Ich würde mich darüber noch nicht den Kopf zerbrechen.
Solch eine Regelung gibt es in Italien seit 1976. Damals, bis gut in die '80er hinein, waren Terroranschläge die Regel.
PCs gab es noch nicht, ausserdem kann die ital. