich in die Knie gezwungen haben, haben sie erreicht was sie wollten, nämlich eine unrechtmäßige Enteignung durchzusetzen und einen Bürger zu schaffen, der sich gegen widerrechtlich agierende Behörden, aus Angst vor möglicher Repressalien, nicht wehren möchte.
Wenn die Guten nicht fechten, gewinnen die Schlechten.
Die Entscheidung, die du jetzt treffen musst ist, entweder möchtest du deine Rechte als Bürger durchsetzen und gewahrt wissen, oder möchtest du keine Schwierigkeiten haben und dadurch deine Rechte teilweise verlieren.
Das befürchte ich eben auch nur leider bin ich nicht in einer Position mich gegen sowas zu wehren. Ein ,,erwachsener,, Mensch der mit beiden Beinen im Leben steht hats da um einiges leichter.
Und ja stimmt auch alles was du sagst. Nur es besteht eben auch die Möglichkeit, dass ich eben nicht gewinne und was hab ich dann erreicht? Eine Verwaltungsübertretung aus der die BH vielleicht ein Waffenverbot gegen mich erwirkt. Nach dieser Story traue ich ihnen das zu.
Die Verwaltungsübertretung wird dir bereits jetzt zur Last gelegt, damit besteht auch jetzt die Möglichkeit, dass du mit einem Waffenverbot bedacht wirst (ich wünsche dir sowas natürlich nicht).
Daher frage ich mich was du zu verlieren hättest?
Und mit der Verband an deiner Seite bist du sehr wohl in der Position dich zu wehren, da hat der größte Teil der "Erwachsenen", die du angesprochen hast, wesentlich schlechtere Karten als du.
Hast du schon nachgefragt, ob dir die Verband über den kompletten Instanzenzug zur Seite steht?
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Fr 7. Feb 2020, 14:34
von fast12
Yukon hat geschrieben: Fr 7. Feb 2020, 14:30
Die Verwaltungsübertretung wird dir bereits jetzt zur Last gelegt, damit besteht auch jetzt die Möglichkeit, dass du mit einem Waffenverbot bedacht wirst (ich wünsche dir sowas natürlich nicht).
Da hat Yukon (leider) recht. Es geht hier nicht um die Magazine, dir wird ja jetzt schon eine Verwaltungsübertretung angelastet.
Aus der Ferne ist die Situation schwer zu beurteilen, aber es ist nicht so, dass du durch "Nichtstun" und Abgeben der Magazine auf der sicheren Seite bist...
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Fr 7. Feb 2020, 15:02
von Balistix
Den "Freund fürs Leben" hast ja jetzt schon in Wirklichkeit. Die Causa steht ja in deinem Akt bei der Behörde. Jedes Mal, wenn der SB ihn aufschlägt, wird er sich denken "ach das war der Jungwisch mit den illegalen Magazinen".
Ich glaube nicht, dass durch eine gerichtliche Klärung die Fronten noch viel weiter verhärten würden.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Fr 7. Feb 2020, 16:04
von Maddin
Naja dass nicht in 14 Tagen eine Lösung auf dem Tisch liegt war eigentlich schon vorher klar...
In diesem Fall hätte ich aber wenig bedenken die Sache vor das LVwG zu bringen, denn hier wird mE eindeutig rechtswidrig gehandelt und vorallem in der öffentlich mündlichen Verhandlung lässt sich das ganze denke ich am besten aufklären was Sache ist. Anders wird man es wohl nie erfahren.
Warum überhaupt ein Waffenverbot
ausgesprochen werden sollte ist mir ohnehin schleierhaft, aber das wird auch nur die Behörde wissen. Illegal ist nämlich stand 7.2.2020 überhaupt gar nichts...
Ich trau mich zu sagen, dass die Chancen vor Gericht besser stehen als in anderen Fällen und selbst dort gibt’s immer wieder mal positive Ausgänge für die Waffenbesitzer.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Fr 7. Feb 2020, 16:08
von gewo
Maddin hat geschrieben: Fr 7. Feb 2020, 16:04
Naja dass nicht in 14 Tagen eine Lösung auf dem Tisch liegt war eigentlich schon vorher klar...
war es das?
fuer mich ist das schon ein bisserl ueberraschend dass sie vermutlich hunderte R94 kat C waffen besitzer unter 21 jahren mit einem schlag kriminalisieren.
die haben doch alle die original mitgelieferten 30iger AK magazine ...
