Howdah Hunter Kal 50

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Sidekix
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Re: Howdah Hunter Kal 50

Beitrag von Sidekix » Fr 17. Mai 2013, 02:14

woolf hat geschrieben:
Sidekix hat geschrieben:und beim BMI is immer a Frage WIE man FRAGT!
;)

Meinst von wegen in den Wald reinschreien usw? Da darf ich dich beruhigen, ich weiß mich freundlich auszudrücken. Auch bei Anfragen an das BMI.


sei beruhigt, ich meinte nicht das du unfreundlich fagst...

aber es ist bekannt, das manche Beamte zu verschiedenen Antworten neigen
je nachdem wie die Frage gestellt ist
(und da du deine Anfrage vorhin nicht gepostet hast war alles möglich ;) )

zB Bitte um Auskunft der Einstufung Waffe/Type/Modell/Kaliber?
oder ist betreffende kurze Schrotwaffe mit glatten Lauf vielleicht Kat.A?
;)
Es is wie´s is.....

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Salem
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Re: Howdah Hunter Kal 50

Beitrag von Salem » Fr 17. Mai 2013, 05:06

:snooty:
Du hättest fragen sollen:
"FFW mit glatten Pflasterkugelläufen für SP-Betrieb ist jetzt "frei ab 18" weil Perkussion
oder doch "B aber platzfrei" weil ja 2 Läufe da sind?"
Dann fällt auch die Antwort entsprechend gesetzeskonform aus, wennst allerdings dem Heini mit
so einer Anfrage wie von Dir quasi eine Steilvorlage in Richtung "verboten" gibst braucht Dich eine
entsprechende Antwort nix wundern.
Zumal:
Bevor der überforderte und mit der Materie nicht vertraute Beamte riskiert für seine Auskunft geradestehen
zu müssen sagt er schon mal rein prophylaktisch "Niet", weil: Wenns dem Bittsteller ernst ist macht der dann
eh an Einspruch, am besten gleich an höherer Stelle - sollen die das dann halt entscheiden...
Traurig, aber wahr - die meisten (Nicht alle!) Beamten denken so, speziell wenns um "böse Waffen" geht.
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.

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Re: Howdah Hunter Kal 50

Beitrag von gewo » Di 25. Jun 2013, 21:38

Salem hat geschrieben::snooty:
Du hättest fragen sollen:
"FFW mit glatten Pflasterkugelläufen für SP-Betrieb ist jetzt "frei ab 18" weil Perkussion
oder doch "B aber platzfrei" weil ja 2 Läufe da sind?"
...


hi

das problem koennte wohl hier auch das kaliber sein, oder?
kaliber 20 ist ein klassisches, auch heute noch - mehr oder weniger - gebraeuchliches flintenkaliber

ich habe keinen anlass anzunehmen das die beurteilung des BMI bei einem klassischen FFW kaliber wie zb kaliber 32 oder 36 genauso ausgefallen waere
und schon garnicht dann wenn die laeufe gezogen waeren wie es oft bei vergeleichbaren replikas der fall ist
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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Re: Howdah Hunter Kal 50

Beitrag von Salem » Mi 26. Jun 2013, 02:28

Ein klassisches und auch heute noch gebräuchliches Flintenkaliber ist es nur mit Patronenmunition, die
Pistole ist aber eine Perkussionswaffe - zumal das aus dem englischen entlehnte Kaliber "20" dem Durchmesser
einer Kugel von deren 20(!) Stück die aus einem engl. Pfund Blei gegossen wurden entspricht (ist also eigentlich ein Musketenkaliber).
"Pistole", "Perkussion", "Entwicklungsjahr vor 1871", "Schwarzpulverwaffe", "mehrschüssig" - das steht eh alles im Gesetz, was
es da noch herumzuinterpretieren gibt check ich nicht, am Ende hat sich auch die Behörde ans Gesetz zu halten,
unabhängig davon wie sehr sich ein subalterner Beamter von dieser speziellen Pistole bedroht fühlt.
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Re: Howdah Hunter Kal 50

Beitrag von alfacorse » Mi 31. Jul 2013, 15:04

...tja - durch die "patschert" formulierte Anfrage (die noch dazu unnötig war) hat unser lieber woolf wieder ein Problem erzeugt, dass es garnicht gab!

Vielen herzlichen Dank!

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Re: Howdah Hunter Kal 50

Beitrag von Capulus » Mi 31. Jul 2013, 16:41

ich werd heut abend mal ein Bildchen einstellen, dann sieht die Sache anders aus :twisted:
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Re: Howdah Hunter Kal 50

Beitrag von >Michael< » Fr 17. Jan 2014, 05:17

Ziemlich dämlich die Auskunft über die gesetzliche Lage, die Howdah ist eine Reproduktion einer doppelläufigen Pistole die damals zur Abwehr von gefährlichem Wild auf sehr kurze Distanzen verwendet wurde. (angreifende Tiger vom Rücken eines Elefanten z.b). Logischerweise wurde dabei NIE Schrot verladen, sondern ausschliesslich Rundkugeln. Daher ist es die Kopie einer Doppelläufigen PISTOLE, egal ob da was gezogen ist oder nicht.

