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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Verfasst: Di 20. Jun 2017, 11:45
von Lagavulin
Auf meinem Verkaufsformular bestätigt er mit seiner Unterschrift nicht nur die Überlassung selbst, sondern unter anderem auch, dass er mit dem Erwerb die maximale Anzahl an erlaubten Schusswaffen nicht überschreitet. Dann bist sicher ausm Schneider.

Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Verfasst: Di 20. Jun 2017, 12:05
von diver99
growler hat geschrieben:Hallo zusammen!

Wie kann man als verkäufer eigentlich sicher sein dass der käufer auch einen freihen platz auf seiner wbk hat? Kann man einfach bei der bh des käufers anrufen und nachfragen?
Oder wäre es sowieso das problem des käufers wenn er binnen der 6 wochen keinen platz frei hat?


Ich glaube nicht, dass die BH des Käufers Auskunft geben wird. Ist meiner Meinung nach das Problem des Käufers.

Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Verfasst: Di 20. Jun 2017, 12:36
von rupi
diver99 hat geschrieben:
growler hat geschrieben:Hallo zusammen!

Wie kann man als verkäufer eigentlich sicher sein dass der käufer auch einen freien platz auf seiner wbk hat? Kann man einfach bei der bh des käufers anrufen und nachfragen?
Oder wäre es sowieso das problem des käufers wenn er binnen der 6 wochen keinen platz frei hat?


Ich glaube nicht, dass die BH des Käufers Auskunft geben wird. Ist meiner Meinung nach das Problem des Käufers.

garnicht

geht den Verkäufer auch nichts an

und die 6 Wochen sind Meldefrist
gelten tut aber der Stichtag vom Verkauf der auf der Meldung steht

Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Verfasst: Di 20. Jun 2017, 12:51
von Bell
steht schon in einem anderen fred, aber kurz:
WaffG § 28. (1) "Schusswaffen der Kategorie B dürfen nur dem Inhaber eines entsprechenden Waffenpasses oder einer entsprechenden Waffenbesitzkarte überlassen werden;"

Ob er sie auch überlassen bekommen darf (freier Platz) ist SEIN Problem!

Man "kann" das Gsatzl, dass er freie Plätze hat in das Formular aufnehmen, aber man "muss" nicht.

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Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Verfasst: Di 20. Jun 2017, 13:40
von growler
Danke für die schnellen antworten!

Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Verfasst: Do 22. Jun 2017, 07:50
von BigBen
growler hat geschrieben:Hallo zusammen!

Wie kann man als verkäufer eigentlich sicher sein dass der käufer auch einen freihen platz auf seiner wbk hat? Kann man einfach bei der bh des käufers anrufen und nachfragen?
Oder wäre es sowieso das problem des käufers wenn er binnen der 6 wochen keinen platz frei hat?


Das ist das Problem des Käufers, und hast keine Verpflichtung oder Möglichkeit das selbst nachzuprüfen.

Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Verfasst: Fr 28. Mai 2021, 07:48
von beinschinken
Da ich dieses Szenario in keinem Thread gefunden habe,
Wie ist es, wenn alle Plätze auf der WBK belegt sind, man privat eine zus. Kat. B Waffe kauft und erst ein paar Tage nachher eine der bestehenden Waffen (zB. durch waffendepot) zurück legt. Also im Nachhinein den Platz frei macht.
Darf man in in dieser 6-Wochen Frist auch mehr Waffen besitzen als eingetragen?
Es geht nicht darum, dass ich Bock drauf habe, kurzfristig mehr Waffen zu besitzen als ich darf! Es wäre logistisch einfacher für mich aktuell
Danke!

Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Verfasst: Fr 28. Mai 2021, 08:03
von M47
beinschinken hat geschrieben: Fr 28. Mai 2021, 07:48 Da ich dieses Szenario in keinem Thread gefunden habe,
Wie ist es, wenn alle Plätze auf der WBK belegt sind, man privat eine zus. Kat. B Waffe kauft und erst ein paar Tage nachher eine der bestehenden Waffen (zB. durch waffendepot) zurück legt. Also im Nachhinein den Platz frei macht.
Darf man in in dieser 6-Wochen Frist auch mehr Waffen besitzen als eingetragen?
Es geht nicht darum, dass ich Bock drauf habe, kurzfristig mehr Waffen zu besitzen als ich darf! Es wäre logistisch einfacher für mich aktuell
Danke!
Nein darf man nicht.
Wenn ich vor dem Problem stand, habe ich vor der Inbesitznahme der neuen Waffe die alte auf Depot gegeben und auch zugesehen, dass dementsprechend auch das Datum am Kaufvertrag stimmt.

Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Verfasst: Fr 28. Mai 2021, 08:41
von oJo
-Woops, das war nix-

Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Verfasst: Fr 28. Mai 2021, 10:05
von gewo
beinschinken hat geschrieben: Fr 28. Mai 2021, 07:48 Da ich dieses Szenario in keinem Thread gefunden habe. Wie ist es, wenn alle Plätze auf der WBK belegt sind, man privat eine zus. Kat. B Waffe kauft und erst ein paar Tage nachher eine der bestehenden Waffen (zB. durch waffendepot) zurück legt. Also im Nachhinein den Platz frei macht.
Darf man in in dieser 6-Wochen Frist auch mehr Waffen besitzen als eingetragen?
nein
geht so nicht

in einer notlage (wie auch immer die aussieht) kannst DEINEN, FÜR DICH ZUSTÄNDIGEN waffenreferenten/in anrufen und ihm/ihr den fall schildern und je nach hormonlage wird da unter umstaenden sowas zurueckkommen wie:
"ja na dann machens das halt von mir aus aber schauns dass die ueberzaehlige waffe umgehend wieder anderweitig ueberlassen wird"
dann memo machen und aufschreiben wann du mit wem gesprochen hast

ohne eine solche ruecksprache ist es eine ueberschreitung deiner anzahl die sogar zum entzug des dokumentes fuehren koennte

Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Verfasst: Fr 28. Mai 2021, 10:17
von johro
M47 hat geschrieben: Fr 28. Mai 2021, 08:03 habe ich vor der Inbesitznahme der neuen Waffe die alte auf Depot gegeben und auch zugesehen, dass dementsprechend auch das Datum am Kaufvertrag stimmt.
Bei wem hast du die hinterlegt?
wer im Raum Wien hat so ein Depot wo man die Waffe hingeben kann? w
ird die dann aus dem Register ausgetragen?

Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Verfasst: Fr 28. Mai 2021, 10:24
von Alaskan454
johro hat geschrieben: Fr 28. Mai 2021, 10:17
Bei wem hast du die hinterlegt?
wer im Raum Wien hat so ein Depot wo man die Waffe hingeben kann? w
ird die dann aus dem Register ausgetragen?
Fast jeder Händler/Büchser macht das und offiziell überlässt du die Waffe dem Händler der sie dann auf sich meldet und bei dir wird sie ausgetragen.

Die Gebühren hierfür sind aber sehr unterschiedlich wobei ich keinen wüsste der das günstiger wie der Gewo macht.

Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Verfasst: Fr 28. Mai 2021, 10:33
von coliflower
Alaskan454 hat geschrieben: Fr 28. Mai 2021, 10:24 Die Gebühren hierfür sind aber sehr unterschiedlich ...
Mit welcher Preisspanne muss man rechnen (.../Monat/Jahr) ?
Danke vorab.

Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Verfasst: Fr 28. Mai 2021, 10:34
von M47
Alaskan454 hat geschrieben: Fr 28. Mai 2021, 10:24
johro hat geschrieben: Fr 28. Mai 2021, 10:17
Bei wem hast du die hinterlegt?
wer im Raum Wien hat so ein Depot wo man die Waffe hingeben kann? w
ird die dann aus dem Register ausgetragen?
Fast jeder Händler/Büchser macht das und offiziell überlässt du die Waffe dem Händler der sie dann auf sich meldet und bei dir wird sie ausgetragen.

Die Gebühren hierfür sind aber sehr unterschiedlich wobei ich keinen wüsste der das günstiger wie der Gewo macht.
...dem ist nichts hinzuzufügen...

Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe

Verfasst: Fr 28. Mai 2021, 10:37
von Alaskan454
coliflower hat geschrieben: Fr 28. Mai 2021, 10:33
Alaskan454 hat geschrieben: Fr 28. Mai 2021, 10:24 Die Gebühren hierfür sind aber sehr unterschiedlich ...
Mit welcher Preisspanne muss man rechnen (.../Monat/Jahr) ?
Danke vorab.
Die Meldung musst zahlen und je nach Händler von 1,5€ bis 10€ pro Monat.

Beim Gewo sind mWn die ersten 3 Monate sogar gratis.