Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
quildor82
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3492
Registriert: Do 27. Mai 2010, 11:25

Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von quildor82 » Fr 26. Jul 2013, 12:55

Ev. den Amtsarzt gleich zu Beginn fragen: "Warum bin ich eigentlich hier????"

Bzw. darauf hinweisen das man es als Schikane empfindet ohne Informationen zu einem Amtsarzt geschickt zu werden (Verdienstausfall, Urlaubstag, Zeitausgleich,...)
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947



Tracerammunition-bulletinboard.eu __bitte eindeutschen

Thule
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1500
Registriert: Mi 30. Jun 2010, 20:17

Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Thule » Fr 26. Jul 2013, 13:38

Das mit der Akteneinsicht wurde schon erwähnt und möchte ich nochmals hervorheben.
Vor dem Arzttermin zur BH gehen und Akteneinsicht verlangen. Ich nehme mal an dass der Überprüfungsbericht von der Polizistin der Auslöser gewesen sein dürfte. Da wäre es interessant mal reinzulesen. Mit dem Wissen, was diese Überprüfung ausgelöst hat kann man sich auch ganz anders vorbereiten.

Wotan
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 15
Registriert: Mi 24. Jul 2013, 16:17

Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Wotan » Fr 26. Jul 2013, 18:17

So, habe heute kurz mit dem Anwalt meiner Rechtsschutzversicherung gesprochen (hat mich natürlich nichts gekostet), hat aber nicht wirklich viel gebracht. Ich hatte das Gefühl, dass ich mich mit Waffenrecht besser auskenne als er...
Er hat jedenfalls ständig in Gesetzestexten herumgeblättert und mir dann ein paar Paragraphen vorgelesen, die ich schon kannte.
Ich habe ihn dann auf mein Dilemma bezüglich Medikamente angesprochen und er hat gemeint, dass ich da keinesfalls lügen sollte. Der Amtsarzt darf zwar offiziell nichts wissen, aber er hat durchklingen lassen, dass sie inoffiziell oft doch etwas wissen.
Ich werde das also nicht erwähnen und auf konkretes Nachfragen hin wahrscheinlich doch. Ich lasse das aber auf mich zukommen und entscheide spontan, je nach Verlauf des Gesprächs.
Akteneinsicht werde ich auf jeden Fall verlangen, damit mal klar ist, was man mir konkret vorwirft, und ich werde auch erwähnen, dass ich das seltsam finde, wenn in einer Vorladung weder der Grund noch ein gesetzlicher Hinweis angeführt sind.
Und ja, ich habe auch etwas gelernt, und jeder, der diesen Thread liest, hoffentlich auch: Lasst keine leeren Alkoholflaschen irgendwo herum stehen :). Normalerweise räume ich die auch gleich in den Keller, keine Ahnung, warum ich das diesmal nicht gemacht habe. Blöde Sache jedenfalls.
Eines ist mir noch eingefallen: Die eine Polizistin hat sich über die Katzenhaare beschwert, weil sie eine Katzenallergie hat und sogar kurz auf die Terrasse musste, frische Luft schnappen. Wir haben 2 Katzen und die lassen natürlich auch Haare. So bald man nicht jeden Tag gründlich saugt, spürt man das natürlich, was aber an sich nicht mein Problem sein sollte.

Nächsten Dienstag weiß ich dann mehr und gebe auf jeden Fall Bescheid.

Gruß, Wotan

Rhino
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 488
Registriert: Di 7. Sep 2010, 12:22

Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Rhino » Fr 26. Jul 2013, 19:08

Extrem spannende Sache das, und ich finds super von dir, dass du uns da am Laufenden hältst.
Bzgl. Anwälte: Beim Waffenrecht bringts nix, mit IRGENDWELCHEN Anwälten zu reden, da musst du mit denen reden, die sich da auskennen. Am Besten mit denen, die selbst Schützen sind.
Ich wünsch dir jedenfalls toi toi toi für Dienstag, und keep us posted!

