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Re: Flintenmunition
Verfasst: Sa 27. Okt 2018, 20:56
von Wulpe
gewo hat geschrieben:quelle aus dem RIS?
wo hat wer wegen simplen eigentumsverlust jemanden erschossen und ist freigesprochen worden?
Auf notwehrfakten.at findet man zumindest einen Fall eines angeschossenen Einbrecher, der den Tankstellenpächter nicht bedroht hatte, sondern flüchten wollte.
In Elsbethen, Salzburg, wurde ein Einbrecher von einem Tankstellenbesitzer bei einem Einbruch auf frischer Tat ertappt. Der Tankstellenpächter forderte den Mann auf stehenzubleiben und feuerte mit einem Revolver zweimal. Der Täter erlitt dabei einen Oberschenkeldurchschuss.
Die Schüsse seien gerechtfertigt gewesen, entschied das Gericht, und stellte das Verfahren gegen den Tankstellenpächter ein.
https://sbgv1.orf.at/stories/49590
Re: Flintenmunition
Verfasst: Sa 27. Okt 2018, 23:27
von gewo
ERschossen .......
Re: Flintenmunition
Verfasst: So 28. Okt 2018, 06:07
von mastercrash
Steelman hat geschrieben:mastercrash hat geschrieben: Aber lieber einen Prozess am Hals als tot würde ich mal sagen...
Um verständlich zu sein, diesen Satz ins Neu-Denglisch übersetzt:
"Better judged by twelve, than carrierd by six"
*lol*
Naja, bezogen auf Österreich muss man das zumindest umschreiben auf "Better judged by eleven, than carried by six"
(3 Berufsrichter + 8 Geschworene)... Das klingt dann aber nicht mehr so flüssig

Re: Flintenmunition
Verfasst: So 28. Okt 2018, 08:46
von Wulpe
gewo hat geschrieben:ERschossen .......
Deshalb schrieb ich "zumindest angeschossen". Auch dieser Fall (ohne Bedrohung des Schützen) ist selten, da sich laut Aussagen der Schützen der Einbrecher bzw. Dieb eigentlich immer zumindest in bedrohlicher Absicht genähert hat, oder Schlimmeres.
Re: Flintenmunition
Verfasst: So 28. Okt 2018, 09:40
von Maddin
mastercrash hat geschrieben:Steelman hat geschrieben:mastercrash hat geschrieben: Aber lieber einen Prozess am Hals als tot würde ich mal sagen...
Um verständlich zu sein, diesen Satz ins Neu-Denglisch übersetzt:
"Better judged by twelve, than carrierd by six"
*lol*
Naja, bezogen auf Österreich muss man das zumindest umschreiben auf "Better judged by eleven, than carried by six"
(3 Berufsrichter + 8 Geschworene)... Das klingt dann aber nicht mehr so flüssig

In Österreich wird kaum ein Notwehrfall vor einem Geschworenengericht angeklagt. Es steht eigentlich immer nur die fahrlässige Tötung/Körperverletzung zur Debatte. (Notwehrüberschreitung aus Angst = Fahrlässigkeitsdelikt).
Re: Flintenmunition
Verfasst: So 28. Okt 2018, 19:02
von eXistenZ
Wulpe hat geschrieben:gewo hat geschrieben:quelle aus dem RIS?
wo hat wer wegen simplen eigentumsverlust jemanden erschossen und ist freigesprochen worden?
Auf notwehrfakten.at findet man zumindest einen Fall eines angeschossenen Einbrecher, der den Tankstellenpächter nicht bedroht hatte, sondern flüchten wollte.
In Elsbethen, Salzburg, wurde ein Einbrecher von einem Tankstellenbesitzer bei einem Einbruch auf frischer Tat ertappt. Der Tankstellenpächter forderte den Mann auf stehenzubleiben und feuerte mit einem Revolver zweimal. Der Täter erlitt dabei einen Oberschenkeldurchschuss.
Die Schüsse seien gerechtfertigt gewesen, entschied das Gericht, und stellte das Verfahren gegen den Tankstellenpächter ein.
https://sbgv1.orf.at/stories/49590
Weil es in dem Artikel nicht steht … hatte der Einbrecher bei seiner Flucht Diebesgut dabei und wenn ja in welchen Wert?