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Re: Am Schießstand mit Kat. C + B

Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 21:27
von W.Page
@Trenck

Das es einen Fall gibt war mir nicht bewusst. Das man Schwierigkeiten kriegt wenn eine Waffe gestohlen wird ist mir klar, aber bis vorhin fehlte mir der konkrete Fall. In der Art: Was passiert wenn ich an einem Ausserirdischen einen Scheckbetrug begehe.

Auf den Schießständen die ich kenne ist Waffen am Körper tragen ein Problem. Das wird nicht geduldet.
Sind schon mal Waffen auf einem Schießstand gestohlen worden oder ist das ein theoretisches Problem?

Re: Am Schießstand mit Kat. C + B

Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 21:40
von gewo
trenck hat geschrieben:...
Wenn ich mich nicht sehr irre, ist bei einem Schießstand streng genommen nicht einmal die Verwahrung einer Kat. C Waffe im Auto erlaubt. Gab es da nicht neulich ein Urteil, dass dann keine Kat. C Waffe im Auto gelassen werden darf, wenn für einen potenziellen Dieb auf Grund der Umgebung daraus geschlossen werden kann, dass im Auto Waffen vorhanden sein könnten? Und das ist beim Parkplatz eines Schießstandes ja wohl der Fall.
Trenck


hi

ich kenne einen fall wo das am parkplatz vor dem gasthaus nach einer treibjagd der fall war
da wurden dann in der folge gleich auf einen schlag a dutzend weidmaenner angezeigt weil bei allen die flinten im auto gelegen sind

muss um 2005 rum gewesen sein
ich glaube der fall ist auch im RIS abrufbar

mag sein dass es auch einen fall betreffend schiessstand gibt


wie gesagt:

kat B im auto: nie, dem gesetz nach ned mal fuers tanken die 5min an der zapfsaeule

kat C/D:
tagsueber: ich glaube 6 stunden und
in der nacht: soweit ich mich erinnere drei stunden
aber nur von aussen nicht einsehbar und nicht an orten an denen eine waffe im auto vermutet werden koennte (zb am parkplatz vor einem schiesstand)
steht aber eh alles in den diversen erlaessen ...

Re: Am Schießstand mit Kat. C + B

Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 21:42
von W.Page
Danke gewo! Verdammt, dann den Range Bag nicht aus den Augen lassen am Schießstand.

Re: Am Schießstand mit Kat. C + B

Verfasst: Sa 22. Feb 2014, 21:48
von Arson
Wie ichs mir gedacht habe, das Thema ist doch heißer als man am Anfang vermutet!

Danke Gewo für deine guten Hintergrundinfos! :clap:

lg

Re: Am Schießstand mit Kat. C + B

Verfasst: Mo 24. Feb 2014, 11:45
von Arson
Ich habe heute Antwort von der Firma Siegert bekommen. Die Sachlage im Zangtal ist nun klar:

Sehr geehrter Herr XXX!

Die Antwort ist recht einfach:

Auf behördlich genehmigten Schießstätten (also Zangtal) gelten die sonst strengen Bestimmungen in dieser Hinsicht nicht. Sie können Ihre Waffe somit im Holster führen, denn das gilt nicht als "führen".

Mit freundlichen Grüßen

SIEGERT GesmbH & Co KG

Dr. Jürgen Siegert


Sehr cool, dann brauch ich mir dort wenigstens keine Sorgen mehr machen! :at1:

lg

Re: Am Schießstand mit Kat. C + B

Verfasst: Mo 24. Feb 2014, 12:16
von k-a-g
Ha, danke für die Info. Werd ich das nächste mal im Zangtal versuchen, mal schauen welche Blicke ich ernte :D

Re: Am Schießstand mit Kat. C + B

Verfasst: Mo 24. Feb 2014, 12:19
von Arson
k-a-g hat geschrieben:Ha, danke für die Info. Werd ich das nächste mal im Zangtal versuchen, mal schauen welche Blicke ich ernte :D


Gern!

