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Re: Wechselsystem

Verfasst: Do 3. Jan 2013, 09:33
von gewo
Freddy hat geschrieben:Wie es scheint gelten für Kärnten und Salzburg andere Gesetze.... :whistle:


hi

da geht es um magistrats/BH -ebene
an jeder BH gibt es einen eigenen verantwortlichen ...

das muss nicht zwingend bundeslandeinheitlich sein

Re: Wechselsystem

Verfasst: Do 3. Jan 2013, 09:36
von gewo
Freddy hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Steinadler hat geschrieben:also in Österreich scheint wirklich keine BH der anderen zu gleichen...



wennst dir in wien ein waffenzubehoer ohne voreintrag abholst ohne dass du einen platz dafuer auf der WBK frei hast dann ist ernsthaft feuer am dach ...


Gegenargument für die Behörde:

WS wurde genau für diese Waffe angepasst und würde auf einer anderen Waffe nicht störungsfrei (Ohne Nacharbeiten seitens einer Fachkraft) funktionieren.

Weiters bin ich der festen Überzeugung das jeder etwas bessere Anwalt dieses Problem mit nur einen Brief aus der Welt schaffen könnte.Denn der LWB hat seine Gesetzlich vorgeschriebene Pflicht durch die Zeitgerechte Meldung einer Genehmigungspflichtigen Waffe mit WS vollzogen....Alles andere ist Auslegung der Behörde und scheinbar willkürlich.Fakt ist...Trotz WS ist man im Besitz nur einer Meldepflichtigen Waffe.

mfg



hi

nein das stimmt nicht

waffenrechtlich relevante teile (lauf, verschluss, system) gelten so wie eine waffe
das steht sogar so im gesetz

ob die wo drauf passen oder nicht ist unerheblich

ein anwaltsbrief wird da ned reichen ...

Re: Wechselsystem

Verfasst: Do 3. Jan 2013, 09:38
von gewo
Freddy hat geschrieben:Zeige mir den Passus im Waffengesetz wo ein WS als WAFFE bezeichnet wird.....


WaffG 1996 hat geschrieben:§ 2. (1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine
bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies Schusswaffen 1. der Kategorie A (§§ 17 und 18); 2. der Kategorie B (§§ 19 bis 23); 3. der Kategorien C und D (§§ 30 bis 35).
(2) Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten auch für Lauf, Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von Schußwaffen - auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind -, sofern sie verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.

Re: Wechselsystem

Verfasst: Do 3. Jan 2013, 09:40
von gewo
Freddy hat geschrieben:@Kemira
Teile einer Waffe......dann nimmt ein Wechsellauf auch einen Platz weg.... :whistle:
mfg


hi

selbstverstaendlich tut er das
wenn er nicht zubehoer zu einer basiswaffe ist

Re: Wechselsystem

Verfasst: Do 3. Jan 2013, 10:53
von mgritsch
Freddy hat geschrieben:
kemira hat geschrieben:Das WS nimmt keinen Platz auf einer WBK weg.. :whistle: .....und es muss auch keine neue WBK gelöst werden....... :whistle:

Das ist die einzig richtige Antwort auf das Einstiegsposting.


Prinzipiell ja. wir sind uns ja inzwischen auch einig, dass "nimmt keinen platz weg" offiziell lt waffengesetz nur zutrifft wenn eine entsprechende eintragung vorliegt, siehe gesetzeszitat von kemira.

So, und jetzt kommt dazu, dass es gelebte praxis ist, dass behörden eintragungen immer nur auf der neuesten ausgabe des dokuments machen. Deine alte wbk bleibt zwar theoretisch ewig gültig, aber sobald du irgendwas von der bh willst, egal ob erweiterung oder eintragung, zwangsbeglücken sie dich mit einer neuausstellung in der letztgültigen version. Und das kostet ein passfoto und extra gebühren von über 100 EUR. Und die will der fragesteller wohl vermeiden, that's all. Wird er aber nicht schaffen, wenn er ein WS will.

@gewo: kaufen dürfte er es auf jeden fall, das kann kein problem sein einen kaufverrtrag vorzulegen, warum die verrenkung mit der reservierungsbestätigung? Ich könnte hunderte kat B kaufen (=eigentümer), brauche überhaupt keine wbk dafür. Erst wenn ich welche besitzen will (=tatsächliche verfügungsgewalt) kommt der deckel und die behörde ins spiel. Nur so zur formalreiterei :)

Re: Wechselsystem

Verfasst: Do 3. Jan 2013, 10:58
von gewo
mgritsch hat geschrieben:@gewo: kaufen dürfte er es auf jeden fall, das kann kein problem sein einen kaufverrtrag vorzulegen, warum die verrenkung mit der reservierungsbestätigung? Ich könnte hunderte kat B kaufen (=eigentümer), brauche überhaupt keine wbk dafür. Erst wenn ich welche besitzen will (=tatsächliche verfügungsgewalt) kommt der deckel und die behörde ins spiel. Nur so zur formalreiterei :)


hi

nein das stimmt nicht

laut waffG ist die innehabung dem besitz gleichgestellt
und das nicht erst seit der novelle wie immer wieder faelschlich behauptet wird, sondern immer schon, vermutlich seit 1996

sobald du eine waffe - abseits eines behoerdlich genehmigten schiesstandes - in der hand hast bist du waffenrechtlich deren besitzer und das darfst du nur wenn du damit deine stueckzahl nicht ueberschreites

ebenso bist du der besitzer wenn du deren eigentuemer bist
sie ist dein besitz sobald du sie gekuaft und bezahlot hast
auch wenn sie noch bei mir im regal liegt
du kannst sie ja jederzeit abholen und mitnehmen

daher ja auch der tanz mit waffen hin- und herschreiben wenn man wo eine waffe ausborgt

Re: Wechselsystem

Verfasst: Do 3. Jan 2013, 11:00
von Stickhead
§ 6. (1) Als Besitz von Waffen und Munition gilt auch deren Innehabung.