Klar kann man wenn man lustig ist Schrot laden, aber das kann ich auch in jeder anderen glattläufigen Vorderladerpistole die aber dabei trotzdem eine Pistole bleibt. Laden kann ich in Vorderlader theoretisch alles was ich will, der Logik nach müsste dann Vorderlader bicht nur automatsich Flinten werden sondern gleich Kat. A.

Wenn ich jetzt einer glattläufigen Pistole das Kaliber 15,6mm als 20 Gauge bezeichne dann wirds auch nicht plötzlich zu einer Flinte, oder?
Ausserdem wurde diese Kaliberangabe damals auch bei glattläufigen Gewehren und Pistolen verwendet, diese Angabe war nicht exklusiv für Flinten vorbehalten.

Es ist eine Pistole die einen glatten und einen gezogenen Lauf hat und aus.

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Re: Howdah Hunter Kal 50

Beitrag von kemira » Fr 17. Jan 2014, 10:43

Demnach wäre eine An XIII Steinschloßpistole Kaliber .69 (Smoothbore) auch eine Kat.A-Kurzflinte?

http://www.vorderladershop.de/index.php ... ct=P000025

Die Howda Kat.A, weil Flinte unter 90... - die hamse ja nimmer alle... :tipphead:
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

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Re: Howdah Hunter Kal 50

Beitrag von Schnittbrot » Fr 17. Jan 2014, 11:18

Die ganze Sache ist offensichtlich durch eine äußerst ungeschickt und (in der falschen Richtung) suggestiv formulierte Anfrage beim BMI sowie der Unsicherheit des behandelnden Beamten entstanden! Klar ist dieser auf der sicheren Seite, wenn er mal prophylaktisch "(vermutlich) verboten" attestiert, aber richtig i.S.d.WaffG ist das deshalb noch nicht.

IMHO ist die Kategorie eindeutig eine FFW (ist ja auch unter 60cm, oder?). Wäre sie einläufig, dann wäre sie frei ab 18 (einschüssige Perkussions-Schusswaffe). Die Tatsache, dass sie NICHT einschüssig ist, macht sie lediglich zu einer Kat.B.
Aufgrund des Konstruktionsjahres verbraucht sie keinen Platz auf der WBK/WP. Punkt.

Was es dabei zu diskutieren gibt, ist mir schleierhaft.

Was ist überhaupt für ein Kaliber im Lauf eingestanzt? "Cal. 50" oder "20 Gauge"?

Die Frage ist, ob und wie man aus der Nummer wieder so rauskommt, damit eine fachlich fundierte und rechtlich bindende Auskunft kommt. Denn diese wird wohl oder übel aufgrund der ersten (ablehnenden) Auskunft vonnöten sein. Ergo: Schuss ins Knie. GSchoenbauer hatte schon recht mit seiner Einschätzung, dass wir uns schon selbst die Verbote machen.

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Re: Howdah Hunter Kal 50

Beitrag von GSchoenbauer » Fr 17. Jan 2014, 23:26

Was ist überhaupt für ein Kaliber im Lauf eingestanzt? "Cal. 50" oder "20 Gauge"?


dazu möch ich nur noch erwähnen, daß das Flintenkaliber 20 einen Durchmesser von 15,63 mm hat,
das Pistolenkaliber .50 aber nur 12,7 mm
Dies trifft mit Sicherheit auch auf die alten Perkussions-Filntenkaliber zu, weil ich aus meiner alten 20er-Flinte .54er Geschoße schieße und die noch dick pflastern muss. Eine .50er Kugel fällt rein und raus, so dick kannstes garnet pflastern.
Somit kann des Ding net gleichzeitig 20 Gauge und .50 sein -- des sollte man aber durch messen eindeutig rausbringen können -- ganz egal was eingestanzt ist (auch wenn's irrelevant ist).

just my two cents
klink mich aber hier wieder aus

Bauli

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Re: Howdah Hunter Kal 50

Beitrag von rhodium » Sa 30. Aug 2014, 17:36

Gerade aktuell:

http://egun.de/market/item.php?id=5038267

Mal ein älteres Stück, ob es ein Originalstück ist, kann ich nicht beurteilen.

GSchoenbauer
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Re: Howdah Hunter Kal 50

Beitrag von GSchoenbauer » Sa 30. Aug 2014, 22:28

des is net nur original, sondern auch wunderschön.
Der Preis aber auch :)

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