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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Fr 29. Mai 2020, 11:08
von Chris_82
Ich würde vielleicht noch die exakte Passage bez. Z9/10 aus dem WaffG zitieren und unbedingt auf die jeweilige Anzahl von Plätzen die dir jeweils nach Z9 und Z10 zustehen hinweisen. Das wären in deinem Fall drei Z9 Plätze und acht Z10 Plätze so ich mich nicht verlesen habe.
Balistix hat geschrieben: Fr 29. Mai 2020, 07:33 Um Gottes Willen, das war natürlich kein allgemeiner Vorschlag. :doh: Ich meinte, mir persönlich ist mein verschwindend geringer Besitzstand an "unpassenden" Magazinen relativ powidl. Dh bevor ich mir da den Terz mit nochmaliger WBK-Ausstellung antue...
Ja, verstehe ich schon. :smile:.
Aber bitte bedenke dass du "man" und nicht "ich" geschrieben hast und das klingt schon nach allgemeiner Empfehlung. Gerade im Hinblick darauf dass hier offenbar vielen Benutzern der Wert eines Z9/Z10 Platzes gar nicht bewusst ist halt ich das für keine gute Idee. Wenn die Behörden damit durchkommen Z9/Z10 Plätze zu verweigern und das erstmal "gelebte Praxis" ist wird es noch schwerer zu unserem Recht zu kommen.

Deswegen nochmal - es ist erstens rechtlich fragwürdig woraus sich die Besitzbewilligung von Magazinen ohne dazugehörige Waffe und ohne Z9/Z10 Eintrag ableiten soll, zweitens darfst du solche Magazine zwar - vorerst - besitzen und an Berechtigte verkaufen (was auch schwieriger ist wenn keiner solche Plätze frei hat) aber dann sind sie weg. Die Z9/Z10 Plätze bleiben analog zu A/B Plätzen erhalten, sind auf der WBK vermerkt und stellen eine Bewilligung dar wie sie im Waffengesetz für diesen Fall vorgesehen ist. Jeder der darauf verzichtet schadet nicht nur sich selbst sondern schwächt auch die Position anderer Antragsteller. Das möchte ich ehrlich gesagt vermeiden.

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Fr 29. Mai 2020, 11:22
von combatmiles
Chris_82 hat geschrieben: Fr 29. Mai 2020, 11:08 Ich würde vielleicht noch die exakte Passage bez. Z9/10 aus dem WaffG zitieren und unbedingt auf die jeweilige Anzahl von Plätzen die dir jeweils nach Z9 und Z10 zustehen hinweisen. Das wären in deinem Fall drei Z9 Plätze und acht Z10 Plätze so ich mich nicht verlesen habe.
also je Z17 Waffe nur 1Mag sprich je A Waffe nur 1 Mag?
Und die restlichen auf Z9 und 10?

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Fr 29. Mai 2020, 11:36
von fast12
combatmiles hat geschrieben: Fr 29. Mai 2020, 11:22 also je Z17 Waffe nur 1Mag sprich je A Waffe nur 1 Mag?
Und die restlichen auf Z9 und 10?
Also ob sich das spielt ist sehr fraglich. Die beiden "großen" Glock Magazine werden sie dir vermutlich beide als zur Waffe gehörend eintragen und das ist ja prinzipiell auch korrekt.

Spannend wird übrigens ob sie dir das MP5 Magazin als Lang- oder Kurzwaffe eintragen.

Da gibt es nämlich durchaus auch unterschiedliche Ansichten bei den Behörden...

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Fr 29. Mai 2020, 11:43
von Chris_82
Nein, ich meinte jetzt nur die Magazine für die du keine Waffen besitzt.
combatmiles hat geschrieben: Fr 29. Mai 2020, 07:39 §17/1/9 Magazine mit einer Kapazität über 20 Patronen für Faustfeuerwaffen:
Glock Kaliber .45 2 Stk zu 26 Schuß
MP5 9x19 1 Stk zu 25 Schuß

§17/1/10 Magazine mit einer Kapazität über 10 Patronen für HA-Langwaffen :
AK 7,62x39 7 Stück zu 30 Schuß
M1 Carbine .30Carbine 1 Stk zu 15 Schuß
Das wären 3x Z9 und 8x Z10

Die MP5 ist in der Tat wieder spannend.

