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Re: Schusswaffen im Straßenverkehr
Verfasst: Mo 31. Dez 2012, 20:59
von Bud Spencer
Fangschuss hat geschrieben:
Nein, das haben wir schon letztes Mal diskutiert. Der Polizist hat rein rechtlich gesehen neben der vollen Selbstverteidigung auch die Zwangsmaßnahme (Sicherheitspolizeigesetz, Waffengebrauchsgesetz)!
Krems ist daher ein typischer Fall, wie es ausgehen würde!
Naja theiron hat schon auch Recht. Aber es kommt individuell auf den Richter an. Und wenn der die Notwehr eben als nicht gerechtfertigt erachtet- dann Pech.
Und die Deviese ist nunmal: "Ich schieß niemanden der davon rennt in den Rücken. Für kein Geld der Welt" - Ich persönlich könnte mit diesem Wissen nicht leben.
Re: Schusswaffen im Straßenverkehr
Verfasst: Mo 31. Dez 2012, 21:02
von therion
Ist auch das gute Recht eines jeden Menschens! Nur wenn jemand mein Hab und Gut wegnimmt, dann würde ich persönlich das Notwehrrecht ausschöpfen. Natürlich kann ein Richter mal falsch beurteilen, dann hat man immer noch den Gang zur nächsten Instanz.
Re: Schusswaffen im Straßenverkehr
Verfasst: Mo 31. Dez 2012, 21:04
von Fangschuss
therion hat geschrieben:Nein, es ging gerade um den flüchtenden Räuber. Wie war die Ausgangslage beim Überfall in Krems? Ist der Räuber geflohen? Hat er den Polizisten angegriffen? Ich weiß nicht, weshalb dieser Fall genannt wurde, was soll er beweisen/belegen?
Nach Gesetzestext hätte der Polizist auch das Recht, auf einen Flüchtenden zu schießen, wenn das Delikt entsprechend schwerwiegend ist. Aber kaum nach gängiger Judikatur.
Der UVS hat den Schuss als rechtswidrig verurteilt. Also wird keine Notwehr argumentierbar gewesen sein.
Re: Schusswaffen im Straßenverkehr
Verfasst: Mo 31. Dez 2012, 21:06
von Fangschuss
Bud Spencer hat geschrieben:Fangschuss hat geschrieben:
Nein, das haben wir schon letztes Mal diskutiert. Der Polizist hat rein rechtlich gesehen neben der vollen Selbstverteidigung auch die Zwangsmaßnahme (Sicherheitspolizeigesetz, Waffengebrauchsgesetz)!
Krems ist daher ein typischer Fall, wie es ausgehen würde!
Naja theiron hat schon auch Recht. Aber es kommt individuell auf den Richter an. Und wenn der die Notwehr eben als nicht gerechtfertigt erachtet- dann Pech.
Und die Deviese ist nunmal: "Ich schieß niemanden der davon rennt in den Rücken. Für kein Geld der Welt" - Ich persönlich könnte mit diesem Wissen nicht leben.
Nein, das stimmt aber sachlich nicht:
Polizist: Notwehr + Zwangsmaßnahme
Bürger: Notwehr
Der Rest ist Judikatur...
Re: Schusswaffen im Straßenverkehr
Verfasst: Mo 31. Dez 2012, 21:06
von therion
Natürlich, aber eben nur unter den Vorauss. des WaffGebrG.
Re: Schusswaffen im Straßenverkehr
Verfasst: Mo 31. Dez 2012, 21:08
von Bud Spencer
Fangschuss hat geschrieben:therion hat geschrieben:Nein, es ging gerade um den flüchtenden Räuber. Wie war die Ausgangslage beim Überfall in Krems? Ist der Räuber geflohen? Hat er den Polizisten angegriffen? Ich weiß nicht, weshalb dieser Fall genannt wurde, was soll er beweisen/belegen?
