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Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?

Verfasst: Do 14. Mai 2020, 19:15
von Jiggler
Ihr könntet auch alle C Waffen an die Wand hängen und nur die B Waffen jeder in den eigenen Schrank eventuell wäre, damit es schöner aussieht, auch eine Vitrine möglich (?) stellen. Dann brauchst auch keinen größeren Schrank kaufen und hast trotzdem kein Platzproblem mehr.

Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?

Verfasst: Do 14. Mai 2020, 19:55
von doc steel
Alaskan454 hat geschrieben: Do 14. Mai 2020, 15:43
doc steel hat geschrieben: Do 14. Mai 2020, 14:03
er hat was altes und i krieg was neues.
nimm da den schrott und schleich di, depperter!
Wenn der nur die Kanonen mit nimmt und die "Alte" dafür da lässt, wäre ich aber schon angefressen :angry-tappingfoot:
wenn er gegenüber meiner familie begehrlichkeiten erkennen lässt mach i eahm min 454er a dritts aug!

Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?

Verfasst: Do 14. Mai 2020, 20:47
von burner
Jiggler hat geschrieben: Do 14. Mai 2020, 19:15 Ihr könntet auch alle C Waffen an die Wand hängen und nur die B Waffen jeder in den eigenen Schrank eventuell wäre, damit es schöner aussieht, auch eine Vitrine möglich (?) stellen. Dann brauchst auch keinen größeren Schrank kaufen und hast trotzdem kein Platzproblem mehr.
Oder damit an die Wand:
https://www.norlyx.se/lockable-firearm- ... eapon-rack

Bin aber kein Freund davon Waffen offen an die Wand zu montierten. (Staubfänger)

Besser vom Tischler eine ordentliche Vitrine...

Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?

Verfasst: Do 14. Mai 2020, 21:19
von Alaskan454
doc steel hat geschrieben: Do 14. Mai 2020, 19:55
wenn er gegenüber meiner familie begehrlichkeiten erkennen lässt mach i eahm min 454er a dritts aug!
"Wir werden euch hier nicht einfach raus spazieren lassen!"

"Wer ist wir?"

"Smith,Wesson & ich!" :lol:

Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?

Verfasst: Fr 15. Mai 2020, 08:02
von Roliboli
Alaskan454 hat geschrieben: Do 14. Mai 2020, 21:19
doc steel hat geschrieben: Do 14. Mai 2020, 19:55
wenn er gegenüber meiner familie begehrlichkeiten erkennen lässt mach i eahm min 454er a dritts aug!
"Wir werden euch hier nicht einfach raus spazieren lassen!"

"Wer ist wir?"

"Smith,Wesson & ich!" :lol:
Ich habe hier 6 kleine Freunde und die können alle schneller laufen als Du :D

Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?

Verfasst: Fr 15. Mai 2020, 09:36
von Promo
Die VwGH Judikatur wurde unvollständig wiedergegeben. Er hat in der Erkenntnis vom 22. April 1981 (2978/80) ausgefüht, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine "überspitzt stringenten Anforderungen zu stellen" sind. Das ist kohärent zu dem Urteil des VwGH vom 22. Juni 1976 (1055, 1056/76 sowie 3590/80 vom 29. April 1981), wonach an die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners "keine überspitzten Anforderungen" zu stellen sind.

Edit: der Post von doc steel ist vollkommener Blödsinn, den Kasper soll er bitte woanders spielen, aber nicht im Rechtsbereich. Eine bestehende Bunkertür sollte jedenfalls ausreichen und müsste nicht durch eine Tresortür ersetzt werden. Die Mehrkosten für eine beidseitig sperrbare Tresortür liegen bei rd. 30% Mehrpreis. Je nach Hersteller wird man daher brutto rd. 4000 Euro rechnen müssen in der Luxusversion. Kann sich ab einer gewissen Menge an Waffen auch schon platzmäßig lohnen, und wenn ich die Menge an Tresoren rechne, die ich für dieses Geld bekomme, dann besitzt sowas durchwegs seinen Reiz. Beidseitig sperrbar lohnt sich aber nur, wenn man sich darin selbst einsperren können will.

Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?

