Seite 3 von 4

Re: WBK - Erweiterung durch!!! YIPPIE!!!

Verfasst: Do 19. Aug 2010, 12:59
von Leonardo
Erbsenklauberei.....

Fakt ist: Wenn man einen Sachbearbeiter mit dem selben Respekt behandelt wie man gerne selber behandelt wird.....

hat man es viel leichter.... :mrgreen:

Trifft übrigens auf alle Dinge im Leben zu.....Freundlichkeit gewinnt!

Und ein Lächeln kann entwaffnen... :whistle:


Gruß Leonardo

Re: WBK - Erweiterung durch!!! YIPPIE!!!

Verfasst: Do 19. Aug 2010, 13:44
von rubylaser694
Fakt ist: Wenn man einen Sachbearbeiter mit dem selben Respekt behandelt wie man gerne selber behandelt wird.....

Fakt ist: Wenn der Sachbearbeiter mich mit dem selben Respekt behandelt wie er selber behandelt werden will...hats der Sachbearbeiter auch viel leichter!

Trifft übrigens auf alle Dinge im Leben zu.....Freundlichkeit gewinnt!

Und ein Lächeln kann bewaffnen... :whistle:

:mrgreen:

Re: WBK - Erweiterung durch!!! YIPPIE!!!

Verfasst: Do 19. Aug 2010, 13:51
von Leonardo
rubylaser694 hat geschrieben:
Fakt ist: Wenn man einen Sachbearbeiter mit dem selben Respekt behandelt wie man gerne selber behandelt wird.....

Fakt ist: Wenn der Sachbearbeiter mich mit dem selben Respekt behandelt wie er selber behandelt werden will...hats der Sachbearbeiter auch viel leichter!

Trifft übrigens auf alle Dinge im Leben zu.....Freundlichkeit gewinnt!

Und ein Lächeln kann bewaffnen... :whistle:

:mrgreen:



Hat er nicht....Jeder Sachbearbeiter fürchtet seinen Vorgesetzten der natürlich nur " dasbestefürdenkundenwill" und nach einer kurzen Unterredung gerne gewillt ist den Wünschen des Antragstellers zu folgen... :mrgreen:


Ich bin in meinem Leben immer mit Freundlichkeit weitergekommen.....und wenn nicht gibt es noch andere Wege die man beschreiten kann! :whistle:


Gruß Leonardo

Re: WBK - Erweiterung durch!!! YIPPIE!!!

Verfasst: Do 19. Aug 2010, 14:08
von cowroper
@rubylaser

Die Anzahl der genehmigungspflichtigen Schußwaffen, die der
Berechtigte besitzen darf, ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei
festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den Fällen des
Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung
glaubhaft gemacht wird
.


Als Rechtfertigung führst du Schießsport an, eben jene beisspielhafte 22er.

Du ärgerst den Sachbearbeiter, der seinem Vorgesetzten Rechenschaft schuldig ist,sagst du willst eine .22er und kaufst was anderes.

Der ärgert beim nächsten Mal dich und verweigert die Erweiterung.

Ist ein unnötiges Ringelspiel.

cowroper

Re: WBK - Erweiterung durch!!! YIPPIE!!!

Verfasst: Do 19. Aug 2010, 14:17
von Centershot
Hallo "Leonardo" und "cowroper"....
....wieder einmal sind wir gleicher Meinung - genau so wie beschrieben läuft´s mit Behörden !
Auch ich hatte noch nie ein Problem - weder mit WP (für 2 Waffen) oder mit WBK (für 10 Waffen) - gilt auch für Frauchen mit ihrer WBK (für 2 Waffen)...!
Freundlichkeit - der klare Hinweis auf eine entsprechend verantwortungsbewusste Verwahrung von Waffen und Munition - und der Nachweis über permanente Verwendung der Waffen (z.B. Ergebnislisten) - das alles in Summe hat sich bei der Behörde immer als hilfreich erwiesen! :clap:

Hoffen wir dass es so bleibt...!
Centershot

Re: WBK - Erweiterung durch!!! YIPPIE!!!

Verfasst: Do 19. Aug 2010, 14:38
von rubylaser694
Der ärgert beim nächsten Mal dich und verweigert die Erweiterung

Der Sachbearbeiter hat nicht zu ärgern! Der hat die SACHE zu bearbeiten! Für das wird dieser bezahlt!

