Re: Aufbewahrung C - Waffen im Schrebergarten
Verfasst: Mo 18. Jun 2012, 18:03
nuovolemon hat geschrieben:wie sieht das aus, wenn ich einen eigenen Kellerraum habe und in diesem etwas verwahre - mit normaler abschliessbarer Tür und Alleinnutzung?
hi
"allgemeinraum" ist ein raum immer wenn er "wohnungszubehoer" im sinne des WEG bzw MRG ist
dass heisst immer dann wenn du durch einen anderen allgemeinraum (stiegenhaus ect) durch musst um zu diesem raum zu gelangen ist er nicht mehr bestandteil der wohnung im sinne des waffG
zb: zweifamilienhaus, jeder hat "seinen" keller mittels eigener kellerstiege im direkten wohnungsverband: kein problem
aber: zweifamilienhaus, der eigene keller ist ueber den gemeinsamen vorraum und eine gemeinsames stiegenhaus zugaenglich: kein keller in dem die genannten waren (waffen, munition, treibladungspulver) aufbewahrt werden duerfen
wer es genau wissen will:
den EIGENEN, ZUSTAENDIGEN waffenreferenten auf der EIGENEN, ZUSTAENDIGEN behoerde anrufen
es ist durchaus moeglich dass der (ohne naehere kenntnis der rechtslage) sein OK zu so einer verwahrung gibt
in dem fall: gesprachsnotiz machen, datum, uhrzeit, namen ..
und wer es dann riskieren will ... warum ned ..... da sollte dann nimmer allzuviel passieren ... endet dann im ernstfall vermutlich nur mit einer aufforderung innerhalb frist eine ordnungsgemaesse verwahrung (in der wohnung) nachzuweisen
mit ernstfall ist gemeint dass bei einer verwahrungskontrolle das thema irgendwie auftritt und bekannt wird
wegkommen sollten waffen bei dieser art der verwahrung jedenfalls nicht, das geht wohl sicher ins auge ...