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Re: Online ZWR

Verfasst: Mi 12. Feb 2014, 09:32
von artemidis
danke, @mgritsch und @Stickhead, allerdings:

Stickhead hat geschrieben:@artemidis: In deinem Fall kommt es drauf an, wann dir die Waffe geschenkt wurde. Wurde sie dir vor dem 01.10.2012 geschenkt, hast du bis 30.06.2014 zeit, sie zu registrieren, kannst sie alternativ auch online nachregistrieren. Sonst nur beim Büchsenmacher, dann aber auch binnen sechs Wochen.


muss ich dort dann beim büxer die schenkung nachweisen mittels eines papierls oder so mit herkunft blablabla, oder einfach hin mit der krach'n und eing'schriebm ist's?
grazie & weihei,
artemidis

Re: Online ZWR

Verfasst: Mi 12. Feb 2014, 10:24
von Stickhead
@Sniffer: Wahrscheinlich sind sie nicht drinnen. Entweder du schaust online mit der Bürgerkarte rein - dann siehst du die Waffen, die du online nachregistriert hast. Oder du holst dir eine Waffenregisterbescheinigung von der Behörde - da steht alles drauf.

@artemidis: Eine alte Meldung zu der Waffe solltest du so und so haben. Die wird aber meines Wissens nach bei der nächsten Meldung nicht verlangt. Ruf einfach mal beim Büchser an und frag, was du mitnehmen sollst. Die Waffe muss man normal ned mitnehmen.

Re: Online ZWR

Verfasst: Mi 12. Feb 2014, 10:26
von artemidis
Stickhead hat geschrieben:
@artemidis: Eine alte Meldung zu der Waffe solltest du so und so haben. Die wird aber meines Wissens nach bei der nächsten Meldung nicht verlangt. Ruf einfach mal beim Büchser an und frag, was du mitnehmen sollst. Die Waffe muss man normal ned mitnehmen.


thanks, @Stickhead.
weihei,
artemidis

Re: Online ZWR

Verfasst: Mi 12. Feb 2014, 10:43
von wallenstein
Der Händler braucht nur die Waffenbezeichnung, Kalber und Waffennummer.
Zb.: Mauser K98k, 8x57S, Nr. 4711.
Du siehst im ZWR immer nur die von DIR registrierten Waffen. Kat.A, Kat.B und Händlerregistrierte kanns Du nicht sehen.

Re: Online ZWR

Verfasst: Mi 12. Feb 2014, 12:39
von mgritsch
artemidis hat geschrieben:danke, @mgritsch und @Stickhead, allerdings:

Stickhead hat geschrieben:@artemidis: In deinem Fall kommt es drauf an, wann dir die Waffe geschenkt wurde. Wurde sie dir vor dem 01.10.2012 geschenkt, hast du bis 30.06.2014 zeit, sie zu registrieren, kannst sie alternativ auch online nachregistrieren. Sonst nur beim Büchsenmacher, dann aber auch binnen sechs Wochen.


muss ich dort dann beim büxer die schenkung nachweisen mittels eines papierls oder so mit herkunft blablabla, oder einfach hin mit der krach'n und eing'schriebm ist's?
grazie & weihei,
artemidis


Wurde sie vor dem 1.10.12 geschenkt hättest du sie damals bereits binnen 6 wo registreren müssen, mit der alten oder neuen meldung, je nachdem wieviel vorher. Sonst war sie ja seit dem bereits nicht legal besessen.

Urkunden darüber wie du dazu gekommen bist brauchst du keine.

Re: Online ZWR

Verfasst: Mi 12. Feb 2014, 12:51
von mgritsch
sniffer hat geschrieben:ich schließ mich hier am mit fragen .....

wie sehe ich welche meiner waffen bereits im ZWR sind? hab vor einiger zeit welche aus DE legal importiert und natürlich auf der behörde gemeldet. die müssen dann ja automatisch im ZWR sein, aber wo?


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sorry for the short message,
send from my mobile device.


Von selber kommt keine einzige C/D waffe ins ZWR. Die musst alle du selbst oder via büxer registrieten.

