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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 07:16
von Balistix
Glock1768 hat geschrieben:Hab den Entwurf schon überflogen ... Na servus ... Wo sind Erleichterungen?????
Zum Glück bleiben große Magazine für meine troy Par weiterhin erlaubt ...
Zum Glück hab ich meine Erweiterung auf 7 Stück noch bekommen ... Wenn ich den 23 richtig verstanden habe Erweiterung jetzt auch nur noch auf maximal 5 Plätze möglich ... Und das erst nach frühestens 5 Jahren ... Echt jetzt????
Nein, das ist ein Erweiterungsautomatismus von 2 auf 5 nach 5 Jahren, falls nicht vorher regulär erweitert wird.
Nur so macht auch der Hobbyschützenautomatismus nach 23 2b Sinn, alle 5 Jahre plus 2 bis maximal auf 10.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 07:18
von Balistix
Neurologe44 hat geschrieben:Andererseits könnte die Sportschützendefinition dafür sorgen, dass es für Leute die sich diesbezüglich wirklich bemühen wieder was mit Vorderschaftsrepetierflinten werden könnte!
Das glaubst du doch wohl selbst nicht.

Das hätte wenn dann als direkte Gegenleistung für die Verschärfung kommen müssen. Hat eine Seit erst einmal was sie will, heißt es "Ällerbätsch" für die Gegenseite.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 07:19
von Glock1768
Ich hab nicht Absatz b gemeint ... Sondern die Sportschützen Erweiterung
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 07:21
von The_Governor
Ganz genau wie wir "Pessimisten" damals vorausgesagt haben. Dieser dämliche Entwurf der Sportschützendefinition stammt mit ziemlicher Sicherheit direkt vom Verein ab. Ich bin stinksauer.
Da es dieser "Verein" aber bis heute nicht geschafft hat, auch nur einen der versprochenen Stände zu eröffnen, fehlt ihm wohl die Möglichkeit Trainingsnachweise auszustellen. Ich bin froh, in 2 anderen Vereine zu sein, die über 100 Mitglieder haben.
Muss man jedes Jahr 3 Bewerbe bestreiten um als Sportschütze zu gelten UND den Trainingsnachweis erbringen oder reicht eines von beiden?
Und Kat. A Genehmigung dürfte noch schwieriger werden.
Ich denke das gab es noch nie, dass eine IV aktiv zur Verschärfung beigetragen hat.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 07:32
von Burgenlandy
Balistix hat geschrieben:Na bumm. Da hat uns der Verein ja ein richtig dickes Ei gelegt und sich so nebenbei selbst die Existenzgrundlage geschaffen.
Was für ein Dilettantenstadl...
Und diverse Vereine in Österreich umgebracht. Jedenfalls deren Berechtigung im Schießsport.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 07:34
von The_Governor
Burgenlandy hat geschrieben:Balistix hat geschrieben:Na bumm. Da hat uns der Verein ja ein richtig dickes Ei gelegt und sich so nebenbei selbst die Existenzgrundlage geschaffen.
Was für ein Dilettantenstadl...
Und diverse Vereine in Österreich umgebracht. Jedenfalls deren Berechtigung im Schießsport.
Ich hoffe, dass viele Schützen daraus ihre Konsequenzen ziehen!
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 07:37
von jagawirth
Jäger dürfen nicht nur Faustfeuerwaffen, sondern Kat. B generell führen.
Waffenpass ist damit Geschichte.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 07:41
von Balistix
Glock1768 hat geschrieben:Ich hab nicht Absatz b gemeint ... Sondern die Sportschützen Erweiterung
Wir reden aneinander vorbei. Was ich meinte ist dass wenn selbst Hobbyschützen 10 Waffen bekommen, kann nicht für Sportschützen bei 5 Schluss sein. Und das was du mutmaßt, steht da eben auch nicht so da. Sondern: Sportschützen nach 5 Jahren 2 auf 5 und danach bzw überhaupt wie bisher.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 07:50
von Lindenwirt
Kann das mit den Erweiterungen mal jemand zusammenfassen der sich damit auskennt. Falls sich wer die Mühe machen möchte.
Ich blicke da nicht ganz durch und ich denke so geht es mehreren.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 07:55
von Musashi
jagawirth hat geschrieben:Jäger dürfen nicht nur Faustfeuerwaffen, sondern Kat. B generell führen.
Nur während Jagd. Nicht Anfahrt, nicht Wegfahrt. Eine definitive Schlechterstellung zum Rechtstand vor 5-6 Jahren.
War aber auch von der Interessensvertretung so gewunschen.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 08:00
von Balistix
Lindenwirt hat geschrieben:Kann das mit den Erweiterungen mal jemand zusammenfassen der sich damit auskennt. Falls sich wer die Mühe machen möchte.
Ich blicke da nicht ganz durch und ich denke so geht es mehreren.
Ich schreibe heute Abend ausführlich dazu.
Kurzfassung: aktive Schützen können nach Abs 2 nach wie vor beliebig erweitern.
Zusätzlich enthält Abs 2 den Automatismus für alle von 2 auf 5 nach 5 Jahren.
Abs 2b wird schlagend, nachdem Abs 2 erschöpft ist. Will heißen: erfolgte in den letzten 5 Jahren keine Erweiterung, gibt es +2 bis maximal 10.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 08:01
von jagawirth
Musashi hat geschrieben:jagawirth hat geschrieben:Jäger dürfen nicht nur Faustfeuerwaffen, sondern Kat. B generell führen.
Nur während Jagd. Nicht Anfahrt, nicht Wegfahrt. Eine definitive Schlechterstellung zum Rechtstand vor 5-6 Jahren.
War aber auch von der Interessensvertretung so gewunschen.