Ist ein unnötiges Ringelspiel

Das der Sachbearbeiter zumindest bei mir unfreundlich begonnen hat. So wie man in den Wald reinruft kommt es zurück! Gilt auf beiden Seiten!

Mit aller Freundlichkeit habe ich mein Anliegen, eine Erweiterung, vorgelegt und bin unfreundlich behandelt worden.
Unfreundliches "Geht nicht!, Da kann ja jeder kommen!, Lieferns erst den Psychotest nach (und das bei einer schon vorhanden WBK!), Wozu wollens übehaupt 4, zwei tuns doch auch...!, Wo sind die Ergebnislisten! Ohne Vereinszugehörigkeit geht einmal überhaupt nichts!,....." habe ich dann zu hören bekommen!

Das strapaziert meine Freundlichkeit, wenn ich als Bürger, der für all diesen Schmus doppelt und dreifach aufkommen muss (Steuern+Gebühren), so behandelt werde! :hand:

Re: WBK - Erweiterung durch!!! YIPPIE!!!

Verfasst: Do 19. Aug 2010, 22:42
von Stickhead
rubylaser vergleichs mal mit der Privatwirtschaft: Der hübschen Dame im kurzen Rock, die noch dazu sehr freundlich ist, wirst du als Verkäufer eher eine hohe Rabattstufe geben, als dem nörgelnden Alten, der dir nur am A geht. Ist eigentlich genau das selbe. Ich für meinen Teil verstehe mich sehr gut mit meinem Sachbearbeiter.

Re: WBK - Erweiterung durch!!! YIPPIE!!!

Verfasst: Do 19. Aug 2010, 23:28
von gewo
Stickhead hat geschrieben:rubylaser vergleichs mal mit der Privatwirtschaft: Der hübschen Dame im kurzen Rock, die noch dazu sehr freundlich ist, wirst du als Verkäufer eher eine hohe Rabattstufe geben, als dem nörgelnden Alten, der dir nur am A geht. Ist eigentlich genau das selbe. Ich für meinen Teil verstehe mich sehr gut mit meinem Sachbearbeiter.


hallo

wenn dein avatarbild ein echtfoto von dir ist versteh ich das schon dass du bei deinem SB alles bekommst was du willst ...
;-)

Re: WBK - Erweiterung durch!!! YIPPIE!!!

Verfasst: Do 19. Aug 2010, 23:41
von Stickhead
Nein, is meine Freundin. Die nehm ich immer zum Einschüchtern mit :mrgreen: :mrgreen: :lol:

Re: WBK - Erweiterung durch!!! YIPPIE!!!

Verfasst: Do 19. Aug 2010, 23:44
von gewo
Stickhead hat geschrieben:Nein, is meine Freundin. Die nehm ich immer zum Einschüchtern mit :mrgreen: :mrgreen: :lol:


cleveres kerlchen ..
,-)

Re: WBK - Erweiterung durch!!! YIPPIE!!!

Verfasst: Fr 20. Aug 2010, 01:01
von alfacorse
...tja im Gesetz steht eben eindeutig GLAUBHAFTMACHUNG einer RECHTFERTIGUNG... so könnte es gehen! :twisted:

A = Antragsteller
S = Sachbearbeiter

also los...

A: ich hätte gerne eine Erweiterung der WBK
S: mit welchem Umfang und welcher Begründung?
A: hmm,... ich wills einfach haben und von 2 auf 100
S: jaja, das glaub ich dir, dass... (A unterbricht S)
A: dankesehr!

eure Meinung? :lol:

Re: WBK - Erweiterung durch!!! YIPPIE!!!

Verfasst: Fr 20. Aug 2010, 09:53
von LoST
rubylaser694 hat geschrieben:
Ich bin kein Jurist, aber eigentlich hat er sich die Erweiterung mit falschen Angaben erschlichen.

Eine "Erschleichung" ist es sicher nicht, weil bei einer Erweiterung geht es um Plätze für genehmigungsplichtige Waffen auf der WBK und nicht um speziell vorgeschriebene Waffen die man dann kaufen darf.

Wenn mir vom Gesetz her vorgeschrieben wird das ich dann nur jene Kat.B Waffen kaufen darf, die ich bei dem Erweiterungsansuchen angegeben habe dann würde ich mich zwangsweise beugen.....zurzeit aber noch nicht!