Re: Online ZWR

Verfasst: Mi 12. Feb 2014, 12:55
von gewo
mgritsch hat geschrieben:Wurde sie vor dem 1.10.12 geschenkt hättest du sie damals bereits binnen 6 wo registreren müssen, mit der alten oder neuen meldung, je nachdem wieviel vorher. Sonst war sie ja seit dem bereits nicht legal besessen.
Urkunden darüber wie du dazu gekommen bist brauchst du keine.


so ist es

fuer eine waffen die du VOR dem 1.10.2012 in besitz genommen hast hast du ja die alte §30 meldung vom haendler
die brauchst du auch weiter so lange sie noch nicht im ZWR gemeldet ist

fuer alle waffen die du NACH dem 1.10.2012 in besitz genommen hast bist du verpflichtet innerhalb von sechs wochen eine meldung im ZWR bei einem haendler machemn zu lassen

eine von den beiden meldungen benoetigst du jedenfalls, spaetestens bei einer verwahrungsueberpruefung von B waffen

die beamten haben nicht nur die B waffen am zettel stehen sondern auch alle C und D die schon im ZWR eingetragen sind
und die wollen sie auch sehen

ob das jetzt korreekt ist oder nicht dazu enthalte ich mich der aussage, bringt uns ja ned weiter, aber es ist dzt so ..

die importgenehmigung die du dir auf der BH holst wenn du privat waffen importierst aus de3m ausland hat mit den meldungen nach §30 oder jetzt nach §33 nichts zu tun
auch beim privaten import musst du spaetestens sechs wochen nach der uebernahme die meldung bei einem haendler machen ....

Re: Online ZWR

Verfasst: Mi 12. Feb 2014, 14:59
von Hausmasta
gewo hat geschrieben:...
eine von den beiden meldungen benoetigst du jedenfalls, spaetestens bei einer verwahrungsueberpruefung von B waffen

die beamten haben nicht nur die B waffen am zettel stehen sondern auch alle C und D die schon im ZWR eingetragen sind
und die wollen sie auch sehen

ob das jetzt korreekt ist oder nicht dazu enthalte ich mich der aussage, bringt uns ja ned weiter, aber es ist dzt so ..

Oha...seid wann das denn??
Von einer Verwahrungskontrolle für C und D war doch nie die Rede...

Re: Online ZWR

Verfasst: Mi 12. Feb 2014, 15:09
von Stickhead
Rechtlich gedeckt ist es nicht. Auf dem Auftrag steht lediglich "... sichere Verwahrung der Schusswaffen der Kategorie B (und allenfalls A) ..."

Re: Online ZWR

Verfasst: Mi 12. Feb 2014, 15:56
von Steirer
Stickhead hat geschrieben:Rechtlich gedeckt ist es nicht. Auf dem Auftrag steht lediglich "... sichere Verwahrung der Schusswaffen der Kategorie B (und allenfalls A) ..."

Genauso ist es! C und D kriegen die nicht in die Finger - wollen die Meisten auch nicht!

Falls wer seine C-Waffe im ZWR ummelden will, unbedingt ALLE Nummern, die auf der Waffe aufscheinen auch aufschreiben! Bei mir war es die am besten versteckte Nummer, unter der die Waffe im ZWR auf den Vorbesitzer angemeldet war.

:headslap: Es gibt halt nix, wos es nit gibt!

Re: Online ZWR

Verfasst: Mi 12. Feb 2014, 15:58
von Stefan
woolf hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Rechtlich gedeckt ist es nicht. Auf dem Auftrag steht lediglich "... sichere Verwahrung der Schusswaffen der Kategorie B (und allenfalls A) ..."

Wobei es jetzt schon Fälle gibt, wo auch C+D auf dem Überprüfungsauftrag stehen.

Ich befürchte, dass dieses höchst zweifelhafte Vorgehen mit zunehmenden ZWR-Meldungen schnell Schule machen wird ...


ja, definitiv. ich bin so ein fall. alle im ZWR gemeldeten waffen, unabhängig der Kategorie, standen am zettel des beamten und dieser wollte alle kontrollieren. sicherheitsdirektion sieht das übrigens ebenfalls so.

Verband ist informiert und es gibt in kürze ein Gespräch mit den zuständigen um das abzustellen.

mfg stefan

Re: Online ZWR

Verfasst: Mi 12. Feb 2014, 15:58
von Bud Spencer
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Re: Online ZWR

Verfasst: Mi 12. Feb 2014, 16:41
von Stickhead
Und wenn Messer auf der Liste stehen... Sie dürfen nur laut Auftrag handeln.. und der ist es, B und A-Waffen zu überprüfen. Ausserdem muss er dir, soweit ich weiß den Auftrag eh zeigen... von daher kann man ja lesen, was geschrieben steht.

Re: Online ZWR

Verfasst: Mi 12. Feb 2014, 17:14
von Hausmasta
Der Überprüfungsauftrag kommt von der Waffenbehörde.
Wenn da ein übereifriger Waffenreferent "Verwahrungskontrolle von Waffen der Kat. B, C u. D"
reinschreibt, wird das der Überprüfende tun.
Er wird aus eigenem Antrieb aber nicht mehr machen, als er muss...ist ja ein Beamter :mrgreen: