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Re: zu spät registrieren
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 11:10
von pointi2009
Ich habe für Kat. C 6 Wochen Zeit für die Reg. - wenn ich innerhalb der 6 Wochen wieder verkaufe ohne reg. zu haben, ist das keine Verwaltungsübertretung.
so zumindest meine Auffassung und war vorher auch so.
Re: zu spät registrieren
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 11:17
von therion
garryoo hat geschrieben:nach
Dann hast Du ohnehin schon widerrechtlich gehandelt und musst registrieren.
Re: zu spät registrieren
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 11:34
von Noldi
therion hat geschrieben:garryoo hat geschrieben:nach
Dann hast Du ohnehin schon widerrechtlich gehandelt und musst registrieren.
Nö, nicht unbedingt. Er hat dafür ja 6 Wochen Zeit und er hat nicht geschrieben ob diese 6 Wochenfrist schon um ist.
Sollte es so sein, dann ... zumindest nicht posten ...