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Re: Fangschuss auf angefahrenes Wild nach Unfall

Verfasst: Di 28. Jan 2014, 15:22
von evo86
Verwaltungsstrafgesetz 1991

Nicht strafbar ist, wer durch Notstand entschuldigt ist.

Darunter versteht man eine Stitunation, in der eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen wird, um einen umittelbar drohenden Nachteil von sich selbst oder einem anderen abzuwenden und der Schaden aus dieser Handlung nicht schwerer wiegt als der Nachteil, den die abwenden soll.


Meiner Meinung nach sollte kurzfristiges Führen in solchen Situationen nicht bestraft werden da keine kriminelle Absicht dahinter steckt, ganz im Gegenteil.
Das wäre ungefähr so als würde ich eine Anzeige wegen Sachbeschädigung bekommen weil ich eine Autoscheibe einschlage um eine Person aus dem Fahrzeug zu befreien.
Der obige Absatz stellt das eigentlich klar, aber ich bin kein Jurist und hab leider zu wenig Ahnung wie das dann in der Praxis behandelt werden würde und welche Gesetze da evt. noch berücksichtigt werden müssen.

Re: Fangschuss auf angefahrenes Wild nach Unfall

Verfasst: Fr 31. Jan 2014, 12:43
von Gw10
das wurde auch in einem deutschen forum sehr kontrovers diskutiert.
es reicht von "ja, hab ich selbst schon gemacht und jäger fands super" bis hin zu "endet mit strafe" - allerdings auf deutsches recht bezogen.

http://forum.wildundhund.de/showthread. ... s-antragen

inwieweit das tierschutzgesetzt D mit Ö übereinstimmt, ob ob ein allfälliger paragraph dann über dem jagd- oder waffenrecht steht kann ich nicht beurteilen.
ich jedenfalls würde nichts machen, ohne mir das ok von der polizei zu holen via telefon. solange ich da kein ausdrückliches ok habe vom beamten am anderen ende der leitung (anruf wird ja mitgeloggt), würde ich garnichts machen, maximal noch variante wagenheber ... aber das muß jeder halten wie er glaubt.

Re: Fangschuss auf angefahrenes Wild nach Unfall

Verfasst: Fr 31. Jan 2014, 21:36
von Barry08
@GW10
Der Hinweis auf das W&H-Forum zeigt, dass auch in D fast niemand was wirklich konkret fixieren kann, aber in Ö gibt es ein anderes gesetzliches Regelwerk, das man keinesfalls auf die deutschen Verhältnisse umlegen kann.
Zusätzlich gibt es bei uns 9 verschieden Landesjagdgesetze und wenn ich bedenke, wie unterschiedlich jede BH verschiedenste jagdliche Angelegenheiten regelt, kann ich nur zur Vorsicht raten, um nicht in des Teufels Küche zu kommen.
Meist reicht der gesunde Hausverstand und ein vernünftiges Gefühl für die Situation, aber wenn man an den Falschen kommt, steht man schneller vor Gericht, als man glaubt.

Handelt man auf polizeiliche Anordnung, ist man zwar nicht völlig abgesichert, aber ein guter Anwalt wird wohl jeden Richter überzeugen, dass man straffrei bleibt, auch wenn es formaljuristisch ein Eingriff in fremdes Jagdrecht ist.

Re: Fangschuss auf angefahrenes Wild nach Unfall

Verfasst: Fr 31. Jan 2014, 22:12
von nominus
Servus,

was kann passieren wenn man ausssteigt und abfangen will.
Folgende Verstösse könnten untersucht werden:

§137StGB Eingriff in Fremdesjagdrecht
§6TSchG Verbot der Tötung
Wenn Tierfreunde anwesend sind ist man gleich mit §107StGB Gefährliche Drohung dabei.

Ein verletztes Tier auf der Fahrbahn ist Gefahr in Verzug.

§137StGB Eingriff in Femdesjagdrecht:
Vulgo handelt es sich um Wilderei.
Dazu muss dem Wild in irgendeiner Art und Weise nachgestellt werden. Wenn keine Aneigung stattfindet, ist der Vorwurf Gegenstandslos.

§6TSchG Verbot der Tötung
Hinweis: Es kommt §6 Punkt4 Punkt4 zum tragen. "4.in Fällen, in denen die rasche Tötung unbedingt erforderlich ist, um dem Tier nicht behebbare Qualen zu ersparen."
Dieser Vorwurf ist auch nicht haltbar.

§107StGB Gefährlich Drohung
Hier sind dann Zeugen gefragt. Ansonst steht es meist Aussage gegen Aussage. Im Zweifel für den Angeklagten.

Wie das jetzt mit Feuerwaffen ausschaut weiß ich nicht. Im schlimmsten Fall führt man die Waffe unberechtigt. Wobei ein Gerichtsentscheid dazu Richtungweisend sein dürfte.
Im Falle eines Jägers ersetzt die Jagdkarte den WP für KAT C und D.

Wir haben eine Strasse im Revier und bei uns hats bei der letzten Aktion keinen Stress (für den revierfremden Jäger) gegeben.
Im Gegenteil ich war froh, dass er rasch den Fangschuss gesetzt hat. Hätt doch wer Stress gemacht, wäre er zum Ansitz eingeladen worden oder wie auch immer.

Wer das Bedürfnis hat Zivilcourage leisten zu wollen, der sollte zu mindest eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.

lg&wh
nominus