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Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Di 30. Sep 2014, 13:49
von kuni
Bud Spencer hat geschrieben:Abwarten. Für Jäger scheint sich in der Causa event. etwas zu verändern. Ua das Stmk Landesjagdgesetz steht vor der Anpasssung. Auch eine EU-Lärmschutzverordnung könnten hier erleichterungen bringen.


Vorher friert die Hölle zu. Es wurde zwar von Seiten der Landwirtschaftskammer reklamiert, dass man Nachtsichtzielfernrohre und Schalldämpfer für eine effektive Bejagung verwenden soll, aber wie schon einige erwähnt haben - da steigen die Jäger auf die Barrikade.

Ich habe das bei einer Jagdbesprechung nur kurz erwähnt und der Skandal war schon fertig - dann würde ja keiner mehr wissen, wann im Nachbarrevier ein Schuss fällt.... Die andern hatten Angst, dass dann in ein paar Jahren Schaldämpfer verpflichtend werden - was das kostet....

LG

Re: AW: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Di 30. Sep 2014, 14:24
von Styrax
"Wie doch jeder weiß, machen Schalldämpfer jede Waffe unhörbar, auch auf 2m Entfernung, reduzieren die Länge auf die Hälfte, machen sie für Metalldetektoren und Röntgengeräte unsichtbar, verändern das Gehirn des Waffenbedieners derart daß er den Drang verspürt wahllos andere Menschen umzulegen, und außerdem wird die Magazinkapazität verdoppelt. Nur die Präzision, die sinkt natürlich, außer es handelt sich um ein Präzisionsscharfschützen-Snipermaschinengewehr das einen 30 Kaliber Magazinklip in einer halben Sekunde verschießen kann. Oder so."

Zitat aus einem andern Forum, weil es hier auch recht gut passt :D

Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Di 30. Sep 2014, 15:13
von gewo
kuni hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:Abwarten. Für Jäger scheint sich in der Causa event. etwas zu verändern. Ua das Stmk Landesjagdgesetz steht vor der Anpasssung. Auch eine EU-Lärmschutzverordnung könnten hier erleichterungen bringen.


Vorher friert die Hölle zu. Es wurde zwar von Seiten der Landwirtschaftskammer reklamiert, dass man Nachtsichtzielfernrohre und Schalldämpfer für eine effektive Bejagung verwenden soll, aber wie schon einige erwähnt haben - da steigen die Jäger auf die Barrikade.


hi

fast richtig

die nachtsichtoptiken wuerden ja vom BMI noch knapp vor der uebergabe der entscheidungsgewaltans BMLV waffenrechtlich freigegeben
waffenrechtlich sind bestimmte nachtsichtzieloptiken fuer gewehrmontage seitdem zulaessig und werden auch fleissig gekauft
jagdrechtlich ist das ein anderes thema, logisch.... aber waffenrechtlich sind sie nicht mehr verboten

betreffend schalldaempfer ist eine liberalisierung in der art nicht zu erwarten
habe ich erst vor ein paar wochen so nebenbei wieder von personen die es wissen sollten gehoert

Re: AW: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Di 30. Sep 2014, 17:17
von Magnum828
Styrax hat geschrieben:Nur die Präzision, die sinkt natürlich, außer es handelt sich um ein Präzisionsscharfschützen-Snipermaschinengewehr das einen 30 Kaliber Magazinklip in einer halben Sekunde verschießen kann. Oder so."


So übertreiben brauchst jetzt auch nicht. Vorallem weils den 30 Kaliber magazinklipp, der in einer halben sekunde verschossen werden kann, tatsächlich gibt.

https://m.youtube.com/watch?v=REdjjLBaiOs

Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Di 30. Sep 2014, 17:20
von kuni
gewo hat geschrieben:
kuni hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:Abwarten. Für Jäger scheint sich in der Causa event. etwas zu verändern. Ua das Stmk Landesjagdgesetz steht vor der Anpasssung. Auch eine EU-Lärmschutzverordnung könnten hier erleichterungen bringen.


