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Re: Was darf die Polizei
Verfasst: So 23. Dez 2012, 15:17
von mr_bene
Darf ich eigentlich die Polizei filmen?
bzw muss sie sich ausweisen?
Re: Was darf die Polizei
Verfasst: So 23. Dez 2012, 16:33
von KGR84
Ausweisen müssten sie sich nicht zwingender Maßen. Kommt natürlich auf den Grund der Amtshandlung auch an. Wobei es dazu erst kürzlich einen Entschluss gegeben hat (bezieht sich aber glaube ich eher auf Massenveranstaltungen) dass die Dienstnummer für jedermann ersichtlich ist. Da war irgendwas mit nem Juden, der sich über die Polizei beschwert hat, weil sie nicht eingeschritten ist, als ihn jemand anderes antisemitisch beschimpft hat.
Ich weiß jetzt nicht ob es extra für Polizeibeamte oder andere/ähnliche Berufsgruppen ein explizites verbot vom Filmen gibt. Aber allgemein darf man jemanden schon Filmen, nur die Veröffentlichung des Filmmaterials benötigt dann dessen Zustimmung.
Re: Was darf die Polizei
Verfasst: So 23. Dez 2012, 17:20
von Hermann
mr_bene hat geschrieben:Darf ich eigentlich die Polizei filmen?
bzw muss sie sich ausweisen?
Das mit dem Ausweisen ist im Par 102. Richtlinenverordnung vom BMI geregelt.
Auf Auforderung hin muß dir die amtshandelnte Person nach Beendigung der Amtshandlung
die Dienstnummer mitteilen.
lg Hermann
Re: Was darf die Polizei
Verfasst: So 23. Dez 2012, 19:17
von IT Guy
Und wenn er in zivil ist? Da kann ja gleich mal einer kommen und sich als Polizist ausgeben. In solchen Situationen hab ich bisher immer nach einem Dienstausweis gefragt und auch ohne Probleme vorgezeigt bekommen.
Re: Was darf die Polizei
Verfasst: So 23. Dez 2012, 19:46
von Thule
Re: Was darf die Polizei
Verfasst: So 23. Dez 2012, 22:03
von IT Guy
Danke!