Re: Die alte, leidige Eigentums-Frage
Verfasst: Do 15. Jul 2010, 20:05
Erich,
die Prüfung der Verwahrung gilt für 6 Monate, muss aber nur alle 5 Jahre durchgeführt werden. Die Behörde wird - im positiven Fall aufgrund eines Antrags zur WBK-Erweiterung, im negativen Fall vielleicht wegen Reklamationen böswilliger Nachbern die es stört, wenn man mit Waffenkoffer durch's Stiegenhaus geht, die Verwahrung erneut prüfen, sofern die 6 Monate abgelaufen sind. Bei jeder dieser Prüfungen kann die Behörde auch ein neues Ablegen des Waffenführerscheins vorschreiben.
Ích war 'mal in zwei Jahren dreimal - aufgrund von Erweiterungen. Hat mich keineswegs gestört, nachdem der Vortragende nicht nur äußerst kompetent, sondern nebenbei auch ein ausgezeichneter Büchsenmacher war (und ist).
besten Gruß
Werner
die Prüfung der Verwahrung gilt für 6 Monate, muss aber nur alle 5 Jahre durchgeführt werden. Die Behörde wird - im positiven Fall aufgrund eines Antrags zur WBK-Erweiterung, im negativen Fall vielleicht wegen Reklamationen böswilliger Nachbern die es stört, wenn man mit Waffenkoffer durch's Stiegenhaus geht, die Verwahrung erneut prüfen, sofern die 6 Monate abgelaufen sind. Bei jeder dieser Prüfungen kann die Behörde auch ein neues Ablegen des Waffenführerscheins vorschreiben.
Ích war 'mal in zwei Jahren dreimal - aufgrund von Erweiterungen. Hat mich keineswegs gestört, nachdem der Vortragende nicht nur äußerst kompetent, sondern nebenbei auch ein ausgezeichneter Büchsenmacher war (und ist).
besten Gruß
Werner