Verfasst: Fr 15. Mai 2020, 14:28
von doorman
Klassische Sicherheitstüre aus dem Wohnbereich (Eingangstüre oder dergl.) würde nicht reichen?
Ist beidseitig versperrbar und entspricht dem Sicherheitsstandard.
Kostentechnisch sicher günstiger als eine Tresortüre.

Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?

Verfasst: Fr 15. Mai 2020, 14:51
von gewo
Promo hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 09:36 Die VwGH Judikatur wurde unvollständig wiedergegeben. Er hat in der Erkenntnis vom 22. April 1981 (2978/80) ausgefüht, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine "überspitzt stringenten Anforderungen zu stellen" sind. Das ist kohärent zu dem Urteil des VwGH vom 22. Juni 1976 (1055, 1056/76 sowie 3590/80 vom 29. April 1981), wonach an die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners "keine überspitzten Anforderungen" zu stellen sind.
22. April 1981 "... Mitbewohner ..."

29. April 1981 "... Ehepartner ...."

fuer mich klingt das nach einer Einschränkung des Personenkreises im neueren Erkenntnis von vorher "Mitbewohner" auf nunmehr nur mehr "Ehegatte"

Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?

Verfasst: Fr 15. Mai 2020, 15:43
von burggraben
gewo hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 14:51 22. April 1981 "... Mitbewohner ..."

29. April 1981 "... Ehepartner ...."
Das wäre jetzt aber echt interessant ob hier Mitbewohner gilt. Bis jetzt war die vorherrschende Meinung zur gemeinsamen Verwahrung im Forum eindeutig Ehepartner ja, aber Freundin/Mitbewohner mit WBK nein. Das er ein Erkenntnis gibt dass sich auf Mitbewohner bezieht lese ich zum Ersten mal.

Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?

Verfasst: Fr 15. Mai 2020, 16:00
von DonPapa
burggraben hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 15:43
gewo hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 14:51 22. April 1981 "... Mitbewohner ..."

29. April 1981 "... Ehepartner ...."
Das wäre jetzt aber echt interessant ob hier Mitbewohner gilt. Bis jetzt war die vorherrschende Meinung zur gemeinsamen Verwahrung im Forum eindeutig Ehepartner ja, aber Freundin/Mitbewohner mit WBK nein. Das er ein Erkenntnis gibt dass sich auf Mitbewohner bezieht lese ich zum Ersten mal.
Das was Gewo sagt ist korrekt !! Hab das gleiche von meinem "Menschen" der BH bekommen !! Ist auch mein Wissensstand und ich hab mich sehr damit befasst um keine Probleme zu bekommen.

Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?

Verfasst: Fr 15. Mai 2020, 16:06
von burner
DonPapa hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 16:00
burggraben hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 15:43
gewo hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 14:51 22. April 1981 "... Mitbewohner ..."

29. April 1981 "... Ehepartner ...."
Das wäre jetzt aber echt interessant ob hier Mitbewohner gilt. Bis jetzt war die vorherrschende Meinung zur gemeinsamen Verwahrung im Forum eindeutig Ehepartner ja, aber Freundin/Mitbewohner mit WBK nein. Das er ein Erkenntnis gibt dass sich auf Mitbewohner bezieht lese ich zum Ersten mal.
Das was Gewo sagt ist korrekt !! Hab das gleiche von meinem "Menschen" der BH bekommen !! Ist auch mein Wissensstand und ich hab mich sehr damit befasst um keine Probleme zu bekommen.
Nach meinem Verständnis geht die Entscheidung vom 29.04.1981 vor.

Aber eine Bitte:
Nur weil ein "Mensch" auf irgendeiner BH irgendetwas sagt, muss es nicht mit der Realität zu tun haben. Oft siehts der Bearbeiter der gleichen BH ein Zimmer weiter wieder völlig anders... Insofern sind schriftliche Aussagen eines Bearbeiters einer BH nur in diesem Verwaltungsbereich einigermaßen verbindlich anzusehen. Mündliche Aussagen sind generell wertlos.

Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?