Auf meiner WBK steht "Der Inhaber dieser WBK ist berechtigt 4 genehmigungsplichtige Waffen zu erwerben....". :hand:


Ich habe diese Fragen mit jemandem diskutiert, der es wissen sollte/müßte (Jurist, hat von Berufs wegen ständig mit allerlei Waffenreferaten zu tun...): Er meinte, daß die Sachbearbeiter dies in der Regel nicht emotional sehen. Welche Waffentypen man dann tatsächlich anschafft ist irrelevant BIS ZU DEN ZEITPUNKT EINES ERNEUTEN ERWEITERUNGSANTRAGES! Dann (und nur dann) müssen die angeschafften Waffen mit der seinerzeitigen Begründung übereinstimmen, andernfalls die erneute Erweiterung nicht genehmigt wird. Wenn man also eine Glock 17 und einen Scheibenrevolver hat und auf 4 erweitern will und dies damit begründet, daß man eine freie Pistole (so ein Trumm mit Stecher und handschuhartigem Griffstück *fg*) und eine Olympische Schnellfeuerpistole für eben diese Bewerbe benötigt, dann sollte man bei einem erneuten Antrag (z.B. 4 auf 6) diese Waffen auf der Karte haben und nicht ein OA-15 und ein AUG Z. Aber eben nur dann.

Re: WBK - Erweiterung durch!!! YIPPIE!!!

Verfasst: Fr 20. Aug 2010, 10:29
von rubylaser694
Er meinte, daß die Sachbearbeiter dies in der Regel nicht emotional sehen. Welche Waffentypen man dann tatsächlich anschafft ist irrelevant BIS ZU DEN ZEITPUNKT EINES ERNEUTEN ERWEITERUNGSANTRAGES! Dann (und nur dann) müssen die angeschafften Waffen mit der seinerzeitigen Begründung übereinstimmen, andernfalls die erneute Erweiterung nicht genehmigt wird.

Was ist wenn ich zwischendurch andere Bewerbe schießen möchte und dazu andere Waffen benötige? Muss ich dazu meine alten Waffen zwangsweise behalten oder darf ich sie gegen andere Eintauschen? Ich denke jeder der vom statischen Schießen auf IPSC wechselt und die Waffe nicht mehr passt, oder einen KK-Halbautomaten nicht mehr braucht, kennt diese Situation.

Was ist so falsch daran wenn ich zuerst z.B. mit einer freien Pisole schieße und sie dann verkaufe weil ich AUG Bewerbe mit meinem eigenen AUG-Z schießen möchte?

Im Gesetz steht nirgends eine Frist wielange ich welche Bewerbe, mit welcher Waffe schießen muss!

Wenn zwischen einer Erweiterung und der Nächsten einige Monate oder paar Jahre dazwischen sind, meint ihr nicht auch ich das Recht habe andere Bewerbe, mit anderen Waffen, die man selber nicht immer nur ausleihen möchte, zu schießen?

Solange auf meiner WBK "4 Stück genehmigungsplichtige Waffen" stehen habe, kaufe ich mir die genehmigte Anzahl an genehmigungsplichtigen Waffen! DAS IST MEIN RECHT!

Natürlich werde ich das auch beim nächsten Erweiterungsansuchen begründen und notfalls bis zum OGH oder EUGH gehen! :hand:

Re: WBK - Erweiterung durch!!! YIPPIE!!!

Verfasst: Fr 20. Aug 2010, 10:36
von gewo
rubylaser694 hat geschrieben:..
Solange auf meiner WBK "4 Stück genehmigungsplichtige Waffen" stehen habe, kaufe ich mir die genehmigte Anzahl an genehmigungsplichtigen Waffen! DAS IST MEIN RECHT!
...



hallo

ich denke auch dass das kein problem ist
jeder SB in wien hat rund 40.000 legalwaffenbesitzer als "kunden"
da merkt sich doch keiner wer was wo begruendet hat
und aktenlesen als zeitvertreib ist auch unueblich

voellig richtig ist aber dass die art der vorhandenen waffen dann eine entscheidende rolle spielt wenn es zur naechsten erweiterung kommt
da wird dieser bestand und die gewuenschten zusaetzlichen waffen auf punkt und beistrich mit den dzt vorhandenen waffen abgeglichen

Re: WBK - Erweiterung durch!!! YIPPIE!!!

Verfasst: Fr 20. Aug 2010, 10:53
von cowroper
DAS IST MEIN RECHT!


Du kannst auch bei grün über eine Kreuzung fahren obwohl du siehst, dass einer mit 100 bei rot drüberfahrt.
Da bist du auch im recht :whistle: , aber nachher tot.

cowroper