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Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mo 19. Aug 2013, 14:17
von gewo
Noldi hat geschrieben:Hat eigentlich schon irgendwer vom Schützenbund eine Reaktion? Oder von irgendjemand anderem?

Meine Emails sind ja schon wieder ein paar Tage her, aber wir hatten auf der anderen Seite ein verlängertes Wochenende, von daher kanns ja dauern.


servus

es wird wohl einige monate dauern bis den vereinen klar wird was das heisst

wenn ploetzlich 1/3 oder die 1/2 weniger schuetzen zu den bewerben kommen und sie drueber nachdenken muessen wie sie ihr budget einhalten koennen

momentan denkt noch kaum wer soweit

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mo 19. Aug 2013, 14:28
von Noldi
Wie ich dieses verlängerte Wochenende in Gesprächen mitgekriegt habe ist das Problem dass von Verband Seite behauptet wurde dass das eine Liberalisierung sei und man nun ohne Listen etc. nach 5 Jahren auf 5 raufkommt. Für Schützen mit Listen und Vereinszugehörigkeit bleibts beim Gleichen ...

Ich habe dieses Wochenende mit 2 OSMs und mehreren Schützen gesprochen und beide OSMs meinten mehr oder weniger ich spinne und erzähle hier Müll, weil die Verband hat ja gesagt ...

Also solange nicht in jedem Verein mehrere keine Erweiterung mehr kriegen oder der Erlass schriftlich vorliegt, ist Hopfen und Malz verloren. Die Leute (wollen) glauben was da von Liberalisierung verbreitet wurde und hören beim Rest gar nicht zu.

Das nächste Problem ist ... haben wir überhaupt noch eine Vertretung?

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mo 19. Aug 2013, 14:36
von Raider
Ich halte zwar viel von sinn erfassendem.lesen aber bei solchen texten tu ich mir extrem schwer!
was bedeutet das jetzt konkret fuer mich?

eine erweiterung ist normal mit listen aber nur auf 5 plaetze moeglich oder auch dann nur nach 5 jahren?

tut mir leid fuer die eher dumme frage aber ganz versteh ichs eonfach nicht....

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mo 19. Aug 2013, 14:40
von bueri
Raider hat geschrieben:Ich halte zwar viel von sinn erfassendem.lesen aber bei solchen texten tu ich mir extrem schwer!
was bedeutet das jetzt konkret fuer mich?

eine erweiterung ist normal mit listen aber nur auf 5 plaetze moeglich oder auch dann nur nach 5 jahren?

tut mir leid fuer die eher dumme frage aber ganz versteh ichs eonfach nicht....



Das kann dir keiner derzeit so genau sagen, die einen sehen das so, die anderen so....
Die Verwaltungspraxis der Behörden und wenn notwendig die ersten Urteile des VWGH werden das wohl im Endeffekt
wirklich zeigen... Am Besten sollte jeder heute noch Erweitern gehen und ausjudizieren bis zur letzten Instanz....
Dann wird man sehen....

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mo 19. Aug 2013, 14:45
von pointi2009
ich weiss nur was mir meine BH bei der Anfrage Erweiterung von 5 auf 10 Stück letzte Woche geschrieben und gesagt hat. Ich kann zwar einen Antrag auf Erweiterung stellen, der wird aber in 1. Instanz abgeleht werden, da es ein Schreiben vom BMI an die Waffenbehörden gibt, in dem genau das verlangt wird.

Ich hab das Schreiben natürlich nicht, nur die Information aus erster Hand. Inwieweit das jetzt als Fakt gilt, kann ich sagen, wenn ich erweitern gehe. Das hängt von meinem OSM ab, wann er das Schreiben für die BH an diese schickt.

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mo 19. Aug 2013, 14:49
von tom72
rubylaser694 hat geschrieben:
Und Neueinsteiger werden ein waffenrechtliches Dokument lösen müssen. Bringt auch wieder Geld.

Die Kosten der Verwaltung (Personal, Infrastruktur, Support,...) sind um ein Vielfaches höher als die Einnahmen durch die paar WBKs, Jagdkarten oder WP.


Da hast Du sicher recht, aber die Kosten für Verwaltung sind völlig wurscht, da der Beamte ja kein Geld kostet.
Ausserdem herrscht die Kameralistik.

Der Verwaltungskopf wird immer mehr aufgeblasen....
Lassen wir das... is ein anderes Elend...

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mo 19. Aug 2013, 14:54
von Noldi
Ein paar waren ja eh schon auf der Behörde und auch von denen ist die Rede (kann eh hier irgendwo auf den 28 Seiten nachgelesen werden) dass es einen Schrieb vom BMI an die Waffenbehörden gibt, der für Sportschützen (so wie ja auch das Gesetz wenn man sich den Innenausschussbericht dazu durchliest -> so kann es leider tatsächlich interpretiert werden) eine "Höchstgrenze" von 5 Plätzen vorsieht. Alte Plätze sind davon natürlich nicht betroffen. Also wer mehr hat, bleibt bei mehr, kriegt aber keine Erweiterung mehr und zwar wurscht mit wievielen Listen und OSM Schreiben.

Zu Beginn 2 Plätze für 5 Jahre. Danach maximal 2 zusätzliche. Stellt sich die Behörde quer dann nur 1 Platz. Nach weiteren 5 Jahren dann wieder 1-2 Plätze ... bis man nach 10-15 Jahren halt beim Maximum von 5 Plätzen ist.

So behaupten es zumindest diejenigen die schon versucht haben letzte Woche zu erweitern. So behauptet es der Zakrajsek von der Verband, so hat Gewo hier auf diesen Seiten geschrieben ...