Benutzeravatar
Teal'c
Supporter .30-30
Supporter .30-30
Beiträge: 9445
Registriert: So 15. Mai 2011, 21:42
Wohnort: Area 51

Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Teal'c » Fr 26. Jul 2013, 19:15

Wotan hat geschrieben:Eines ist mir noch eingefallen: Die eine Polizistin hat sich über die Katzenhaare beschwert, weil sie eine Katzenallergie hat und sogar kurz auf die Terrasse musste, frische Luft schnappen. Wir haben 2 Katzen und die lassen natürlich auch Haare. So bald man nicht jeden Tag gründlich saugt, spürt man das natürlich, was aber an sich nicht mein Problem sein sollte.

na gut was heisst die hat sich beschwert. Dann solls halt raus gehen die Gscheide. :tipphead: :headslap:
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

IT Guy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1580
Registriert: Di 14. Aug 2012, 16:02
Wohnort: Graz
Kontaktdaten:

Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von IT Guy » Fr 26. Jul 2013, 19:30

Wotan hat geschrieben:...Eines ist mir noch eingefallen: Die eine Polizistin hat sich über die Katzenhaare beschwert, weil sie eine Katzenallergie hat und sogar kurz auf die Terrasse musste, frische Luft schnappen. Wir haben 2 Katzen und die lassen natürlich auch Haare. So bald man nicht jeden Tag gründlich saugt, spürt man das natürlich, was aber an sich nicht mein Problem sein sollte. ...


Hallo,

ich bin ja grundsätzlich ein sehr freundlicher Mensch, aber wenn sich jemand bei mir über MEINE Wohnung beschwerd, oder sich über meine Haustiere mockiert, darf er/sie gerne SOFORT meine Wohnung verlassen.

Benutzeravatar
Teal'c
Supporter .30-30
Supporter .30-30
Beiträge: 9445
Registriert: So 15. Mai 2011, 21:42
Wohnort: Area 51

Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Teal'c » Fr 26. Jul 2013, 19:33

IT Guy hat geschrieben:
Wotan hat geschrieben:...Eines ist mir noch eingefallen: Die eine Polizistin hat sich über die Katzenhaare beschwert, weil sie eine Katzenallergie hat und sogar kurz auf die Terrasse musste, frische Luft schnappen. Wir haben 2 Katzen und die lassen natürlich auch Haare. So bald man nicht jeden Tag gründlich saugt, spürt man das natürlich, was aber an sich nicht mein Problem sein sollte. ...


Hallo,

ich bin ja grundsätzlich ein sehr freundlicher Mensch, aber wenn sich jemand bei mir über MEINE Wohnung beschwerd, oder sich über meine Haustiere mockiert, darf er/sie gerne SOFORT meine Wohnung verlassen.

+1

bei so einer Aktion würd ich mir auch eher schwer tun, noch freundlich zu bleiben. :roll:
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

Benutzeravatar
Fangschuss
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1508
Registriert: Sa 29. Okt 2011, 12:23
Wohnort: Steiermark

Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Fangschuss » Fr 26. Jul 2013, 19:45

Wotan hat geschrieben:So, habe heute kurz mit dem Anwalt meiner Rechtsschutzversicherung gesprochen (hat mich natürlich nichts gekostet), hat aber nicht wirklich viel gebracht. Ich hatte das Gefühl, dass ich mich mit Waffenrecht besser auskenne als er...
Er hat jedenfalls ständig in Gesetzestexten herumgeblättert und mir dann ein paar Paragraphen vorgelesen, die ich schon kannte.
Ich habe ihn dann auf mein Dilemma bezüglich Medikamente angesprochen und er hat gemeint, dass ich da keinesfalls lügen sollte. Der Amtsarzt darf zwar offiziell nichts wissen, aber er hat durchklingen lassen, dass sie inoffiziell oft doch etwas wissen.
Ich werde das also nicht erwähnen und auf konkretes Nachfragen hin wahrscheinlich doch. Ich lasse das aber auf mich zukommen und entscheide spontan, je nach Verlauf des Gesprächs.
Akteneinsicht werde ich auf jeden Fall verlangen, damit mal klar ist, was man mir konkret vorwirft, und ich werde auch erwähnen, dass ich das seltsam finde, wenn in einer Vorladung weder der Grund noch ein gesetzlicher Hinweis angeführt sind.
Und ja, ich habe auch etwas gelernt, und jeder, der diesen Thread liest, hoffentlich auch: Lasst keine leeren Alkoholflaschen irgendwo herum stehen :). Normalerweise räume ich die auch gleich in den Keller, keine Ahnung, warum ich das diesmal nicht gemacht habe. Blöde Sache jedenfalls.
Eines ist mir noch eingefallen: Die eine Polizistin hat sich über die Katzenhaare beschwert, weil sie eine Katzenallergie hat und sogar kurz auf die Terrasse musste, frische Luft schnappen. Wir haben 2 Katzen und die lassen natürlich auch Haare. So bald man nicht jeden Tag gründlich saugt, spürt man das natürlich, was aber an sich nicht mein Problem sein sollte.

