BigBen hat geschrieben:Du scheinst zu schreiben ohne wirklich Ahnung vom Notwehrrecht zu haben...Schusswaffengebrauch ist natürlich nur zulässig, wenn das das geringste dir zur Verfügung stehende Mittel ist um eine unmittelbare Bedrohung für deine Gesundheit bzw. dein Leben abzuwenden. .....
Das Thema Schiessen unter Stress in Extremsituationen ist natürlich ein anderes, da wäre ich z.B. auch dafür dass jeder einen WP hat ein Mindestmaß an Ausbildung und Training vorweisen muss, auch wenn ich mich mit solchen Aussagen unbeliebt mache.
"das geringste dir zur Verfügung stehende Mittel"
Falsch!
Die Höchstgerichte haben auch das schon mehrmals klargestellt. Eine Abwägung der Mittel ist in Öst. in einer Notwehrsituation nicht nötig. Notwehrüberschreitung darfs nicht sein. Also dem davonlaufenden Dieb nicht wegen 50€ in den Rücken schiessen, oder das Nachbarskind weil es Birnen vom Baum flaucht ...
@Razorback: Die Gerichte haben mehrmals klargestellt dass das Prinzip Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen in Öst. gilt. Ein Zurückweichen ist nicht nötig.
Du hast einen Einbruch in dein Privatestes erlebt. Wenn du damit nicht fertig wirst (das ist leider der Normalzustand) dann such dir bitte professionelle Hilfe. Arbeite das Erlebte auf, damit es dich nicht innerlich zerfrisst. Und auch wenn die Aussage vielleicht manchem nicht passen sollte: Zum Glück ging alles glimpflich aus, für beide Seiten ...
Achja, ich wäre dafür dass rechtschaffende Bürger einen WP kriegen, ABER nur nach einem sehr guten Kurs zu dem Thema.