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Re: Laufwechsel bei C-Waffe und ZWR

Verfasst: Sa 1. Mär 2014, 20:20
von gewo
Der blade Bert hat geschrieben:Bei meiner R8 ist nur der Lauf im ZWR. Hätte ich Lust könnte ich mir noch drei Verschlüsse, fünf Schäfte, Abzugseinheiten und was weiß der Kuckuck noch alles kaufen, OHNE einen einzigen Eintrag im ZWR.
...


hi

naja, koennen schon, aber legal halt ned .....

denn zb der verschluss ist waffen relevant
muss bei neukauf innerhalb von sechs wochen und bei altbesitz bis laengstens 30.6.2014 ins ZWR eingetragen werden ...

Re: Laufwechsel bei C-Waffe und ZWR

Verfasst: Sa 1. Mär 2014, 20:58
von Der blade Bert
d.h. ab dem 30.06. ist der Waffenhändler verpflichtet einen verkauften Verschluss einer R8 im ZWR zu registrieren?
Und warum gilt das nicht schon jetzt?

Re: Laufwechsel bei C-Waffe und ZWR

Verfasst: Sa 1. Mär 2014, 21:09
von gewo
Der blade Bert hat geschrieben:d.h. ab dem 30.06. ist der Waffenhändler verpflichtet einen verkauften Verschluss einer R8 im ZWR zu registrieren?
Und warum gilt das nicht schon jetzt?


wieso der waffenhaendler?

den KAUEFER trifft die meldepflicht
nicht den verkaeufer ,,,,

Re: Laufwechsel bei C-Waffe und ZWR

Verfasst: Sa 1. Mär 2014, 21:27
von Der blade Bert
Ich war der Auffassung, dass der Waffenhändler bei Verkauf einer Kat C gesetzlich verpflichtet ist die Registrierung durchzuführen. Irrglaube?

Re: Laufwechsel bei C-Waffe und ZWR

Verfasst: Sa 1. Mär 2014, 21:50
von Promo
§ 30. (1) Der Erwerb von Schußwaffen mit gezogenem Lauf, die weder
unter den 3. noch unter den 4. Abschnitt fallen, durch Menschen mit
Wohnsitz im Bundesgebiet ist binnen vier Wochen vom Erwerber
(Meldepflichtigen) einem im Bundesgebiet niedergelassenen
Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen
berechtigt ist, zu melden.

Der Händler ist nicht mal verpflichtet zu melden wenn du das nicht willst - er muss nur sein Waffenbuch pflegen.

Re: Laufwechsel bei C-Waffe und ZWR

Verfasst: Sa 1. Mär 2014, 22:20
von Der blade Bert
Danke für die Info!

Re: Laufwechsel bei C-Waffe und ZWR

Verfasst: Sa 1. Mär 2014, 22:50
von gewo
Der blade Bert hat geschrieben:Ich war der Auffassung, dass der Waffenhändler bei Verkauf einer Kat C gesetzlich verpflichtet ist die Registrierung durchzuführen. Irrglaube?


ja
irrglaube

ich muss die daten des verkaeufers in meinem waffenhandelsbuch vermerken, logisch
aber ich muss bei C und D nichts in ZWR melden

wenn du bei bei einem haendler eine C oder D waffe kaufst und die waffe nicht gleich anlaesslich des kaufes ins ZWR registrierst beim haendler dann MUSS der haendler dich ausdruecklich drauf hinweisen dass du verpflichtet bist diese meldung innerhakb von sechs wochen (wo auch immer) zu machen

aber er selbst muss ned ....

Re: Laufwechsel bei C-Waffe und ZWR

Verfasst: Sa 1. Mär 2014, 23:35
von Der blade Bert
Danke!
Welche Teile der R8 muss man ab 30.06. definitiv melden?
Ich bin mir sicher, dass das nur die wenigsten Systemwaffenbesitzer wissen..
(und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht)

Re: Laufwechsel bei C-Waffe und ZWR

Verfasst: Sa 1. Mär 2014, 23:37
von gewo
Der blade Bert hat geschrieben:Danke!
Welche Teile der R8 muss man ab 30.06. definitiv melden?
Ich bin mir sicher, dass das nur die wenigsten Systemwaffenbesitzer wissen..
(und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht)


waffen und waffenzubehoer

waffen, soweit klar ...
und eben alles was extra dazu vorhanden ist
also allfaellige wechselverschluesse bzw allfaellige wechsellaeufe

abzugsgruppen und schaefte sind egal
diese sind nicht waffenrelevant ...

Re: Laufwechsel bei C-Waffe und ZWR

Verfasst: So 2. Mär 2014, 10:02
von Der blade Bert
Herzlichen Dank,
schönen Sonntag!

Re: Laufwechsel bei C-Waffe und ZWR

Verfasst: Do 28. Sep 2017, 14:33
von RcL
gewo hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Am neuen Lauf lasst die Nummer vom Alten draufstempeln, dann lasst die Waffe neu beschiessen und verkaufat den alten Lauf innerhalb von 6 wochen. So würd ich das machen, danm brauchst nix neu melden etc. Verschluss und Lauf müssen sowieso die gleiche Nr. drauf haben.



unzulaessig

hersteller (bzw personen die ein waffenrelevantes teil in umlauf bringen) duerfen jedes gleichartige waffenrelevante teil (lauf, verschluss) immer nur mit einer individuellen nummer versehen
ueber diese nummern ist buch zu fuehren

was aber zb zulaessig ist, ist dass eine waffe mehrere verschiedene nummern hat
eine fuer den verschluss
eine fuer den lauf
oder
eine fuer ein laufbuendel und eine andere fuer den schaft (bei schrotflinten zb)

es darf aber nie zwei lauefe in ein und demselben kaliber mit der selben seriennummer geben ...

im aktuellen fall wuerde ich den lauf mit der alten laufnummer und zb einem "B" hinten dran bestempeln lassen ...

Ich grab den Thread mal aus, bin via Google wegen einer anderen Frage drauf gestoßen...

Ich hab eine Khan Arms Flinte mit 2 Läufen, d.h. 1x kurz und 1x lang. Kaliber ist natürlich gleich und auch auf den Läufen ist die gleiche Nummer drauf. Im ZWR ist auch nur eine Waffe gemeldet.

Eigentlich müsste das aber so seine Richtigkeit haben, oder nicht?