Schnittbrot hat geschrieben:ist das so mit dem neuen Gesetz für Kat.C (mit dem zentralen Melderegister)? Bisher wäre doch ausreichend gewesen, eine Kat.C-Waffe vor unbefugtem Zugriff (also Personen unter 18 Jahren) zu schützen. Wenn aber ausschließlich der Besitzer Zugriff haben darf, dann wäre das doch eine andere Voraussetzung.therion hat geschrieben:Nein, das Gesetz spricht davon, dass die Verwahrung sicher sein muss und nur Du Zugang darauf haben darfst.*
Insbesondere beim Verborgen von Kat.C würde damit ja auch einiges an Papierkram (so wie Kat.B) nach sich ziehen, oder?
*Habe mir erlaubt, das Zitat zu verändern, habe das "Dir" gestrichen, da ich vermute, dass das die Absicht beim Schreiben war.
Ich habe mich uneduetlich ausgedrueckt. Es duerfen natuerlich auch andere berechtigte Personen Zugriff darauf haben. Ausgeschlossen werden muss lediglich der Zugriff Unbefugter.