Auf gut Deutsch: Wir haben hier ein defakto Verbot des Schützensportes mit Kat B Waffen für Neueinsteiger vor uns liegen.
Rechnet man die ersten 2 Waffen als SV Waffen, dann gibts fürs Sportschießen in Zukunft also nach 10-15 Jahren 3 Plätze. Das wars, denn damit wird fast niemand mehr anfangen.

Der Erlass liegt uns leider nicht vor, also müssen wir uns auf das verlassen was uns Zakrajsek, Gewo und die Personen die letzte Woche erweitern wollten, erzählen. Und die erzählen alle haargenau das Selbe!

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mo 19. Aug 2013, 16:00
von bueri
Erzählt wird viel wenn der Tag lang ist und damit spreche ich nicht den Personenkreis aus dem Forum an sondern die Behörden.
Fakt ist das die Vollzugspraxis bei Erweiterungen mancher Behörden auch gelinde gesagt vorher schon eine Frechheit war.
(hier wurde gelogen, Leute wurde eingeschüchtert, Fristen wurden nicht angehalten, rechtswidrige Bescheide wurde ausgestellt
und auch der Tatbestand des Amtsmissbrauch war gang und gebe...)
Das jetzt genau dieser Personenkreis jetzt den Leuten erzählt das mehr als 5 Plätze für einen Sportschützen nicht mehr möglich sind,
war mehr als anzunehmen.
Fakt ist, was dir jemand von einer Behörde "erzählt" wegen deiner gewollten Erweiterung (am Telefon oder mündlich wennst vorstellig wirst...),
hat genau NULL Wert und ist in vielen Fällen sogar rechtswidrig (bei einem laufenden Verfahren...).
Das ist leider in manchen Fällen genau so sinnvoll mit diesen Herrschaften zu reden, wie den nächsten Straßensturl
nach dem möglichen Wetter in 3 Monaten zu fragen.

ALSO:
Bringt einen Erweiterungsantrag ein, geht der durch - Fein - sonst,
wartet auf den ablehnenden Bescheid (wenn der nicht kommt gleich Devo. Antrag nachschicken übern Anwalt),
besorgt euch schon (vroher )einen Anwalt und legt Berufung ein und macht eine Vollmachtsabtretung an euren Anwalt,
lehnt euch zurück und wartet bis die Sache ausjudiziert ist... Sollte auch in der letzten Instanz eine Ablehnung erfolgen,
dann und NUR DANN habt ihr einen Grund zum herumsuddern und lamentieren....
M. m. zu dem Thema...

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mo 19. Aug 2013, 16:03
von Bud Spencer
@bueri

War vielleicht mit viiiiiiiiiiiel Pech bisher in Wien od Vorarlberg so aber nicht im rest Österreichs. Durch das BMI handhaben es wohl nun alle so.
BTW es gibt leute die weder Geld noch Zeit für elendig lange Prozesse haben.
Und wie Noldi schon sagt für Anfänger ist das massiv schießsportschädigend.

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mo 19. Aug 2013, 16:22
von BigBen
Ich hab also nur einen Grund zu sudern, wenn Recht erst durch einen kompletten Instanzenzug auch als Recht anerkannt wird? Interessanter Ansatz...

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mo 19. Aug 2013, 16:27
von bueri
Ja, aber leider kenne ich das aus OÖ/NÖ auch so...
Ich wollte nur einen Weg aufzeigen der einem vielleicht noch die Möglichkeit gibt zu seinen benötigten Plätzen zu kommen!
Und ohne diese Verfahrensweise wird man wahrscheinlich mit Sicherheit nicht mehr als 5 Plätze bekommen...
Irgendwann sind es dann halt nur mehr 3, dann nur mehr 1er und dann gar keiner mehr... That's Live....
Das ich die Sache persönlich auch als eine Frechheit/Zumutung und als Todesstoß für den GK Sport sehe habe ich eh schon weiter
oben geschrieben.... Und das täglich weiter wachsende Geschwür der Gun Grabber und liberalen Pikachu
macht die Sache sicher nicht besser.... :x

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mo 19. Aug 2013, 16:30
von bueri
BigBen hat geschrieben:Ich hab also nur einen Grund zu sudern, wenn Recht erst durch einen kompletten Instanzenzug auch als Recht anerkannt wird? Interessanter Ansatz...


Jop, wenn du keine andere Möglichkeit hast und den Interpretationsspielraum der Behörden ausräumen möchtest, hmm dann ja,
dann hast du es schwarz auf weiß.... das dem so ist, oder auch nicht.....
Oder welche Möglichkeit siehst du denn wenn sich die 1. Instanz einfach querlegt?
Einfach sagen, naja dann lasse ich es lieber bleiben....?

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mo 19. Aug 2013, 16:34
von BigBen
Es geht mir nur ums Sudern...ich finds halt komisch eine Ungerechtigkeit auch in 1. Instanz klaglos hinzunehmen.

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mo 19. Aug 2013, 16:34
von Bud Spencer
Ihr sehts das alles irgendwie so endgültig, fast schon gottgegeben.
Gesetzte kann man ändern, Erlässe erst recht! Siehe WP für Jäger Juni 12 (nur Bsp) oder Vorderladerwaffen vor 1871 platzfrei.
Man muss sich halt bewegen!

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Mo 19. Aug 2013, 16:43
von bueri
Bud Spencer hat geschrieben:Man muss sich halt bewegen!


Quasi eine Art "2nd Amendment Rally to Vienna", powerd by Pulverdampf.... :D
Wäre ich dabei....