@Gewo: Wie wird das dann handgehabt, wenn man (als Wiener) Zubehör aus einem Drittstaat importiert? Gibts dann gleich ein Waffenverbot? :mrgreen:

Re: Wechselsystem

Verfasst: Do 3. Jan 2013, 11:01
von gewo
Stickhead hat geschrieben:@Gewo: Wie wird das dann handgehabt, wenn man (als Wiener) Zubehör aus einem Drittstaat importiert? Gibts dann gleich ein Waffenverbot? :mrgreen:


hi

weiss ich ned
ist aber sicher keine gute idee

aber da die ganzen US versender eh keine wechsellaeufe mehr versenden wird des keine aktuelle relevanz mehr haben denk ich mal

Re: Wechselsystem

Verfasst: Do 3. Jan 2013, 11:03
von Stickhead
..gibt ja noch andere Drittstaaten :)

Naja... da haben wirs wiedermal:

Wien ist anders! :mrgreen:

Re: Wechselsystem

Verfasst: Do 3. Jan 2013, 11:05
von gewo
Stickhead hat geschrieben:..gibt ja noch andere Drittstaaten :)
Naja... da haben wirs wiedermal:
Wien ist anders! :mrgreen:


hi

was meinst denn?
burgenland?
;-)

im ernst
steh daneben

auf was willst denn raus?

ich habe mit WZ importen privater aus 3t-staaten naturgemaess keine beruehrungspunkte
soooooo lieb haben mich die damen bei meiner behoerde dann auch wieder ned dass sie mir geschichten aus ihren betriebsalltag erzahelen wuerden ..

Re: Wechselsystem

Verfasst: Do 3. Jan 2013, 11:16
von Stickhead
War nur meine Schlussfolgerung, weil man bei euch einen "Voreintrag" fürs Zubehör braucht.

Re: Wechselsystem

Verfasst: Do 3. Jan 2013, 11:33
von gewo
Stickhead hat geschrieben:War nur meine Schlussfolgerung, weil man bei euch einen "Voreintrag" fürs Zubehör braucht.


hi

ich kann dir nur sagen wie meine waffenbehoerde das sieht
und viele anderen BHS sehen das halt leider auch so

wenn du genug plaetze hast ist das alles eh kein thema

aber wenn du "voll" bist geht es eben nur mit voreintrag
denn dann hast du laut WaffG mit dem zusaetzlichen erwerb des waffenzubehoers deine stueckzahl schon ueberschritten

Re: Wechselsystem

Verfasst: Do 3. Jan 2013, 12:30
von Freddy
gewo hat geschrieben:
Freddy hat geschrieben:Zeige mir den Passus im Waffengesetz wo ein WS als WAFFE bezeichnet wird.....


WaffG 1996 hat geschrieben:§ 2. (1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine
bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies Schusswaffen 1. der Kategorie A (§§ 17 und 18); 2. der Kategorie B (§§ 19 bis 23); 3. der Kategorien C und D (§§ 30 bis 35).
(2) Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten auch für Lauf, Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von Schußwaffen - auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind -, sofern sie verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.



diesen entsprechende Teile von Schußwaffen :think:


Ein WS ist keine Schusswaffe......sondern ein Teil einer Schusswaffe.......da könnte man wenn es mal zwickt einhaken.



mfg

Re: Wechselsystem

Verfasst: Do 3. Jan 2013, 12:32
von gewo
Freddy hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Freddy hat geschrieben:Zeige mir den Passus im Waffengesetz wo ein WS als WAFFE bezeichnet wird.....


WaffG 1996 hat geschrieben:§ 2. (1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine
bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies Schusswaffen 1. der Kategorie A (§§ 17 und 18); 2. der Kategorie B (§§ 19 bis 23); 3. der Kategorien C und D (§§ 30 bis 35).
(2) Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten auch für Lauf, Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von Schußwaffen - auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind -, sofern sie verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.


diesen entsprechende Teile von Schußwaffen :think:

Ein WS ist keine Schusswaffe......sondern ein Teil einer Schusswaffe.......da könnte man wenn es mal zwickt einhaken.


viel erfolg ...
;-)

Re: Wechselsystem

Verfasst: Do 3. Jan 2013, 12:36
von Freddy
gewo hat geschrieben:
viel erfolg ...
;-)



Wofür? Die Waffe mit WS ist bereits seit Nov.gemeldet......Natürlich ohne neue WBK oder andere Aktionen.....Persönlich die Meldung abgegeben...eine Kopie mit Datum und Unterschrift der Abgabe für meine Akten und fertig ......Warum also Erfolg?



mfg