Jo ich auch, wird sicher lustig am LW-Stand wenn grad a Schippl Jaga do is und ich ganz böse mit G17 am Holster meine Ruger American ausführe! :mrgreen:

lg

Re: Am Schießstand mit Kat. C + B

Verfasst: Mo 24. Feb 2014, 12:31
von k-a-g
Dürfte bei mir mit AUG und Glock im Holster dann sicher auch lustig werden ;)

Re: Am Schießstand mit Kat. C + B

Verfasst: Mo 24. Feb 2014, 12:46
von Arson
k-a-g hat geschrieben:Dürfte bei mir mit AUG und Glock im Holster dann sicher auch lustig werden ;)


Stoak! Des is auch a super Kombi! :)

Re: Am Schießstand mit Kat. C + B

Verfasst: Mo 24. Feb 2014, 12:53
von Zwie22
Hallo,

Interessantes Thema, also wenn ich am Schiesstand auf all meine Sachen so aufpassen muss und Angst haben muss das sie mir meine sachen klauen wenn ich abkleben gehe suche ich mir einen neuen Stand. :snooty:

Wenn ich das Zeug Fahrlässig stehen lasse und ich mich nicht darum kümmere verstehe ich es ja noch, aber beim abkleben das ist schon eine harte nummer. :naughty:


Gott sei Dank habe ich so ein Erlebniss noch nicht gehabt das mir am Stand was gestohlen worden ist.

Mfg Zwie :at1:

Re: Am Schießstand mit Kat. C + B

Verfasst: Mo 24. Feb 2014, 13:04
von Kapselpracker
Bitte was für Schießstände sind den das wo ich nicht mit einer geholsterten Waffe herum laufen darf?

mfg Andi

Re: Am Schießstand mit Kat. C + B

Verfasst: Mo 24. Feb 2014, 13:30
von gewo
Kapselpracker hat geschrieben:Bitte was für Schießstände sind den das wo ich nicht mit einer geholsterten Waffe herum laufen darf?
mfg Andi


hi

alle staende auf denen nach ISSF bzw SGKP regeln geschossen wird
dort ist im reglemenet (das auch im trainig gilt) geregelt dass nach dem kommando "sicherheit herstellen" die waffe mit
- entnommenen magazin
- geoeffnetem schlitten und
- lauf in richtung kugelfang
abgelegt werden muss

und vermutlich viele jagdliche

Re: Am Schießstand mit Kat. C + B

Verfasst: Mo 24. Feb 2014, 13:44
von 30-06
abgelegt werden muss



...um das gehts ja.ich kenn auch keinen Stand wo man mit geholsteter Knarre rumlaufen darf.
Insbesondere die Waffe zum Scheibenwechsel mitnehmen ist u.a. als schwerer Sicherheitsverstoss in den Standregeln oft zu finden.

Re: Am Schießstand mit Kat. C + B

Verfasst: Mo 24. Feb 2014, 14:28
von Kapselpracker
gewo hat geschrieben:...dass nach dem kommando "sicherheit herstellen" die waffe mit
- entnommenen magazin
- geoeffnetem schlitten und
- lauf in richtung kugelfang
abgelegt werden muss

und vermutlich viele jagdliche

Schön und gut, in den Regeln steht ja auch irgendwo das solange "Sicherheit herstellen" herrscht,
niemand an den Schießstand herantreten darf geschweige den an den Waffen oder Munition hantieren darf.
Das das auch eingehalten wird obliegt der Standaufsicht, und somit kann dort auch niemand eine Waffe an sich bringen, oder ?

mfg Andi

Re: Am Schießstand mit Kat. C + B

Verfasst: Mo 24. Feb 2014, 14:31
von gewo
Kapselpracker hat geschrieben:Schön und gut, in den Regeln steht ja auch irgendwo das solange "Sicherheit herstellen" herrscht,
niemand an den Schießstand herantreten darf geschweige den an den Waffen oder Munition hantieren darf.
Das das auch eingehalten wird obliegt der Standaufsicht, und somit kann dort auch niemand eine Waffe an sich bringen, oder ?


hi

soferne es eine standaufsicht gibt und dieses standaufsicht sich dafuer zustaendig fuehlt schon