Das ganze Geseires um Waffenpässe.....

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Bud Spencer

Re: Das ganze Geseires um Waffenpässe.....

Beitrag von Bud Spencer » So 1. Sep 2013, 09:43

Soviel ich weiß, ist das unbewusste abzeichnen einer waffe in der kleidung bspw. durch bücken (us-amerikan. brandishing) in ö nicht strafbar. Nur das absichtliche zeigen/herausholen der waffe ohne grund KANN als erregung öffentlichen ärgernisses gewertet werden.

99% achten nicht auf eine beule in der hose (kann ja alles mögliche sein zB handy)
Wenn dann gäbs ja auch dauernd fälle mit zivilpolizisten :roll:

des weiteren kann eine waffe mit waffenpass auch offen getragen werden!
zb wachschutz oder jagdschutzorgan.
Im 15. steht bspw. dauernd einer mit glock 17 unterm sakko vorm juwelier. So what?!

Die "normale" bevölkerung wird sich denken: "des is a kiwara, jaga oda wachtl"
Ende gelände

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Re: Das ganze Geseires um Waffenpässe.....

Beitrag von Fangschuss » So 1. Sep 2013, 10:53

Bud Spencer hat geschrieben:Soviel ich weiß, ist das unbewusste abzeichnen einer waffe in der kleidung bspw. durch bücken (us-amerikan. brandishing) in ö nicht strafbar. Nur das absichtliche zeigen/herausholen der waffe ohne grund KANN als erregung öffentlichen ärgernisses gewertet werden.

99% achten nicht auf eine beule in der hose (kann ja alles mögliche sein zB handy)
Wenn dann gäbs ja auch dauernd fälle mit zivilpolizisten :roll:

des weiteren kann eine waffe mit waffenpass auch offen getragen werden!
zb wachschutz oder jagdschutzorgan.
Im 15. steht bspw. dauernd einer mit glock 17 unterm sakko vorm juwelier. So what?!

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Passt, wenn des so klar geht, dann können wir eh zufrieden sein!

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Re: Das ganze Geseires um Waffenpässe.....

Beitrag von Teal'c » So 1. Sep 2013, 11:08

Bud Spencer hat geschrieben:
99% achten nicht auf eine beule in der hose (kann ja alles mögliche sein zB handy)

also unter Beule in der Hose stell ich mir grad was anderes vor als ein Handy oder eine FFW. :mrgreen:
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: Das ganze Geseires um Waffenpässe.....

Beitrag von razorback » So 1. Sep 2013, 12:47

Die Diskrepanz liegt ja einfach im "Recht"
- ich habe einen WP, also darf ich auch führen (stimmt so, is auch ok).

und der Judikatur
- ich habe zu Recht eine Waffe geführt und sie auch benutzt.
oh, Scheiße.
da wird man ganz schnell vom Opfer zum Täter gemacht, so wie "...sie hätten ja wegrennen können, ....warum gehens denn dort um die Zeit überhaupt hin, sinds vielleicht ein Dealer ? ....hättens ihm halt die Brieftasche gegeben, die Exekutive hätt ihn eh gefunden und verhaftet " und was derlei Blödheiten auch immer in einschlägigen Fällen verzapft und auch geglaubt werden und auf ein allfälliges Urteil (und glaubt mir, das gibt es) Einfluß haben.
Und wenn das Adrenalin aus den Ohren rausspritzt und man net wirklich gezielt schießen kann (a IPSC-Scheibe schießt ja ned zruck), dann könnt ihr einen z.B. Gelähmten Bösewicht dort sitzen haben, dessen Anwälte Euch auch noch zu lebenslangem Unterhalt verdonnern lassen.

Und meine Signatur ist net ausm Asterix.
Net nur, daß die dort nirgends drinsteht, das wichtigste ist "...et respice finem"
Und das heißt eigentlich nur, einen Gedankengang auch ZU ENDE zu denken und sich über die Folgen klar werden.
Und gerade die sind im Staate Österreich eher gegen den Angeklagten (und das ist man nach Waffengebrauch - legitim oder nicht spielt dabei keine Rolle !!!)
quid quid agis, prudenter agas et respice finem.

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Re: Das ganze Geseires um Waffenpässe.....

Beitrag von BigBen » So 1. Sep 2013, 12:55

Du scheinst zu schreiben ohne wirklich Ahnung vom Notwehrrecht zu haben...Schusswaffengebrauch ist natürlich nur zulässig, wenn das das geringste dir zur Verfügung stehende Mittel ist um eine unmittelbare Bedrohung für deine Gesundheit bzw. dein Leben abzuwenden. Wenn man sich daran hält und keinen Volltrottel als Anwalt hat wird dir in AT NICHTS passieren. Die "einschlägigen" Urteile in den letzten Jahren bestätigen das allesamt, egal ob das jetzt Trafikanten, Taxler oder Juweliere waren die auf bewaffnete Täter geschossen haben. In Falle von gerechtfertigter Notwehr wäre es rechtlich sogar egal ob du unberechtigt geführt hast...wie soll dir dann jemand aus einem berechtigten Führen einen Strick drehen? Aber du kannst ja gerne auf entsprechende Urteile verweisen wenn du sie schon erwähnst...

Das Thema Schiessen unter Stress in Extremsituationen ist natürlich ein anderes, da wäre ich z.B. auch dafür dass jeder einen WP hat ein Mindestmaß an Ausbildung und Training vorweisen muss, auch wenn ich mich mit solchen Aussagen unbeliebt mache.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Das ganze Geseires um Waffenpässe.....

Beitrag von razorback » So 1. Sep 2013, 13:07

Ben, wir reden offenbar von unterschiedlichen Dingen.

Der Taxler, der Juwelier, der Trafikant und natürlich auch die Security-Geldboten haben es ja inzwischen ins Bewußtsein der Rechtssprechung geschafft.

Das Problem liegt ja dort, wo sich jemand der nicht den vorstehend genannten Gruppen angehört, bewaffnet - weil er darf - auf die Straße begibt.
Und dort mit irgendwelchen Angreifern konfrontiert wird.
Und - wie du ganz richtig bemerkst - zu Recht Leib und Leben verteidigt.
DORT kommt es zu den von mir geschilderten Umständen.
ah ja, einen weiteren, aktuellen Passus der Befragung durch anwälte hab ich vorhin vergessen "....haben Sie was gegen Ausländer ?....."

Ich hatte voriges Monat eine unheimliche Begegnung der dritten Art:
war im Garten, komm über die Terrasse ins Wohnzimmer und sehe eine finstere Gestalt im Vorzimmer, die eben die Handtasche meiner Frau durchwühlt.
Hmmm ---- ich bin net sicher, was ich gemacht hätte, wenn ich umgeschnallt gewesen wäre, mit größter Sicherheit das Falsche !!
So hab ich ihn einfach mit Kasernenhofstimme angebrüllt und er hat Fersengeld gegeben (ohne was mitzunehmen).
Seit daher sperren wir die Haustür auch ab, wenn wir zu Hause sind.......

Und das mit dem Mindestmaß an Ausbildung für WP-Besitzer unterschreib ich ungschaut !!!
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Re: Das ganze Geseires um Waffenpässe.....

Beitrag von BigBen » So 1. Sep 2013, 13:15

razorback hat geschrieben:Das Problem liegt ja dort, wo sich jemand der nicht den vorstehend genannten Gruppen angehört, bewaffnet - weil er darf - auf die Straße begibt.
Und dort mit irgendwelchen Angreifern konfrontiert wird.
Und - wie du ganz richtig bemerkst - zu Recht Leib und Leben verteidigt.
DORT kommt es zu den von mir geschilderten Umständen.
ah ja, einen weiteren, aktuellen Passus der Befragung durch anwälte hab ich vorhin vergessen "....haben Sie was gegen Ausländer ?....."


Auch da wird sich die Rechtssprechung nicht unterscheiden, zumindest sind mir da keine nachteiligen Urteile bekannt (hat vielleicht auch damit zu tun man in Österreich auf der Straße als normaler Bürger kaum in eine lebensbedrohliche Situation kommt)...aber ich lass mich gerne mit konkreten Urteilen eines besseren belehren, ansonsten sind das für mich einfach nicht weiter überprüfbare Behauptungen.
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Beitrag von Noldi » So 1. Sep 2013, 14:05

BigBen hat geschrieben:Du scheinst zu schreiben ohne wirklich Ahnung vom Notwehrrecht zu haben...Schusswaffengebrauch ist natürlich nur zulässig, wenn das das geringste dir zur Verfügung stehende Mittel ist um eine unmittelbare Bedrohung für deine Gesundheit bzw. dein Leben abzuwenden. .....

Das Thema Schiessen unter Stress in Extremsituationen ist natürlich ein anderes, da wäre ich z.B. auch dafür dass jeder einen WP hat ein Mindestmaß an Ausbildung und Training vorweisen muss, auch wenn ich mich mit solchen Aussagen unbeliebt mache.


"das geringste dir zur Verfügung stehende Mittel"

Falsch!
Die Höchstgerichte haben auch das schon mehrmals klargestellt. Eine Abwägung der Mittel ist in Öst. in einer Notwehrsituation nicht nötig. Notwehrüberschreitung darfs nicht sein. Also dem davonlaufenden Dieb nicht wegen 50€ in den Rücken schiessen, oder das Nachbarskind weil es Birnen vom Baum flaucht ...

@Razorback: Die Gerichte haben mehrmals klargestellt dass das Prinzip Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen in Öst. gilt. Ein Zurückweichen ist nicht nötig.

Du hast einen Einbruch in dein Privatestes erlebt. Wenn du damit nicht fertig wirst (das ist leider der Normalzustand) dann such dir bitte professionelle Hilfe. Arbeite das Erlebte auf, damit es dich nicht innerlich zerfrisst. Und auch wenn die Aussage vielleicht manchem nicht passen sollte: Zum Glück ging alles glimpflich aus, für beide Seiten ...


