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Re: AW: 37mm Flare Launcher
Verfasst: Mo 15. Jul 2013, 18:04
von Starfox
Ich hätte/würde das von einem waffenrechtlich kundigen Juristen anfragen lassen. Einfach um denen im BMI gleich mal das Überlegenheitsgefühl dass auf Ämtern leider Praxis ist zu nehmen. Unter normalen Umständen ist sowas ja eine Formsache. Hier ist ein Kampf auf Biegen und Brechen trotzdem denkbar weil eh schon wissen und da wärs ratsam sich einen Hut aufzusetzen. Vor allem ist die erste Reaktion immer wichtig. Wahrscheinlicher ist es bei der ersten Recht zu bekommen. Weil danach müsste die Behörde zurückrudern und einsicht zeigen bzw. Fehler eingestehen. Wie gern die das tun in ihrer unendlichen Weisheit ist bekannt. Aber schaun ma mal. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.
Grüße,
Starfox
Re: 37mm Flare Launcher
Verfasst: Mo 15. Jul 2013, 18:08
von Reverend45
Nen versuch wars wert, und ich schätze mal das BMI ist die kleinere Hürde. Das Ding aus den Staaten raus zu kriegen dürfte nochmal interessanter werden.
Re: 37mm Flare Launcher
Verfasst: Mo 15. Jul 2013, 18:12
von Noldi
Das Ding dürfte wenn ich es richtig gelesen habe dort drüben nicht wirklich als Waffe gelten. Sprich die Händler verschicken das dort drüben mit der Post wie auch alle möglichen anderen Produkte. Von daher bezweifle ich dass die Ausfuhr wirklich schwierig wäre.
Re: 37mm Flare Launcher
Verfasst: Mo 15. Jul 2013, 18:22
von Reverend45
aber man kanns auf ne waffe draufschrauben. ist doch genauso schwierig ein waffenlicht raus zu kriegen, was auch keine waffe ist.
Re: 37mm Flare Launcher
Verfasst: Mo 15. Jul 2013, 19:17
von Noldi
http://newsfixnow.com/2013/02/15/37mm-flare-launcher/Hier ein kleines US Video was diese 37mm Kaliber Dinger eigentlich sind. Laut den US Seiten sind das ganz klar Signalpistolen und sonst nichts.
http://www.brownells.com/shooting-acces ... 91011.aspxLets you use 5¾" U.S. Coast Guard approved flare, smoke, or gas rounds for field operations or training.
Also ganz normaler Segelbedarf, wie es Signalpistolen nun mal sind.
Re: 37mm Flare Launcher
Verfasst: Di 16. Jul 2013, 14:21
von rhodium
Die Schweizer hatten diesbezüglich wieder eine Extrawurst:
http://www.waffenboerse.ch/schweizer-or ... 4mm-1.html34 mm, in der Schweiz ohne WES gegen Strafregisterauzug zu haben.
Re: AW: 37mm Flare Launcher
Verfasst: Di 16. Jul 2013, 16:49
von Starfox
Berserk hat geschrieben:aber man kanns auf ne waffe draufschrauben. ist doch genauso schwierig ein waffenlicht raus zu kriegen, was auch keine waffe ist.
Nö garnicht. Erst dieses Jahr ein LLM ganz normal per Post bekommen. Pingelig sinds eher nur bei besseren Optiken und Waffen natürlich.
Grüße,
Starfox
Re: 37mm Flare Launcher
Verfasst: Mo 22. Jul 2013, 11:48
von Reverend45
Schade, nix is mit Sammelbestellung. Das Ding zählt als Kriegsmaterial lt BMI.
Re: 37mm Flare Launcher
Verfasst: Mo 22. Jul 2013, 11:58
von Stickhead
Mit welcher Begründung?
Re: 37mm Flare Launcher
Verfasst: Mo 22. Jul 2013, 12:00
von Varminter
Berserk hat geschrieben:Schade, nix is mit Sammelbestellung. Das Ding zählt als Kriegsmaterial lt BMI.
Stell doch die Begründung ein, wir wollen uns wenigstens darüber amüsieren, wie Leuchtmunition nach Ansicht der Amtskappler die Existenz unserer Bananenrepublik gefährdet...

Re: 37mm Flare Launcher
Verfasst: Mo 22. Jul 2013, 12:00
von Varminter
Stickhead hat geschrieben:Mit welcher Begründung?
Zwo Doddeln, eine Frag...

Re: 37mm Flare Launcher
Verfasst: Mo 22. Jul 2013, 12:12
von JPS1
Waffe/Schusswaffe ja, aber gleich KM?
Auch wenn man damit Wuchtgeschosse abfeuern kann - Spreng, Brand oder sonstige Mun die KM wär gibts für 37/38mm gar ned...
Re: 37mm Flare Launcher
Verfasst: Mo 22. Jul 2013, 12:30
von Reverend45
Unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 15.7.2013 teilt das Bundesministerium für Inneres
auf Basis der technischen Recherchen und Beurteilung durch den ho. Amtssachverständigen
mit, dass es sich bei dem angefragten ST 9“ Side Loading Havoc Launcher der US Firma
Spike’s Tactical nach ho. Rechtsansicht um Kriegsmaterial (Granatwerfer) im Sinne des
Kriegsmaterialgesetzes, BGBl. Nr. 540/1977 idgF., und der Bezug habenden Verordnung,
BGBl. Nr. 624/1977, § 1, I., Z. 4, lit. a), handelt.
Re: 37mm Flare Launcher
Verfasst: Mo 22. Jul 2013, 13:07
von DerDaniel
Rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern und ab damit zum Anwalt. Oder habt ihr wirklich erwartet, dass das Teil glatt durchgeht?! Ich mein das Ding sieht aus wie ein M203...
Re: AW: 37mm Flare Launcher
Verfasst: Mo 22. Jul 2013, 13:14
von Starfox
Dass die Entscheidung ausschließlich auf der optischen Erscheinung beruht ist glaub ich klar. "Granatwerfer" und "Sachverständiger" lol. Mehr sag ich nicht.
Wird sich wohl ein juristisch bewanderter drum annehmen müssen.
Grüße,
Starfox