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Fr 29. Mai 2020, 12:14
von combatmiles
deswegen hab ich bei Glock auch 2 Kaliber... ich habe auch .45er Glocks, die will ich aber nicht mit HiCap betreiben sondern damit eben die Plätze nach Z9 besetzen

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Fr 29. Mai 2020, 16:38
von Emil
fast12 hat geschrieben: Fr 29. Mai 2020, 11:36 Also ob sich das spielt ist sehr fraglich. Die beiden "großen" Glock Magazine werden sie dir vermutlich beide als zur Waffe gehörend eintragen und das ist ja prinzipiell auch korrekt.

Spannend wird übrigens ob sie dir das MP5 Magazin als Lang- oder Kurzwaffe eintragen.

Da gibt es nämlich durchaus auch unterschiedliche Ansichten bei den Behörden...
Chris_82 hat geschrieben: Fr 29. Mai 2020, 11:43 Die MP5 ist in der Tat wieder spannend.
Bei mir sind die 30er original MP5 Magazine als Z. 9 (lange Pistolenmagazine) eingetragen worden (habe keine SP5K, warte auf die SP5), meine Behörde war mit mir offensichtlich einer Meinung, dass es sich bei Magazinen für die "Maschinenpistole5 in 9mm Luger" - also in einem klassischen Pistolenkaliber - eher um ein Magazin für eine Pistole als für eine Langwaffe handelt, wohl auch weil die SP5K in Österreich als Pistole eingestuft wurde (und die SP5 wohl auch als Pistole eingestuft werden wird sobald sie erhältlich ist, außerdem laufen diese beiden Zivilversionen bei H&K ja unter Pistolen und nicht unter Gewehren)...

(Ja ich weiß die SP5 mit Fixschaft wäre wohl eine Langwaffe, auch nach dem deutschen BKA Einstufungsbescheid, nur gibt es die derzeit gar nicht zu kaufen und es weiß auch niemand ob sie H&K je so anbieten wird)

Hat irgendwer wirklich eine SP5K als Z. 8 eingetragen bekommen oder ein H&K MP5 Magazin als Z. 10...?

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Fr 29. Mai 2020, 16:56
von fast12
Naja, MP5 nicht, aber ich kenne einen Fall da wurde ein Uzi Magazin als Langwaffenmagazin eingetragen (nach längerer Diskussion).

Und die Uzi ist für mich deutlich eindeutiger eine Pistole als die MP5 (alleine wegen dem Magazin im Griff...)

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Fr 29. Mai 2020, 20:05
von rupi
also für mich ist ein Uzi Magazin ein Maschinenpistolen Magazin

und das ist für mich eher eine Langwaffe als eine Pistole
auch wenn das Magazin im Griff eingesteckt wird


da würde nur eine Anfrage beim BMI helfen das zu festzustellen

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Fr 29. Mai 2020, 21:16
von Chris_82
Hm, inwieweit ist es eigentlich in der Praxis relevant ob ein Magazin Z9 oder Z10 ist wenn du es nicht veräußern und die Plätze anderwärtig belegen möchtest? Anstecken darfst es eh nur am behördlich genehmigten Schießstand und wenn du eine Waffe dazukaufst und auf einen A Platz verschiebst nehme ich mal an dass du jegliche passenden Magazine anstecken darfst unberührt davon als was die gemeldet sind. Du darfst diese ja auch kaufen. Oder übersehe ich da etwas?