Vorher friert die Hölle zu. Es wurde zwar von Seiten der Landwirtschaftskammer reklamiert, dass man Nachtsichtzielfernrohre und Schalldämpfer für eine effektive Bejagung verwenden soll, aber wie schon einige erwähnt haben - da steigen die Jäger auf die Barrikade.


hi

fast richtig

die nachtsichtoptiken wuerden ja vom BMI noch knapp vor der uebergabe der entscheidungsgewaltans BMLV waffenrechtlich freigegeben
waffenrechtlich sind bestimmte nachtsichtzieloptiken fuer gewehrmontage seitdem zulaessig und werden auch fleissig gekauft
jagdrechtlich ist das ein anderes thema, logisch.... aber waffenrechtlich sind sie nicht mehr verboten

betreffend schalldaempfer ist eine liberalisierung in der art nicht zu erwarten
habe ich erst vor ein paar wochen so nebenbei wieder von personen die es wissen sollten gehoert


Das mit den Nachtsichtoptiken ist mir bekannt, aber wir in der Steiermark haben eben das Problem mit unseren sachlichen Verboten. Dazu kommt noch die typisch österreichische Lösung mit den IR Aufhellern.

Andererseits hätte ich eh gerne ein Gerät auf Wärmebildbasis, sind die eigentlich auch zulässig.

Re: AW: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Di 30. Sep 2014, 17:24
von Styrax
[emoji23][emoji106]

Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Di 30. Sep 2014, 18:17
von DerDaniel
Und wie er sich des Lachen hart verkneifen muss. :lol:

Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Di 30. Sep 2014, 19:01
von gewo
kuni hat geschrieben:Andererseits hätte ich eh gerne ein Gerät auf Wärmebildbasis, sind die eigentlich auch zulässig.


hi

es kommen erst jetzt die ersten geraete mit waermebild zur montage auf der waffe und mit strichplatte drinnen auf den markt

noch dazu leider von der falschen firma
denn bisher kenne ich von den herstellern nur FLIR wo die objekte wahlweise in rot hinterlegt anzeigt werden
und das ist ein riesenvorteil

hatte schon waermebildgeraete hier die von den technischen daten besser waren als das FLIR aber da die detektierten objekte nicht rot angezeigt werden kannst sie ned auf einen blick erkennen

wenn man mal beide nebeneinander getestet hat... das ist wie tag und nacht ...

und von FLIR ist nichts in richtung strichplatte und waffenmontage zu erwarten leider ..

betreffend legalitaet gilt grundsaetzlich fuer waermenbild das selbe wie fuer nachtsichtgeraete:
-die technische leistung der geraete ist nicht reglementiert
- sie duerfen aber nicht aus militaerischer fertigung sein und duerfen nicht vor allem zur militaerischen nutzung vorgesehen sein
im wesentlichen reicht es wenn ned an jeder ecke "mil-spec" draufsteht und wenn auf der schachtel und dem farbprospekt ned alles voller militaristen ist
- dass kein funktionierender IR-aufheller eingebaut sein darf faellt bei waermebild ja sowieso flach
- und "echte" militaerische features wie anschluesse fuer feuerleitloesungen ect duerfen nicht vorhanden oder zumindestens nicht funktionsfaehig sein


wir verkaufen relativ oft die normalen FLIR basis waermebildgeraete um ca € 2000,-
sind eine tolle ergaenzung zur eigentlichen nachtsicht zieloptik

klein und leicht einzustecken ermoeglichen sie es das umfeld auf einen blick zu erfassen ohne sich muehsam mit der zieloptik am gewehr die augen zu ruinieren...

mit den dingern siehst du zB auf einen blick ob die gais ein kitz mit dabei hat oder nicht, was du mit einer normalen nachtsichtoptik aufgrund des schwachen kontrastes so meist nicht rechtzeitig erkennen kannst ...

ist eine recht lohnende investition
wir bekommen in ca 3 wochen wieder unser vorfuehr-FLIR zurueck

das verleihen wir bei bedarf ueber das wochenende oder bis zu einer woche
damit kann man es im eigenen revier in ruhe testen ...

Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Di 30. Sep 2014, 23:07
von rhodium
Es gehört schon eine gehörige Portion Naivität dazu, zu glauben dass Wilderer aus Gründen des WaffG auf einen illegalen Dämpfer verzichten ...

Dafür dürfen sich die Sportschützen dann die Ohren ruinieren, obwohl technische Lösungen längst für viele Waffen verfügbar wären.

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk

Re: AW: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Mi 1. Okt 2014, 08:32
von Floody
rhodium hat geschrieben:Es gehört schon eine gehörige Portion Naivität dazu, zu glauben dass Wilderer aus Gründen des WaffG auf einen illegalen Dämpfer verzichten ...

Dafür dürfen sich die Sportschützen dann die Ohren ruinieren, obwohl technische Lösungen längst für viele Waffen verfügbar wären.

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk

Und wie verändern Schalldämpfer das Schussbild?

Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Mi 1. Okt 2014, 08:50
von Styrax
Soll angeblich sogar besser werden, da ein SD das Prinzip eines Kompensator und Mündungsfeuerdämpfer/bremse vereint. Durch das Mehrgewicht am Lauf soll auch der Hochschlag vermindert werden.

Videos von "Thomas Haugland" auf YouTube bezeugen das recht eindrucksvoll.

Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Mi 1. Okt 2014, 09:00
von kuni
gewo hat geschrieben:
kuni hat geschrieben:Andererseits hätte ich eh gerne ein Gerät auf Wärmebildbasis, sind die eigentlich auch zulässig.


hi

es kommen erst jetzt die ersten geraete mit waermebild zur montage auf der waffe und mit strichplatte drinnen auf den markt

noch dazu leider von der falschen firma
denn bisher kenne ich von den herstellern nur FLIR wo die objekte wahlweise in rot hinterlegt anzeigt werden
und das ist ein riesenvorteil

hatte schon waermebildgeraete hier die von den technischen daten besser waren als das FLIR aber da die detektierten objekte nicht rot angezeigt werden kannst sie ned auf einen blick erkennen

wenn man mal beide nebeneinander getestet hat... das ist wie tag und nacht ...

und von FLIR ist nichts in richtung strichplatte und waffenmontage zu erwarten leider ..

betreffend legalitaet gilt grundsaetzlich fuer waermenbild das selbe wie fuer nachtsichtgeraete:
-die technische leistung der geraete ist nicht reglementiert
- sie duerfen aber nicht aus militaerischer fertigung sein und duerfen nicht vor allem zur militaerischen nutzung vorgesehen sein
im wesentlichen reicht es wenn ned an jeder ecke "mil-spec" draufsteht und wenn auf der schachtel und dem farbprospekt ned alles voller militaristen ist
- dass kein funktionierender IR-aufheller eingebaut sein darf faellt bei waermebild ja sowieso flach
- und "echte" militaerische features wie anschluesse fuer feuerleitloesungen ect duerfen nicht vorhanden oder zumindestens nicht funktionsfaehig sein


wir verkaufen relativ oft die normalen FLIR basis waermebildgeraete um ca € 2000,-
sind eine tolle ergaenzung zur eigentlichen nachtsicht zieloptik

klein und leicht einzustecken ermoeglichen sie es das umfeld auf einen blick zu erfassen ohne sich muehsam mit der zieloptik am gewehr die augen zu ruinieren...

mit den dingern siehst du zB auf einen blick ob die gais ein kitz mit dabei hat oder nicht, was du mit einer normalen nachtsichtoptik aufgrund des schwachen kontrastes so meist nicht rechtzeitig erkennen kannst ...

ist eine recht lohnende investition
wir bekommen in ca 3 wochen wieder unser vorfuehr-FLIR zurueck

das verleihen wir bei bedarf ueber das wochenende oder bis zu einer woche
damit kann man es im eigenen revier in ruhe testen ...