Nach Gesetzestext hätte der Polizist auch das Recht, auf einen Flüchtenden zu schießen, wenn das Delikt entsprechend schwerwiegend ist. Aber kaum nach gängiger Judikatur.
Der UVS hat den Schuss als rechtswidrig verurteilt. Also wird keine Notwehr argumentierbar gewesen sein.
Stimmt so nicht ganz.
1. Für Polizisten gibt es spezielle Regeln zur selbstverteidigung
und
2. In Krems bekannte sich der Polizist schuldig. der Richter stellte aber fest, dass es sich um eine Notwehrsituation handelte, der Schuss aber nicht gerechtfertigt war. - Notwehrüberschreitung -> fahrlässige Tötung (8 Monate bedingt)
Für Hohenecker (Richter) stand fest, dass der Angeklagte und seine Kollegin einen Angriff befürchten mussten, als sie in dem Supermarkt den vermummten Einbrechern begegneten. Dem Beamten wäre es darum gegangen, "einen Verbrecher auf frischer Tat festzunehmen". Er wäre Florian P. "in der Absicht, die Festnahme zu erzwingen" in den Verkaufsraum gefolgt. Dort habe er von der Dienstwaffe Gebrauch gemacht, "um einen vermeintlichen Angriff auf seine Person abzuwehren".
Dabei habe der 43-Jährige "einfach abgedrückt und nicht auf die Beine gezielt", und das in dem Moment, in dem sich der Jugendliche umdrehen wollte. Wie Hohenecker betonte, konnte das vom Polizisten behauptete "Erschrecken" über die angeblich erneute Gefahrensituation "eindeutig nicht widerlegt werden".
Der Polizist sei "im Zweifel einem Unzuständigkeitsurteil entgangen" (das der Richter fällen hätte müssen, hätte er ein Vorsatzdelikt für möglich gehalten, Anm.). Der Beamte wäre verpflichtet gewesen, "seinen Job ordentlich und sorgsam zu erledigen und dabei maßhaltend vorzugehen", hielt der Richter fest. Der 43-Jährige habe aber "mehrere Sorgfaltsverstöße" gesetzt.
Bei der Strafbemessung mildernd waren demgegenüber der bisherige untadelige Wandel des Polizisten, sein "reumütiges Geständnis, von dem ich den Eindruck hatte, dass er es ernst meint" sowie "das massive Mitverschulden des Opfers", so Hohenecker. (APA)
Re: Schusswaffen im Straßenverkehr
Verfasst: Mi 2. Jan 2013, 10:23
von trenck
Ich darf - zum wiederholten Mal - auf den konkreten Fall in Österreich hinweisen: Zivilist mit WP (weil im Brotberuf Beamter im Verteidigungsministerium) erschießt einen amtsbekannten gewaltbereiten Zeitgenossen, weil der mit einer Eisenstange, also einer potentiell tödlichen Waffe, auf ihn losgegangen ist. Resultat: monatelange Untersuchungshaft, Verurteilung in erster Instanz wegen (glaube ich) Notwehrüberschreitung. In zweiter Instanz Freispruch, weil natürlich lupenreine Notwehr.
Schönes Ende, für einen Nicht-Beamten hätte die ganze Prozedur aber die wirtschaftliche Existenzvernichtung bedeutet.
Trenck
Re: Schusswaffen im Straßenverkehr
Verfasst: Mi 2. Jan 2013, 11:46
von Varminter
Fangschuss hat geschrieben:... will gar nicht wissen, wie viele "concealed carrier" sich schon aus diversen Notwehrsituationen raus gehalten haben

Diejenigen, die "cc" dürfen und in solchen Situationen waren, die werden sich gaaaaaanz sicher nicht in öffentlichen Foren über div. Notwehrsitutationen unterhalten.
Mitlesen ja, sich etwas denken ja, aber dann schweigt der Weise stille.
