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Re: Die alte, leidige Eigentums-Frage

Verfasst: Do 15. Jul 2010, 20:05
von Greenhorn
Erich,

die Prüfung der Verwahrung gilt für 6 Monate, muss aber nur alle 5 Jahre durchgeführt werden. Die Behörde wird - im positiven Fall aufgrund eines Antrags zur WBK-Erweiterung, im negativen Fall vielleicht wegen Reklamationen böswilliger Nachbern die es stört, wenn man mit Waffenkoffer durch's Stiegenhaus geht, die Verwahrung erneut prüfen, sofern die 6 Monate abgelaufen sind. Bei jeder dieser Prüfungen kann die Behörde auch ein neues Ablegen des Waffenführerscheins vorschreiben.

Ích war 'mal in zwei Jahren dreimal - aufgrund von Erweiterungen. Hat mich keineswegs gestört, nachdem der Vortragende nicht nur äußerst kompetent, sondern nebenbei auch ein ausgezeichneter Büchsenmacher war (und ist).

besten Gruß

Werner

Re: Die alte, leidige Eigentums-Frage

Verfasst: Do 15. Jul 2010, 20:11
von Greenhorn
Martin:
Ich wusste nicht, dass man den Waffenführerschein ohne WBK machen kann?!? ;)
Wenn ich sage "Sonst keine Änderung" dann meine ich, dass auch daran sich nichts ändern soll.

Und - nö, nichteinmal "sich über das derzeitige Gesetz beklagen" ist wirklich richtig. Sagen wir so - ich suche nach zunächst theoretischen Wegen, aus Besitz Eigentum zu machen. Um vielleicht auch einmal den Erwerb von Originalen die zwischen 1873 und 1885 gebaut wurden als einigermaßen sichere Investition sehen zu können. Ich sehe diese Waffen nicht als solche, weil ihr Wert sich teils daraus ergibt, dass sie in den letzten 130 Jahren nie geschossen wurden. Ich werde den Wert eines ungeschossenes Orignals nicht vernichten, indem ich damit auch nur einen Schuss abgebe.

Besten Gruß

Werner