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Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Di 22. Jan 2013, 12:12
von BoeZeR_OnKeL
jetzt gibts ja auch bei C-D eine 3tägige "abkühlphase" oder wie der dreck heißt zum überprüfen ob Waffenverbot etc...oder ?! :think: :headslap:

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Di 22. Jan 2013, 12:13
von KGR84
Hats doch fuer personen ohne waffenrechtliches dokument scho immer geben.

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Di 22. Jan 2013, 21:01
von BigBen
KGR hat Recht, die 3 Tage gab es für Personen ohne WBK, WP oder Jagdkarte schon immer (zumindest auch schon vor der letzten Gesetzesänderung)!

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Di 22. Jan 2013, 21:23
von KGR84
Is das leicht jetzt für alle, oder war das ein Irrtum?

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Mi 23. Jan 2013, 01:09
von BoeZeR_OnKeL
also bevor ich den WP hatte, kann ich mich noch erinnern, hab ich mein KK gleich mitnehmen können :think:

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Mi 23. Jan 2013, 02:07
von gewo
BoeZeR_OnKeL hat geschrieben:also bevor ich den WP hatte, kann ich mich noch erinnern, hab ich mein KK gleich mitnehmen können :think:


hi

kat C oder D ?

das war entweder vor 1996 oder du hattest eine jagdkarte oder dein haendler hat da eine kleinigkeit uebersehen ...
sollte nicht so sein

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Do 24. Jan 2013, 20:32
von BoeZeR_OnKeL
gewo hat geschrieben:
BoeZeR_OnKeL hat geschrieben:also bevor ich den WP hatte, kann ich mich noch erinnern, hab ich mein KK gleich mitnehmen können :think:


hi

kat C oder D ?

das war entweder vor 1996 oder du hattest eine jagdkarte oder dein haendler hat da eine kleinigkeit uebersehen ...
sollte nicht so sein


das war pffff.... :think: sowas um 2004/05 herum ... jagdkarte hatte ich, wollte er aber ned sehn --
ja und KK ist ja immer Kat.C was ich weiß :)

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Do 24. Jan 2013, 20:57
von Starfox
BoeZeR_OnKeL hat geschrieben:ja und KK ist ja immer Kat.C was ich weiß :)

Nein, KK-Halbautomaten ob LW oder KW sind genauso genehmigungspflichtig wie alle anderen HA.

Grüße,
Starfox

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Do 24. Jan 2013, 21:47
von BoeZeR_OnKeL
Starfox hat geschrieben:
BoeZeR_OnKeL hat geschrieben:ja und KK ist ja immer Kat.C was ich weiß :)

Nein, KK-Halbautomaten ob LW oder KW sind genauso genehmigungspflichtig wie alle anderen HA.

Grüße,
Starfox


ja kk-HA brauchst auch WBK bzw. WP ...DAS ist klar 8-)

Re: AW: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Do 24. Jan 2013, 22:57
von Helmal
wbk reicht.

viele Grüße
Philipp

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Mo 24. Jun 2013, 08:48
von Bonfire
KGR84 hat geschrieben:Ich bin da wohl nicht arschkriechend höflich, sondern sachlich. Hier die Kopie der Mail:

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 03 Apr 2012 11:23:57 +0200
Von: "MrX" <MrX@gmx.net>
An: bpd-w-bwv@polizei.gv.at
Betreff: Meldung §28 WaffG - MrX

Sehr geehrte Damen und Herren,

angehängt befindet sich das pdf mit der Meldung gem. §28 WaffG.

Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der Meldung.

Danke,
mit freundlichen Grüßen
MrX


Ist das die richtige Email adresse?
Ist das nicht "LPD-W-SVA-REF-WAFFEN-VERANSTALTUNGSANGEL@POLIZEI.GV.AT"?

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Mo 24. Jun 2013, 09:04
von Stickhead
Funktionieren glaub ich beide.

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Di 29. Okt 2013, 11:53
von MDKrauser
Hoi Leute,

nur damit ich es richtig mache, bestätigt bitte ob das so richtig is:

Ich will meiner Freundin die ebenfalls die WBK hat und 1 FW auf ihre Karte drauf hat, meine FW überlassen das ich wieder Platz hab auf meiner hab und Sie dann mit 2 voll besetzt ist.

Ich schreib jetzt so einen Wisch wo die ganzen Daten von mir als Überlasser drauf sind, sowie ihre Daten als Erwerber.
Dann kopier ich diesen Zettel damit wir beide jeweils den Zettel in der Hand haben und BEIDE schicken den Wisch an die LPD Wien (unser gemeinsamer Aussteller der WBK) Sie unter ihre Mailadresse, ich unter meiner.
Mailadresse ist noch immer die LPD-W-SVA-REF-WAFFEN-VERANSTALTUNGSANGEL@POLIZEI.GV.AT ? oder hat sich das geändert seitdem die Behörde am Schottenring umgezogen sind?
Weil auf der LPD Seite steht nur die allgemeine Email.

Und das wars dann oder? Das ist quasi die ganze Hexerei...oder was vergessen...
Frag halt deshalb so behindert weil ich halt nix falsch machen will weil das so heikl ist...

Re: Waffenverkauf von privat zu privat ?!

Verfasst: Di 29. Okt 2013, 11:55
von pointi2009
vorher bei deiner Behörde anfragen, ob ein Versand per Mail für einen Eingang der Überlassung ausreichend ist. Es gibt Behörden, da musst du den Wisch persönlich abgeben. Ansonsten stimmt das soweit ich das weiss.