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Sa 27. Jun 2020, 15:23
von Neurologe44
War jetzt ebenso melden, meine OA 15 ist nun Kat. A, bedeutet für mich laut Behörde nun, dass ich AR 15 Magazine weiterhin kaufen und besitzen darf.
Dann hab ich noch jeweils 3 FN FAL und G3 Magazine, somit 6 neue Kat. A Plätze. Hier wurde mir erklärt, dass ich keine neuen Magazine dazu kaufen kann, erst wenn ich tatsächlich das passende Gewehr habe und dieses wieder Kat. A melde kann ich dann entsprechende Mags kaufen.
Somit besteht (soweit ich verstanden habe) jetzt keine Möglichkeit große Magazine ohne "passendes" Kat. A Gewehr zu kaufen.

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Sa 27. Jun 2020, 15:45
von fast12
Neurologe44 hat geschrieben: Sa 27. Jun 2020, 15:23 War jetzt ebenso melden, meine OA 15 ist nun Kat. A, bedeutet für mich laut Behörde nun, dass ich AR 15 Magazine weiterhin kaufen und besitzen darf.
Dann hab ich noch jeweils 3 FN FAL und G3 Magazine, somit 6 neue Kat. A Plätze. Hier wurde mir erklärt, dass ich keine neuen Magazine dazu kaufen kann, erst wenn ich tatsächlich das passende Gewehr habe und dieses wieder Kat. A melde kann ich dann entsprechende Mags kaufen.
Somit besteht (soweit ich verstanden habe) jetzt keine Möglichkeit große Magazine ohne "passendes" Kat. A Gewehr zu kaufen.
Ich denke das wichtige Wort ist "dazu". Lt. meiner Waffenbehörde kann ich die "Magazinplätze" auch neu belegen. Das bedeutet wenn ich ein § 17 (9) bzw. (10) Magazin verkaufe/vernichte, hab ich wieder einen "Magazinplatz" frei und kann mir ein beliebiges § 17 (9) bzw. (10) Magazin kaufen (ohne eine passende Waffe zu besitzen).

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Sa 27. Jun 2020, 16:03
von Neurologe44
Richtig, dazu. Interessanterweise konnte er mir nicht sicher sagen ob die Mags bei einer Waffenkontrolle kontrolliert werden. Tendentiell gehe ich davon aus und hab sie mit den "richtigen" Waffen versperrt.

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Sa 27. Jun 2020, 17:51
von diver99
Neurologe44 hat geschrieben: Sa 27. Jun 2020, 15:23 War jetzt ebenso melden, meine OA 15 ist nun Kat. A, bedeutet für mich laut Behörde nun, dass ich AR 15 Magazine weiterhin kaufen und besitzen darf.
Dann hab ich noch jeweils 3 FN FAL und G3 Magazine, somit 6 neue Kat. A Plätze. Hier wurde mir erklärt, dass ich keine neuen Magazine dazu kaufen kann, erst wenn ich tatsächlich das passende Gewehr habe und dieses wieder Kat. A melde kann ich dann entsprechende Mags kaufen.
Somit besteht (soweit ich verstanden habe) jetzt keine Möglichkeit große Magazine ohne "passendes" Kat. A Gewehr zu kaufen.
6 neue Kat A-Plätze aufgrund der Magazine? Oder 6 Z10-Plätze?

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Sa 27. Jun 2020, 18:13
von Neurologe44
Interessanter Einwurf. Es sind Z 10 Plätze, aber sind die Magazine nicht absurderweise "verbotene Waffen= Kat. A"
Bilde mir ein, dass der Sachbearbeiter was von Kat. A gesagt hat.

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Sa 27. Jun 2020, 18:46
von diver99
Neurologe44 hat geschrieben: Sa 27. Jun 2020, 18:13 Interessanter Einwurf. Es sind Z 10 Plätze, aber sind die Magazine nicht absurderweise "verbotene Waffen= Kat. A"
Bilde mir ein, dass der Sachbearbeiter was von Kat. A gesagt hat.
Theoretisch kann ein neu erworbener HA nicht mehr Kat A werden. Darum wundert mich die Aussage der BH.