Ja, das stimmt. Aber besser als die aktuelle Verwaltungspraxis praktisch gar keine WP auszugeben und damit das Jagen mit den Langwaffenautomaten quasi zu unterbinden. Wer jetzt also mit Halbautomaten jagen will, kann dies machen. Diejenigen, die jetzt einen WP für die Jagd haben sowieso kein Problem.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 08:03
von Reverend45
Bin ich froh dass ich aus diesem Verräterverein ausgetreten bin. Verschwendetes Geld. Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung wie viele Mitglieder mein Verein hat bzw ob die Bewerbe überhaupt zählen. Das Training wär wurscht, das bestätigt mir der Chef sicher....Musst dich eh immer brav eintragen. Und Bewerbe macht er auch genug.
Hab ich das jetzt richtig verstanden, der 23b hört nicht mehr bei 5 auf sondern + 2 alle 5 Jahre? das wär schon nicht schlecht...obwohl ich nedmal weiß mit was ich meine 4 Plätze füllen soll....aber dann wär wenigstens "Kleinkram" wie ne PPK leichter vertretbar.
Alles in allem, scheiße das ganze. Der Aufwand für nen Halbautomaten ist mir die Sache nicht wert....dann lieber UHR.
PS: Ihr seits jetzt auch munter geworden, gell? Ich versuch jetzt schon dreimal den Beitrag abzusenden und immer kommt die Info "Neue Beiträge" gehts an kaffee saufen...um die uhrzeit schon posten

Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 08:04
von silverstar
habt ihr nicht die "verdoppelung gelesen ? nix is mit nach 5 jahren 5 stk !! 2 dann 4 dann 6 dann 8 !!!!!!!
(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu
dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl
zu bewilligen, so ist dem Mitglied eines Sportschützenvereins eine um höchstens zwei größere aber
insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 08:10
von stahldurst
Kann es sein, dass keine Unterscheidung "Randfeuer" und "Zentralfeuer" enthalten ist?
Steht das woanders?
Hab's mal flüchtig durchgelesen, aber das Wort "Randfeuer" kommt nur einmal, in anderem
Zusammenhang vor.
BG
Hans