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Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 19:13
von headhoncho
gunwitch hat geschrieben:
Jokerface hat geschrieben:Hallo,

hier der Link "Recht am eigenen Bild" : KLICK MICH

ja, aber find mal das Bild!
Wie reinkommen, sprich mit welcher Begründung...
schon sind wir wieder am Anfang ;)

Wie, "Bild finden"? Wen nur er ein Foto hat, dann wurde es nicht veröffentlicht (=Öffentlichkeit) .

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 19:15
von Jokerface
headhoncho hat geschrieben:
gunwitch hat geschrieben:
Jokerface hat geschrieben:Hallo,

hier der Link "Recht am eigenen Bild" : KLICK MICH

ja, aber find mal das Bild!
Wie reinkommen, sprich mit welcher Begründung...
schon sind wir wieder am Anfang ;)

Wie, "Bild finden"? Wen nur er ein Foto hat, dann wurde es nicht veröffentlicht (=Öffentlichkeit) .


Woher willst du wissen dass NUR er das Foto hat? ;-)
auf verdacht mal Anzeigen.

Oder vor allen Nachbarn aufs derbste Bloßstellen.

lg

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 19:15
von therion
Man wird rechtlich nichts machen können.

Jokerface, das würde ich nicht machen, das geht schneller nach hinten los, als der ein Foto machen kann.

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 19:17
von headhoncho
Jokerface hat geschrieben:...Woher willst du wissen dass NUR er das Foto hat? ;-)
auf verdacht mal Anzeigen.
...

Siehe meinen ersten Beitrag in diesem Thread. ;-) Anzeigen, ALLE Eltern einzeln.

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 19:18
von gunwitch
headhoncho hat geschrieben:
gunwitch hat geschrieben:
Jokerface hat geschrieben:Hallo,

hier der Link "Recht am eigenen Bild" : KLICK MICH

ja, aber find mal das Bild!
Wie reinkommen, sprich mit welcher Begründung...
schon sind wir wieder am Anfang ;)

Wie, "Bild finden"? Wen nur er ein Foto hat, dann wurde es nicht veröffentlicht (=Öffentlichkeit) .

Geht hier ja um Beweise!
ich kann ja nicht zur Polizei gehen und sagen; der Spanner hat mein Kind fotografiert und die rücken dann aus und durchsuchen seine Wohnung!

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 19:29
von therion
die Polizei rückt auch mit Beweisen von Dir nur aus, wenn sie einen Straftatbestand beweisen. Soferne Du einen solchen nicht findest, wird das ohnehin nichts.

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 19:32
von Teal'c
Darüberhinaus habe sie diesen Mieter dabei beobachtet, dass er ein extrem junges Mädel sturzbetrunken und heulend aus seiner Wohnung geschoben hat.

sollte man sich statt der Fotos nicht eher dem Thema widmen??? :!: Weiss man, wer dieses junge Mädel war? Wenn bekannt, dann gehts der Sache mal nach, hört sich wesentlich tragischer an, als ein paar Fotos...

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 19:34
von headhoncho
therion hat geschrieben:die Polizei rückt auch mit Beweisen von Dir nur aus, wenn sie einen Straftatbestand beweisen. Soferne Du einen solchen nicht findest, wird das ohnehin nichts.

Ganz so ist das nicht. Wenn mehrere Anzeigen eintrudeln, wo anscheinend einer minderjährige Kinder fotografiert, kommt es zumindest zu einer Befragung durch die Polizei. Es ist immer die Frage, wie man das angeht. Bloß wo anrufen ist zu wenig. uU geht es sogar in Richtung der beharrlichen Verfolgung ("Stalkingparagraph"), der ein Offizialdelikt (MUSS nachgegangen werden) ist.

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 19:37
von therion
Du kannst auch Nasenbohren anzeigen. Solange kein konkreter Straftatbestand erfüllt wird, ist diese "Anzeige" ein weiteres verschwendetes Papier.

Die österreichischen Gerichte waren bisher bei der Anwendung der beharrlichen Verfolgung sehr zurückhaltend, daher kann ich Dir sagen, dass dieser Tatbestand nicht erfüllt sein wird.

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 19:39
von therion
Die Aufzählung ist abschließend.



(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt

ihre räumliche Nähe aufsucht,
im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder
unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen.

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 19:40
von Irwin J. Finster
Wegen der Beweisbarkeit, das habe doch mehrere Leute gesehen das der Fotografiert hat, zählen Zeugen gar nichts mehr?

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 19:42
von headhoncho
therion hat geschrieben:Du kannst auch Nasenbohren anzeigen. Solange kein konkreter Straftatbestand erfüllt wird, ist diese "Anzeige" ein weiteres verschwendetes Papier.

Die österreichischen Gerichte waren bisher bei der Anwendung der beharrlichen Verfolgung sehr zurückhaltend, daher kann ich Dir sagen, dass dieser Tatbestand nicht erfüllt sein wird.

Nasenbohren ist kein Offizialdelikt.

Die Anzeige wird in dem Sinne Papierverschwendung sein, dass in diesem Fall kein Knast rausschaut. Aber wenn man mal von der Polizei befragt wird, ist das für die meisten Seppl schon ausreichend.

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 19:42
von headhoncho
Irwin J. Finster hat geschrieben:Wegen der Beweisbarkeit, das habe doch mehrere Leute gesehen das der Fotografiert hat, zählen Zeugen gar nichts mehr?

- freie Beweiswürdigung, somit zählen Zeugen
- Fotografieren ist grundsätzlich nicht verboten

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 19:51
von gewo
Irwin J. Finster hat geschrieben:Wegen der Beweisbarkeit, das habe doch mehrere Leute gesehen das der Fotografiert hat, zählen Zeugen gar nichts mehr?


hallo

wie gesagt:
ich <- kein plan

aber vergesst das mit dem offizialdelikt
stalking isses immer nur wenn es sich um das verfolgen EINER person handelt
und ned bei beliebigen personen

damit bleibt ueber:
"fragwuerdiges fotografieren minderjaehriger"

das ist fuerchte ich ned strafbar

der geschilderte vorfall mit dem maedl erscheint mir auch lohnender als die fotos

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 19:57
von headhoncho
gewo hat geschrieben:...stalking isses immer nur wenn es sich um das verfolgen EINER person handelt
und ned bei beliebigen personen,,s


Deswegen kann diese EINE Person, deren Lebensqualität beeinträchtigt wurde, eine Anzeige einbringen: "Er erzählt das jetzt seiner jetzigen Frau und die sagt ganz "g´schamig", dass sie genau deshalb auch nicht mehr schwimmen wollte, weil er da auch Fotos gemacht hat."

gewo hat geschrieben:....
damit bleibt ueber:
"fragwuerdiges fotografieren minderjaehriger"

das ist fuerchte ich ned strafbar...

Kaum. Nicht pornographisch und aus seinem Fenster raus. Egal. Anzeige erstatten. Hausverwaltung einschalten.

gewo hat geschrieben:.....der geschilderte vorfall mit dem maedl erscheint mir auch lohnender als die fotos

Sehr schwierig, da niemand weiss, wer das war. Auch egal. Anzeigen.

Es gibt 2 Möglichkeiten: nix tun "weils nix bringt" oder richtig lästig werden.