Re: Schusswaffen im Straßenverkehr
Verfasst: Mi 2. Jan 2013, 12:06
von BigBen
Recht und Gerechtigkeit sind halt 2 Paar Schuhe - und Recht haben und Recht bekommen ist nochmal etwas anderes. Recht bekommen muss man sich erstmal leisten können und wollen, selbst wenn man überzeugt davon ist Recht zu haben.
Re: Schusswaffen im Straßenverkehr
Verfasst: Mi 2. Jan 2013, 13:06
von trenck
BigBen hat geschrieben:Recht und Gerechtigkeit sind halt 2 Paar Schuhe - und Recht haben und Recht bekommen ist nochmal etwas anderes. Recht bekommen muss man sich erstmal leisten können und wollen, selbst wenn man überzeugt davon ist Recht zu haben.
Da bin ich eh Deiner Meinung. Ich wollte mit meinem Beitrag nur reagieren auf einige Äußerungen hier im Thread, die österreichische Gerichtsbarkeit sei ach so notwehrfreundlich und alle Gegenmeinungen dazu beruhten auf bloßem Hörensagen.
Trenck
Re: Schusswaffen im Straßenverkehr
Verfasst: Mi 2. Jan 2013, 13:10
von Bud Spencer
trenck hat geschrieben:
Da bin ich eh Deiner Meinung. Ich wollte mit meinem Beitrag nur reagieren auf einige Äußerungen hier im Thread, die österreichische Gerichtsbarkeit sei ach so notwehrfreundlich und alle Gegenmeinungen dazu beruhten auf bloßem Hörensagen.
Trenck
Naja so lass ich das auch nicht auf mir sitzen!
Ich sag ja Papier ist geduldig! - Und wenn eine Privatperson einen flüchtenden in den Rücken schießt, kanst dir denken was der Richter sagen wird.

Re: Schusswaffen im Straßenverkehr
Verfasst: Mi 2. Jan 2013, 15:50
von trenck
Was hat "in den Rücken schießen" mit dem von mir geschilderten Fall zu tun?
Trenck
Re: Schusswaffen im Straßenverkehr
Verfasst: Mi 2. Jan 2013, 16:01
von Bud Spencer
trenck hat geschrieben:Was hat "in den Rücken schießen" mit dem von mir geschilderten Fall zu tun?
Trenck
Bezog mich auf die Beiträge von theiron, der mit der ganzen theortischen Diskussion angefangen hat.
Re: Schusswaffen im Straßenverkehr
Verfasst: Mi 2. Jan 2013, 16:40
von Fangschuss
Varminter hat geschrieben:Fangschuss hat geschrieben:... will gar nicht wissen, wie viele "concealed carrier" sich schon aus diversen Notwehrsituationen raus gehalten haben

Diejenigen, die "cc" dürfen und in solchen Situationen waren, die werden sich gaaaaaanz sicher nicht in öffentlichen Foren über div. Notwehrsitutationen unterhalten.
Mitlesen ja, sich etwas denken ja, aber dann schweigt der Weise stille.
+1
Eben, so ist es!
Re: Schusswaffen im Straßenverkehr
Verfasst: Mi 2. Jan 2013, 16:47
von Fangschuss
trenck hat geschrieben:Ich darf - zum wiederholten Mal - auf den konkreten Fall in Österreich hinweisen: Zivilist mit WP (weil im Brotberuf Beamter im Verteidigungsministerium) erschießt einen amtsbekannten gewaltbereiten Zeitgenossen, weil der mit einer Eisenstange, also einer potentiell tödlichen Waffe, auf ihn losgegangen ist. Resultat: monatelange Untersuchungshaft, Verurteilung in erster Instanz wegen (glaube ich) Notwehrüberschreitung. In zweiter Instanz Freispruch, weil natürlich lupenreine Notwehr.
Schönes Ende, für einen Nicht-Beamten hätte die ganze Prozedur aber die wirtschaftliche Existenzvernichtung bedeutet.
Trenck
Würde ich so als üblichen Fall bezeichnen. Deshalb stecken lassen, solange es geht.