Servus,

das letzte mal OT

ich kenne alle Flir Geräte (sowohl die "billige" PS Serie als auch die besseren Geräte). Privat verwende ich ein Flir K50, ist zwar vom Winkel der Optik nicht optimal, aber dafür kann ich es jederzeit kostenlos benutzen. Bei einem Ausflug in die "bessere" Welt konnte auch das "alte" ATN Thor-320 ausprobieren. Leider auch nur mit der 320er Auflösung und 30 Hz (zumindest schon besser als die 9Hz billig Geräte). Wobei mit den WBG Geräten eine Ansprache fast nicht möglich ist - dafür ist die Auflösung zu gering.

Ich hoffe noch immer auf die Konkurrenz aus dem Land der Mitte - deren Chips haben auch schon eine sehr gute Auflösung und sind deutlich billiger, bzw. werden deutlich billiger verkauft als die Flir Chips.

Re: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Mi 1. Okt 2014, 10:17
von Irwin J. Finster
rhodium hat geschrieben:Es gehört schon eine gehörige Portion Naivität dazu, zu glauben dass Wilderer aus Gründen des WaffG auf einen illegalen Dämpfer verzichten ...

Dafür dürfen sich die Sportschützen dann die Ohren ruinieren, obwohl technische Lösungen längst für viele Waffen verfügbar wären.

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk


Das ist genau die gleiche Naivität die so manchen glauben lässt ein strengeres Waffengesetz würde Verbrecher von irgendwas abhalten..... :evil:

Re: AW: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Mi 1. Okt 2014, 10:40
von Styrax
Genau aus diesem Grund, bin ich ziemlich erstaunt, dass gewisse Kampfkünste keine gesetzliche Reglementierungen auferlegt bekommen. (Könnten ja alle potentielle Meuchelmörder werden) :P

Nicht das ich mir sowas wünsche!

Doch Real Arnis, Krav Maga, Wing Chun, Elite Combat Program, ... Alles Kampfarten, in denen relativ schnell gelernt werden kann, wie man jemanden ohne großen Aufwand und mit einfachsten Alltagsgegenständen sehr effektiv beseitigen kann.

Klar ist die Intention der Trainer auf Selbstverteidigung ausgelegt, doch ein paar Monate Arnis und Panantucan kombiniert mit EP ... Da geht schon was!

Es ist zum verzweifeln diese Gesetzgebung.

Re: AW: Schalldämpfer Ausnahmen?!

Verfasst: Mi 1. Okt 2014, 11:23
von Incite
Styrax hat geschrieben:Genau aus diesem Grund, bin ich ziemlich erstaunt, dass gewisse Kampfkünste keine gesetzliche Reglementierungen auferlegt bekommen. (Könnten ja alle potentielle Meuchelmörder werden) :P

Nicht das ich mir sowas wünsche!

Doch Real Arnis, Krav Maga, Wing Chun, Elite Combat Program, ... Alles Kampfarten, in denen relativ schnell gelernt werden kann, wie man jemanden ohne großen Aufwand und mit einfachsten Alltagsgegenständen sehr effektiv beseitigen kann.

Klar ist die Intention der Trainer auf Selbstverteidigung ausgelegt, doch ein paar Monate Arnis und Panantucan kombiniert mit EP ... Da geht schon was!

Es ist zum verzweifeln diese Gesetzgebung.


Mir hat damals der Trainer und Ausbildner beim PSV gesagt, dass es sehr wohl eine Abstufung gibt und z.B. ein Angriff eines Schwarzgurts automatisch als Angriff mit einer Waffe gewertet wird.


lg