Re: Verlust der WBK nach z.B. Verlust der Zuverlässigkeit
Verfasst: Mo 11. Jul 2016, 17:35
D.h. die Zuverlässigkeit ist ausnahmsweise kein Ermessen der Behörde? Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verkehrsunfällen, nicht bezahlten Steuern, nicht bezahlter GIS, kann man nicht die Zuverlässigkeit verlieren? Wer weiß, was die nächsten Versuche sind.