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Fr 7. Feb 2020, 16:25
von fast12
Interessant wird es auch wenn ein heute 19 jähriger dann kurz vor Ablauf der Frist schon 21 ist und die Magazine registrieren geht...
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Fr 7. Feb 2020, 16:26
von Yukon
Maddin hat geschrieben: Fr 7. Feb 2020, 16:04
Naja dass nicht in 14 Tagen eine Lösung auf dem Tisch liegt war eigentlich schon vorher klar...
In diesem Fall hätte ich aber wenig bedenken die Sache vor das LVwG zu bringen, denn hier wird mE eindeutig rechtswidrig gehandelt und vorallem in der öffentlich mündlichen Verhandlung lässt sich das ganze denke ich am besten aufklären was Sache ist. Anders wird man es wohl nie erfahren.
Warum überhaupt ein Waffenverbot
ausgesprochen werden sollte ist mir ohnehin schleierhaft, aber das wird auch nur die Behörde wissen. Illegal ist nämlich stand 7.2.2020 überhaupt gar nichts...
Ich trau mich zu sagen, dass die Chancen vor Gericht besser stehen als in anderen Fällen und selbst dort gibt’s immer wieder mal positive Ausgänge für die Waffenbesitzer.
Ich sehe da ebenfalls nichts Illegales.
Was in meinen Augen essentiell ist, dass offenbar lediglich eine Behauptung seitens BH und LPD aufgestellt wurde, dass der Besitz illegal wäre, aber ebenfalls offenbar wurde niemals ein Verstoß gegen eine dezitierte Bestimmung vorgeworfen und warum die Altbestands- und Übergangsbestimmungen gemäß Paragraph 58 nach deren Rechtsansicht keine Anwendung finden.
Und genau das muss juristisch geklärt werden, aber dringend.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Fr 7. Feb 2020, 16:31
von Yukon
gewo hat geschrieben: Fr 7. Feb 2020, 16:08
Maddin hat geschrieben: Fr 7. Feb 2020, 16:04
Naja dass nicht in 14 Tagen eine Lösung auf dem Tisch liegt war eigentlich schon vorher klar...
war es das?
fuer mich ist das schon ein bisserl ueberraschend dass sie vermutlich hunderte R94 kat C waffen besitzer unter 21 jahren mit einem schlag kriminalisieren.
die haben doch alle die original mitgelieferten 30iger AK magazine ...
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass es nicht darum gegangen ist R94 Besitzer zu kriminalisieren, sondern dass beindieser Geschichte eine kleine Gruppe übereifriger Personen falsch abgebogen ist und jetzt gegen einen drohenden Gesichtsverlust massiv ankämpft...
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Fr 7. Feb 2020, 19:34
von Maddin
gewo hat geschrieben: Fr 7. Feb 2020, 16:08
Maddin hat geschrieben: Fr 7. Feb 2020, 16:04
Naja dass nicht in 14 Tagen eine Lösung auf dem Tisch liegt war eigentlich schon vorher klar...
war es das?
fuer mich ist das schon ein bisserl ueberraschend dass sie vermutlich hunderte R94 kat C waffen besitzer unter 21 jahren mit einem schlag kriminalisieren.
die haben doch alle die original mitgelieferten 30iger AK magazine ...
Ich habe mich auf die 14 Tage bezogen. Was ist in österreichs Behördenwesen schon in 14 Tagen geschafft ?
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Verfasst: Fr 7. Feb 2020, 19:39
von gewo
Maddin hat geschrieben: Fr 7. Feb 2020, 19:34
gewo hat geschrieben: Fr 7. Feb 2020, 16:08
Maddin hat geschrieben: Fr 7. Feb 2020, 16:04
Naja dass nicht in 14 Tagen eine Lösung auf dem Tisch liegt war eigentlich schon vorher klar...
war es das?
fuer mich ist das schon ein bisserl ueberraschend dass sie vermutlich hunderte R94 kat C waffen besitzer unter 21 jahren mit einem schlag kriminalisieren.
die haben doch alle die original mitgelieferten 30iger AK magazine ...
Ich habe mich auf die 14 Tage bezogen. Was ist in österreichs Behördenwesen schon in 14 Tagen geschafft ?
das ist wohl keine frage der zeit
wenn der mag G. das sagt dann ist das mal vorerst so
nächste station gerichtssaal