Achja, ich wäre dafür dass rechtschaffende Bürger einen WP kriegen, ABER nur nach einem sehr guten Kurs zu dem Thema.

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Re: Das ganze Geseires um Waffenpässe.....

Beitrag von Maggo » So 1. Sep 2013, 15:58

Der der einen Benötigt soll auch einen WP bekommen.
Man kann sich sicher sein das die Behörden nicht so leichtfertig einen WP ausstellen schon gar nicht in diesen Zeiten.
Von daher verstehe ich auch den Threadersteller mit seinen Aussagen nicht so ganz.
Früher vieleicht gab es mit einer Begründung relaiv leicht einen WP,heute bekommen teilweise nicht mal mehr Polizisten die keinen Dienst schieben für den Selbstschutz einen WP genemigt.
Ich wäre auch ein Potentieller Kandidat für einen WP, ich müsste sogar einen ausgestellt bekommen da ich Ehernamtlich als Organ der Öffentlichen Aufsichtfür eine Bezirksverwaltungsbehörde Arbeite,Bantragt habe ich bis jetzt noch keinen weil ich (noch) keine Notwenigkeit sehe.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Re: Das ganze Geseires um Waffenpässe.....

Beitrag von Noldi » So 1. Sep 2013, 16:17

Maggo hat geschrieben:verstehe ich auch den Threadersteller mit seinen Aussagen nicht so ganz.


Lies sein letztes Posting. Hintergrund dürfte ein Vorfall von vor 1 Monat sein

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Re: Das ganze Geseires um Waffenpässe.....

Beitrag von razorback » So 1. Sep 2013, 16:41

@Maggo

Richtig festgestellt - Wer einen benötigt, soll einen bekommen !
und warum Du mich net verstehst liegt net an mir, sondern an der Willkür / Auslegungshoheit der Behörde, daß eben Leuten die ein solches Papierl benötigen mit fadenscheinigen Gründen eben dieses verweigert wird.

Hat zur Folge was ?
Sie fürchten um Leib und Leben und stecken die Kanone ein, ob jetzt mit behördlichem Segen oder auch ohne.

Ich mein, wir streiten ja hier eher um des Kaisers Bart, denn
- die Bösen Jungs haben sowieso alles dabei - auch was bei uns als KM verboten ist, und Papierln sind ....wiss ma eh.
- die guten Jungs (und das sind WIR) halten uns an die Vurschriftn (irgend ein Klugscheißer hat in diesem Thread was von "voreilendem Gehorsam" geschrieben) und schauen neidvoll auf die Bösen...
Pervers, isn't it ?

Bottom Line:
es is wurscht, ob man ein Papierl zum Führen hat oder net (mit Ausnahme natürlich wieder für die Jager, denn da kann man es sehen, wenns tiefgeschnallt umagehen und ein böswilliger könnt sie damit auch belangen wollen)
In Case of Emergency schnallen wir wohl alle einfach um - Kaszettl oder net........
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Bud Spencer

Re: Das ganze Geseires um Waffenpässe.....

Beitrag von Bud Spencer » So 1. Sep 2013, 16:56

Ich will dir nichts unterstellen, aber kans sein dass du vll einen gezwitschert hast?

Es ist sehr schwer deinen formulierungen zu folgen. Vielleicht solltest du dir mal das waffengesetz zur brust nehmen. :roll:

wer solche "waffenbesitzer" als freunde hat braucht wirklich keine feinde mehr!

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Re: Das ganze Geseires um Waffenpässe.....

Beitrag von razorback » So 1. Sep 2013, 17:01

Buddily,
hast ein Pubertätsproblem ?
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Re: Das ganze Geseires um Waffenpässe.....

Beitrag von Incite » So 1. Sep 2013, 17:06

razorback hat geschrieben:Buddily,
hast ein Pubertätsproblem ?



Das was du schreibst ergibt auch für mich keinen Sinn :?
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

Bud Spencer

Re: Das ganze Geseires um Waffenpässe.....

Beitrag von Bud Spencer » So 1. Sep 2013, 17:08

Nochmal: es kann bei der polizei anrufen wer will. Es gibt keinen passus der verdecktes führen vorschreibt. Das es im rahmen des öffentlichen interesse ist, verdeckt zu führen (bspw in schulen) versteht sich von selbst!

Aber selbst wenn jemand die polizei holt hast du ja einen WP!
Sofern du niemanden bedroht oder gefährdet hast ist es kein rechtliches problem. Erregung öffentlichen ärgernisses ist eine andere sache.und selbst da wäre eine meldung im falle eines bedarfswaffenträgers unbegründet.
Bspw Wanderer melden jäger mit waffe.
Solche witzbolde gabs übrigens in den 90ern in der tierschutzszene...

Die polizei wird selbstverständlich einer meldung nachgehen. Aber wahrscheinlich eher den melder belangen :roll:

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