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Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Di 24. Sep 2019, 14:28
von JollyJumper
Ist wohl beim weißeln vom Wohnzimmer in den Eimer gefallen.
Was sich Leute bloß dabei denken wenn sie sowas tun und für diesen Müll dann noch mehr verlangen aus neu?!?!

Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Di 24. Sep 2019, 15:07
von Bleibeschleuniger
JollyJumper hat geschrieben: Di 24. Sep 2019, 14:28
Ist wohl beim weißeln vom Wohnzimmer in den Eimer gefallen.
Was sich Leute bloß dabei denken wenn sie sowas tun und für diesen Müll dann noch mehr verlangen aus neu?!?!
Jo stimmt bissl eigene vorstellung haben da schon manche

Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Di 24. Sep 2019, 15:24
von Alaskan454
JollyJumper hat geschrieben: Di 24. Sep 2019, 14:28
Was sich Leute bloß dabei denken wenn sie sowas tun und für diesen Müll dann noch mehr verlangen aus neu?!?!
Für den Preis kannst dir sicher sein eine der hässlichsten Waffen der Republik zu haben.
Ist das nichts?

Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Di 24. Sep 2019, 15:26
von Mushr00m
Bleibeschleuniger hat geschrieben: Di 24. Sep 2019, 13:32
Balistix hat geschrieben: Di 24. Sep 2019, 10:25
Ich glaub wir können uns drauf einigen, dass im Inserat weder eine SP-01 noch eine Shadow/Shadow Line abgebildet ist.
Volle Zustimmung
Mit dem Hammer wirds wohl sogar eine Made in Czechoslovakia sein

Der Winkel bzw die schlechte Beleuchtung sind bestimmt nit zufällig so schlecht dass mans nicht sehen kann

Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Di 24. Sep 2019, 20:34
von Heinzelmaennchen
Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Di 24. Sep 2019, 20:46
von rhodium
Diese Springerwiederverkäufe schrammen doch an der Gewerbsmässigkeit oder nicht?
Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Di 24. Sep 2019, 21:33
von Balistix
rhodium hat geschrieben: Di 24. Sep 2019, 20:46
Diese Springerwiederverkäufe schrammen doch an der Gewerbsmässigkeit oder nicht?
Kurze Antwort: fällt mE unter unternehmerische und gewerbsmäßige Tätigkeit.
Lange Antwort:
§ 1 UGB hat geschrieben:(1) Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt.
(2) Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.
Wer also regelmäßig Waffen an- und verkauft, betreibt ein Unternehmen und ist daher Unternehmer kraft unternehmerischer Tätigkeit (und unterliegt als solcher den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs). Egal, ob er dabei Gewinn oder Verlust macht.
§ 1 GewO hat geschrieben:(1) Dieses Bundesgesetz gilt, soweit nicht die §§ 2 bis 4 anderes bestimmen, für alle gewerbsmäßig ausgeübten und nicht gesetzlich verbotenen Tätigkeiten.
(2) Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist; hiebei macht es keinen Unterschied, ob der durch die Tätigkeit beabsichtigte Ertrag oder sonstige wirtschaftliche Vorteil im Zusammenhang mit einer in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes fallenden Tätigkeit oder im Zusammenhang mit einer nicht diesem Bundesgesetz unterliegenden Tätigkeit erzielt werden soll.
(3) Selbständigkeit im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn die Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr ausgeübt wird.
(4) Auch eine einmalige Handlung gilt als regelmäßige Tätigkeit, wenn nach den Umständen des Falles auf die Absicht der Wiederholung geschlossen werden kann oder wenn sie längere Zeit erfordert. Das Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen oder bei Ausschreibungen wird der Ausübung des Gewerbes gleichgehalten. Die Veröffentlichung über eine den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit in Registern gilt nicht als Ausübung, wenn die Veröffentlichung auf Grund von gesetzlichen Verpflichtungen erfolgt.
(5) Die Absicht, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, liegt auch dann vor, wenn der Ertrag oder sonstige wirtschaftliche Vorteil den Mitgliedern einer Personenvereinigung zufließen soll.
(6) Bei Vereinen gemäß dem Vereinsgesetz 1951 liegt die Absicht, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, auch dann vor, wenn die Vereinstätigkeit das Erscheinungsbild eines einschlägigen Gewerbebetriebes aufweist und diese Tätigkeit - sei es mittelbar oder unmittelbar - auf Erlangung vermögensrechtlicher Vorteile für die Vereinsmitglieder gerichtet ist. Übt ein Verein gemäß dem Vereinsgesetz 1951 eine Tätigkeit, die bei Vorliegen der Gewerbsmäßigkeit in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes fiele, öfter als einmal in der Woche aus, so wird vermutet, daß die Absicht vorliegt, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen.
Auch hier ist nicht die tatsächliche Gewinnerzielung, sondern die Absicht ausschlaggebend. Meiner Meinung nach fallen solche Wiederverkäufer also auch unter die Gewerbeordnung.
Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Mi 25. Sep 2019, 09:59
von Joewood
JollyJumper hat geschrieben: Di 24. Sep 2019, 14:28
Ist wohl beim weißeln vom Wohnzimmer in den Eimer gefallen.
Was sich Leute bloß dabei denken wenn sie sowas tun und für diesen Müll dann noch mehr verlangen aus neu?!?!
Nachdem allein der Holster um die 120€ neu kostet kann man immerhin behaupten, dass er unter Neupreis bleibt mit dem Set (P30 ab 150, was ich so mit dem querlesen rausgefunden habe)
Die Lackierung kenne ich gut... so haben meine Kunststoffmodelle ausgesehen, die ich mit ungefähr 10 -14 Jahren per Hand und Pinsel lackiert habe (ich war ein tatsächlich guter Modellbauer). Weiß deckend auf dunklem Grund geht ohne viel Spielerei fast nicht besser. Vor allem, wenn der Untergrund keine wirklich saugende Oberfläche hat. sprich: Der hat das mit dem Pinsel probiert.
Geht ordentlich nur mit Airbrush. Und eine gescheite Airbrush kostet ungefähr so viel wie das ganze Set, das er da verkauft

Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Mi 25. Sep 2019, 11:38
von >Michael<
Duracoat ausgegangen und stattdessen Omas Zuckerglasur genommen?

Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Mi 25. Sep 2019, 12:17
von Kriss
Joewood hat geschrieben: Mi 25. Sep 2019, 09:59
JollyJumper hat geschrieben: Di 24. Sep 2019, 14:28
Ist wohl beim weißeln vom Wohnzimmer in den Eimer gefallen.
Was sich Leute bloß dabei denken wenn sie sowas tun und für diesen Müll dann noch mehr verlangen aus neu?!?!
Nachdem allein der Holster um die 120€ neu kostet kann man immerhin behaupten, dass er unter Neupreis bleibt mit dem Set (P30 ab 150, was ich so mit dem querlesen rausgefunden habe)
Die Lackierung kenne ich gut... so haben meine Kunststoffmodelle ausgesehen, die ich mit ungefähr 10 -14 Jahren per Hand und Pinsel lackiert habe (ich war ein tatsächlich guter Modellbauer). Weiß deckend auf dunklem Grund geht ohne viel Spielerei fast nicht besser. Vor allem, wenn der Untergrund keine wirklich saugende Oberfläche hat. sprich: Der hat das mit dem Pinsel probiert.
Geht ordentlich nur mit Airbrush. Und eine gescheite Airbrush kostet ungefähr so viel wie das ganze Set, das er da verkauft
Du verteidigst den jetzt aber ned ernsthaft? Es ist auch abzuwarten ob der Holster wirklich ein Original ist, ich glaubs nicht wenn ich mir die anderen Angebote so ansehe.
Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Mi 25. Sep 2019, 12:32
von Bleibeschleuniger
>Michael< hat geschrieben: Mi 25. Sep 2019, 11:38
Duracoat ausgegangen und stattdessen Omas Zuckerglasur genommen?
Und ich glaube das diese Glasur auch funktionell zu problemen führt... wenn man schaut wie verklebt der auszieher wirkt ... schaut festgeklebt aus.
Verschluss runter - in farbe eintunken - verschluss wieder drauf... so ähnlich dürfte das abgelaufen sein

Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Mi 25. Sep 2019, 14:43
von Joewood
Kriss hat geschrieben: Mi 25. Sep 2019, 12:17
Du verteidigst den jetzt aber ned ernsthaft? Es ist auch abzuwarten ob der Holster wirklich ein Original ist, ich glaubs nicht wenn ich mir die anderen Angebote so ansehe.
Ich verteidige ihn nicht explizit, ich relativiere es ein wenig. Dass er ein Koffer ist (tut mir weh, eine - auch wenn es nur eine PAK ist - Waffe so hergerichtet zu sehen), ist eine andere Sache.
Und falls der Holster echt ist, ist der preis wenigstens kein kompletter Phantasiepreis (mal abgesehen von der Optik)
Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Mi 25. Sep 2019, 17:34
von gunlove

Auch wenn sie in gutem Zustand zu sein scheint, aber eine Walther PPK, noch dazu eine Manhurin Fertigung, trotz offensichtlich fehlendem Reservemagazin um 480€ anzubieten finde ich schon sehr ausgefallen.
https://www.waffengebraucht.at/waffen/p ... er--144231
Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Mi 25. Sep 2019, 17:42
von Alaskan454
Ja es gibt auch "Händler" in Wien die einen gebrauchten S&W 60 mit 750€ oder einen 6 zoelligen gebrauchten Taurus mit 980 € anschreiben.

Re: Waffengebraucht Slapstick
Verfasst: Mi 25. Sep 2019, 20:00
von >Michael<
Ist jetzt nicht komplett überteuert und technisch scheinbar auch in ordnung aber....ich weiss nicht....naja....
Naja unüblich auf jeden fall!
https://www.waffengebraucht.at/waffen/k ... ra--142400