Verfasst: Fr 15. Mai 2020, 18:00
von DonPapa
burner hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 16:06
DonPapa hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 16:00
burggraben hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 15:43

Das wäre jetzt aber echt interessant ob hier Mitbewohner gilt. Bis jetzt war die vorherrschende Meinung zur gemeinsamen Verwahrung im Forum eindeutig Ehepartner ja, aber Freundin/Mitbewohner mit WBK nein. Das er ein Erkenntnis gibt dass sich auf Mitbewohner bezieht lese ich zum Ersten mal.
Das was Gewo sagt ist korrekt !! Hab das gleiche von meinem "Menschen" der BH bekommen !! Ist auch mein Wissensstand und ich hab mich sehr damit befasst um keine Probleme zu bekommen.
Nach meinem Verständnis geht die Entscheidung vom 29.04.1981 vor.

Aber eine Bitte:
Nur weil ein "Mensch" auf irgendeiner BH irgendetwas sagt, muss es nicht mit der Realität zu tun haben. Oft siehts der Bearbeiter der gleichen BH ein Zimmer weiter wieder völlig anders... Insofern sind schriftliche Aussagen eines Bearbeiters einer BH nur in diesem Verwaltungsbereich einigermaßen verbindlich anzusehen. Mündliche Aussagen sind generell wertlos.
Nein nicht sagt !!!! Ich habe den Ausdruck bekommen !!! Auf Hörensagen gebe ich nichts. Dieser "Mensch" ist Jurist und dafür zuständig und sehr vorsichtig. Hab den Ausdruck von ihm bekommen.

Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?

Verfasst: Mo 18. Mai 2020, 09:53
von Promo
gewo hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 14:51
Promo hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 09:36 Die VwGH Judikatur wurde unvollständig wiedergegeben. Er hat in der Erkenntnis vom 22. April 1981 (2978/80) ausgefüht, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine "überspitzt stringenten Anforderungen zu stellen" sind. Das ist kohärent zu dem Urteil des VwGH vom 22. Juni 1976 (1055, 1056/76 sowie 3590/80 vom 29. April 1981), wonach an die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners "keine überspitzten Anforderungen" zu stellen sind.
22. April 1981 "... Mitbewohner ..."

29. April 1981 "... Ehepartner ...."

fuer mich klingt das nach einer Einschränkung des Personenkreises im neueren Erkenntnis von vorher "Mitbewohner" auf nunmehr nur mehr "Ehegatte"
Lies doch bitte ganz genau. Es gibt ZWEI Urteile betreffend Ehepartner. Das erste Judikat datiert 22.06.1976. Ein zusätzliches Judikat gibt es vom 29.04.1981 betreffend Ehepartner.
Das Judikat betreffend Mitbewohner datiert 22.04.1981.

Rein von der Theorie: es entspräche nicht der ständigen Rechtspraxis, dass der VwGH nachdem er zugunsten von Mitbewohnern ein Judikat ausgesprochen hat, dies 7 Tage danach wieder rein zugunsten von Ehepartnern einschränkt.
Aus der Praxis: lies doch selbst die Urteile, dann siehst du, dass er am 29.04.1981 nicht gleichzeitig das Urteil vom 22.04.1981 aufgehoben/verändert/modifiziert hat.

Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?

Verfasst: Mo 18. Mai 2020, 15:14
von burner
doorman hat geschrieben: Fr 15. Mai 2020, 14:28 Klassische Sicherheitstüre aus dem Wohnbereich (Eingangstüre oder dergl.) würde nicht reichen?
Ist beidseitig versperrbar und entspricht dem Sicherheitsstandard.
Kostentechnisch sicher günstiger als eine Tresortüre.
Grundsätzlich ja, wird aber wie immer von der jeweiligen BH bzw. dem Sachbearbeiter abhängig sein.

Re: Waffenraum - Tür, Empfehlungen?

Verfasst: Di 19. Mai 2020, 07:14
von Nordi
UPDATE:

Also ich hab Gestern mit meinem SB gesprochen und er meinte " Wenn die 2 anderen Personen ihn ihrem Haus auch eine WBK haben dann spricht nichts gegen die gemeinsame Verwahrung der Waffen in einem Schrank oder Waffenraum."

Jedoch habe ich noch nicht nach einer schriftlichen Bestätigung dieser Aussage gebeten, das werde ich aber noch nachholen.