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Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Verfasst: Mo 6. Jan 2014, 18:58
von gewo
Stickhead hat geschrieben:Wegen der Zulässigkeit der Überprüfung von C und D-Waffen würd ich mal in den Erlass des BMI reinschauen


hi

ich fuerchte vfgh urteil schlaegt bmi erlass .....

Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Verfasst: Mo 6. Jan 2014, 19:46
von Stickhead
Gibts ja nix, oder?

Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Verfasst: Mo 6. Jan 2014, 20:01
von gewo
Stickhead hat geschrieben:Gibts ja nix, oder?


es gibt nix zum ueberpruefen der kat c und sonstige im rahmen der verwahrungskontrolle

aber es gibt was zu "waffenrechtlich unzuverlaessig" wenn kat c nicht innerhalb von ( damals vier, jetzt sechs kwochen) gemeldet...

und daher koennte sich der gesetzgeber auf den standpunkt stellen:

WENN das ordnungsgemaesse melden einer kat c oder sonstige ausschlaggebend fuer die waffenrechtlich zuverlaessigkeit ist,
UND die verwahrungsueberpruefung nicht alleine auf die verwahrung abgestellt ist sondern darauf zu ueberpruefen ob der waffenbesitzer nach wie vor die erforderliche waffenrechtliche zuverlaessigkeit hat
DANN kann das ueberpruefen ob die kat c und sonstige meldungen ordnungsgemaess erfolgt sind durchaus bestandteil der kat b verwahrungskontrolle sein

nochmals:
WISSEN werden wir das erst dann wenns wer durchprozessiert hat
und das sollte man halt schon bei so empfehlungen a la "deine kat c gehen den beamten nix an" immer dazu sagen
es sollte schon der jeweilige waffenbesitzer selber entscheiden duerfen ob er sich die prozessiererei, vor allem unter dem risiko des "aufreissens" einer waffenrechtlichen unzuverlaessigkeit wegen der verletzung der mitwirkungspflicht bei der verwahrungskontrolle unterziehen will, oder nicht...

Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Verfasst: Di 7. Jan 2014, 09:14
von quildor82
Ich hatte vor 14 Tagen eine Überprüfung und meine Kat C Büchse (im ZWR) war auf der Liste der BH drauf und sie wolltens auch sehen.

Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Verfasst: Di 7. Jan 2014, 17:11
von haunclesam
Aber gelten nicht für die Verwahrung der Kat C Waffen andere Bestimmungen? Denn wenn diese nur von Berechtigten zugänglich sind (über 18, kein Waffenverbot) sollte doch der Verwahrung diesbezüglich schon genüge getan sein, oder?

Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Verfasst: Di 7. Jan 2014, 17:22
von Bud Spencer
f

Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Verfasst: Di 7. Jan 2014, 17:37
von haunclesam
Bud Spencer hat geschrieben:
haunclesam hat geschrieben:Aber gelten nicht für die Verwahrung der Kat C Waffen andere Bestimmungen? Denn wenn diese nur von Berechtigten zugänglich sind (über 18, kein Waffenverbot) sollte doch der Verwahrung diesbezüglich schon genüge getan sein, oder?


Das ist ja selbstverständlich und das war in der Diskussion auch gar nicht relevant. Es geht darum, dass die Behörden rechtlich nicht unbedingt eine Handhabe zur Kontrolle von Kat. C Waffen haben. Scheint derzeit eh eher eine sache einzelner Behörden zu sein. Ähnlich der Amtsarztsache in Vorarlberg. Wenn man sichs gefallen lässt :roll: Nur soll man nacher nicht jammern. :whistle:

Mir ging's mit meiner Frage nur darum, dass wenn die Überprüfenden (ob berechtigt oder nicht) dann nach den Kat Cs fragen nicht auf die Idee kommen einem die WBK zu zupfen wenn man sie darauf hinweist, dass diese zB über dem Kamin hängen [Keine Personen unter 18 im Haushalt usw.]

Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Verfasst: Di 7. Jan 2014, 21:14
von yoda
Bud Spencer hat geschrieben:
haunclesam hat geschrieben:Aber gelten nicht für die Verwahrung der Kat C Waffen andere Bestimmungen? Denn wenn diese nur von Berechtigten zugänglich sind (über 18, kein Waffenverbot) sollte doch der Verwahrung diesbezüglich schon genüge getan sein, oder?


Das ist ja selbstverständlich und das war in der Diskussion auch gar nicht relevant. Es geht darum, dass die Behörden rechtlich nicht unbedingt eine Handhabe zur Kontrolle von Kat. C Waffen haben. Scheint derzeit eh eher eine sache einzelner Behörden zu sein. Ähnlich der Amtsarztsache in Vorarlberg. Wenn man sichs gefallen lässt :roll: Nur soll man nacher nicht jammern. :whistle:

Es will halt net jeder zum Vwgh rennen, ist genau das gleiche wie beim Amtsarzt in Vlbg, wer will schon 2 Jahre auf seine WBK warten ? Also lässt man sichs gefallen, nimmt den geringen Mehraufwand in Kauf und geht zum Amtsarzt. Wenn sie mal deine Kat.C überprüfen wollen kannst es ja drauf anlegen, dann wird man sehen ob sie eine Handhabe haben oder nicht, bei der derzeitigen politischen Lage hast aber auch gute Chancen, dass es schlecht für dich ausgeht.

Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Verfasst: Di 7. Jan 2014, 21:31
von Stickhead
Dafür gäbe es ja auch die Volksanwaltschaft (in der übrigens gerade einer von der "waffenfreundlichen Partei" sitzt) - aber auch an die wendet sich niemand.

Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Verfasst: Di 7. Jan 2014, 21:39
von Bud Spencer
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Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Verfasst: Di 7. Jan 2014, 21:44
von Bud Spencer
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Re: Händler meldet Waffe falsch..?

Verfasst: Di 7. Jan 2014, 23:29
von haunclesam
Bud Spencer hat geschrieben:Oder andere Faktoren bestehen, die eine mangelnde Verlässlichkeit zulassen, kann von der Behörde ein Entzugsverfahren eingeleitet werden, ebenso kann eine nachfrist gesetzt werden.


da gab es hier ja schonmal einen Thread dazu, wo scheinbar aufgrund einer kleinen Unordnung oder unweggeräumten Bierflaschen oder so schon die Verlässlichkeit angezweifelt wurde!? Bei mir sieht es leider auch oftmals chaotisch aus, weil ich einfach viel Zeugs in einer zu kleinen Wohnung habe...