Nächsten Dienstag weiß ich dann mehr und gebe auf jeden Fall Bescheid.

Gruß, Wotan


Würde nichts sagen, die wissen nichts.

Schau Dir zur Vorbereitung den Akt an und dann taktieren.


Nichts freiwillig preisgeben, durch den Datenschutz kommt er an nichts dran. Nur ein Waffenrechtsanwalt kann Dir da helfen - Ein Normaler, sinnlos. Der Rat sich vorzustellen, dafür würde ich keinen Euro zahlen... :)

Und die Polizistin hatte möglicherweise andere Vorstellungen von Sauberkeit, Du warst Ihr deshalb nicht sympatisch. Solche Leute sollte man ganz klar einfahren lassen. Cool und keine eigene Blöße geben, indem Du Dich freiwillig vorstellst und offen legst...

Thule
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1500
Registriert: Mi 30. Jun 2010, 20:17

Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Thule » Fr 26. Jul 2013, 20:53

Also nochmals.
Vor dem Amtsarzttermin, also letzte Chance eh Montag, zur Behörde und Akteneinsicht verlangen.
Dann solltest du wissen was Sache ist und kannst dich dementsprechend vorbereiten.
Ich würde mir noch überlegen die Waffe(n) einem Händler oder einer vertrauenswürdigen Person mit freien Plätzen zu "verkaufen". Auch Kat C und D Waffen. Vorübergehend bis alles vorbei ist.
Beachte:
viewtopic.php?f=17&t=17382
Auch noch am Montag und gleich die Meldungen machen.
Es muss nichts sein, aber wie die Amerikaner sagen: "the writing is on the wall".
Wenn die Behörde draufkommt aufgrund des amtsärztlichen Gutachtens ein Entzugsverfahren einzuleiten kannst du so wenigstens ein gewisses Maß an Bestimmung über dein Eigentum behalten.

Benutzeravatar
Fangschuss
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1508
Registriert: Sa 29. Okt 2011, 12:23
Wohnort: Steiermark

Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Fangschuss » Fr 26. Jul 2013, 21:17

Thule hat geschrieben:Also nochmals.
Vor dem Amtsarzttermin, also letzte Chance eh Montag, zur Behörde und Akteneinsicht verlangen.
Dann solltest du wissen was Sache ist und kannst dich dementsprechend vorbereiten.
Ich würde mir noch überlegen die Waffe(n) einem Händler oder einer vertrauenswürdigen Person mit freien Plätzen zu "verkaufen". Auch Kat C und D Waffen. Vorübergehend bis alles vorbei ist.
Beachte:
viewtopic.php?f=17&t=17382
Auch noch am Montag und gleich die Meldungen machen.
Es muss nichts sein, aber wie die Amerikaner sagen: "the writing is on the wall".
Wenn die Behörde draufkommt aufgrund des amtsärztlichen Gutachtens ein Entzugsverfahren einzuleiten kannst du so wenigstens ein gewisses Maß an Bestimmung über dein Eigentum behalten.


Einsicht nehmen +1

Depot legen, noch nicht notwendig.

Ihm nehmens nie die Waffen ab, wenn er die Nerven bewahrt (siehe oben).

Benutzeravatar
sandman
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3773
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 21:54
Wohnort: Wien

Re: AW: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrek

Beitrag von sandman » Sa 27. Jul 2013, 14:19

Es ist ein Irrglaube, dass Amtsärzte mehr wissen würden/könnten. Sollten sie sich Infos aus einem Spital/von einem anderen Arzt holen, dann wäre das ein Datenschutz Vergehen.

Auch hat der Amtsarzt nur die Aufgabe heraus zu finden, ob eine GRAVIERENDE Störung vorliegt.
Bleib ruhig, antworte nur auf das, was gefragt wird, erzähl keine Gschichteln, bleib sachlich und vor allem keine Unwahrheiten.
Wird sicher gut gehen.

Grüße

Sandman

Gesendet mit Tapatalk (inkl. Tippfehler)
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89

Benutzeravatar
gunwitch
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 871
Registriert: Mi 18. Jan 2012, 12:18
Wohnort: westlich von Wien
Kontaktdaten:

Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von gunwitch » Sa 27. Jul 2013, 17:10

sandman hat geschrieben:Es ist ein Irrglaube, dass Amtsärzte mehr wissen würden/könnten. Sollten sie sich Infos aus einem Spital/von einem anderen Arzt holen, dann wäre das ein Datenschutz Vergehen.

Auch hat der Amtsarzt nur die Aufgabe heraus zu finden, ob eine GRAVIERENDE Störung vorliegt.
Bleib ruhig, antworte nur auf das, was gefragt wird, erzähl keine Gschichteln, bleib sachlich und vor allem keine Unwahrheiten.
Wird sicher gut gehen.

Grüße

Sandman

Gesendet mit Tapatalk (inkl. Tippfehler)


Halte auch mal fest: bis jetzt weißt Du noch nicht mal, was genau Sache ist!!!!

Lass Dich nicht so verrückt machen! Sonst bist am Di ein Nervenbündel!

Du HAST nichts zu verbergen, es LIEGT NICHTS gegen Dich vor!

Übe den überraschtesten und ehrlichsten Blick, den Du drauf hast vorm Spiegel, rede nur, was Du gefragt wirst und atme vorher gut durch!
RA, Gutachten, Zeter und Mordio besprechen wir nachher!

Jetzt entspann Dich mal und denk, Du sitzt immer noch ganz entspannt beim Frühstück am Nachmittag! :)


... via iphone....
It doesn´t matter if you win or lose ... until you lose! Lanny Bassham

Elmo12
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 669
Registriert: So 23. Dez 2012, 21:21

Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Elmo12 » So 28. Jul 2013, 04:09

gunwitch hat geschrieben:
Halte auch mal fest: bis jetzt weißt Du noch nicht mal, was genau Sache ist!!!!

Lass Dich nicht so verrückt machen! Sonst bist am Di ein Nervenbündel!

Du HAST nichts zu verbergen, es LIEGT NICHTS gegen Dich vor!

Übe den überraschtesten und ehrlichsten Blick, den Du drauf hast vorm Spiegel, rede nur, was Du gefragt wirst und atme vorher gut durch!
RA, Gutachten, Zeter und Mordio besprechen wir nachher!

Jetzt entspann Dich mal und denk, Du sitzt immer noch ganz entspannt beim Frühstück am Nachmittag! :)


... via iphone....


+1!!!!!!

Wotan
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 15
Registriert: Mi 24. Jul 2013, 16:17

Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Wotan » Mo 29. Jul 2013, 13:03

So, danke noch mal für die weiteren hilfreichen Beiträge.

Hier ein kurzes Update: Wollte heute zur BH fahren um dort Akteneinsicht zu nehmen, habe aber vorsichtshalber vorher noch mal angerufen, da die Dame, die auf der Vorladung angeführt ist, heute vom Urlaub zurück ist. Hat natürlich nichts genützt, telefonische Auskunft nicht möglich. Auf meine Frage, ob man mir nicht wenigstens sagen kann, worum es geht, hieß es nur, es müsse offenbar etwas vorgefallen sein, sonst hätte ich keine Vorladung bekommen. Auf meinen Einwand hin, ich wüsste nichts von irgendeinem Vorfall, meinte man, ich müsste halt Akteneinsicht nehmen, womit ich ja beim Thema wäre. Ich wurde mehrmals verbunden und am Ende kam ich immerhin zu einem Herrn, der mir zumindest sagen konnte, dass ich schon Akteneinsicht nehmen könne, aber erst nächste Woche, da der zuständige Mitarbeiter auf Urlaub und er nicht wisse, wo der Akt sei. Auf meine Antwort hin, dass es wohl möglich sein müsste, den Aufenthaltsort eines Aktes näher zu bestimmen und es für den besagten Mitarbeiter sicher eine Urlaubsvertretung geben sollte, antwortete er, es gibt keine Vertretung, eine Akteneinsicht heute sei auf keinen Fall möglich.
So weit zur angeblichen Serviceorientierung, mit der auf der Homepage geworben wird. In der Theorie klingt das alles sehr schön, aber so bald man mit einem Amt leibhaftig zu tun bekommt, fühlt man sich wieder ins vor-vorige Jahrhundert zurück versetzt.
Zumindest habe ich mir einen Weg erspart....
Lang herumstreiten wollte ich auch nicht, am Ende hätte man mir das auch noch negativ ausgelegt. Ich warte jetzt einfach ab, was morgen rauskommt und berichte dann weiter.

Gruß, Wotan

Thule
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1500
Registriert: Mi 30. Jun 2010, 20:17

Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Beitrag von Thule » Mo 29. Jul 2013, 13:18

Frechheit. Naja typisch BH eben.
Ich gehe aber mal davon aus, dass du den Zirkus den beiden Prinzessinnen zu verdanken hast.
Wäre interessant zu wissen was die in den Bericht hineingeschrieben hat.

Antworten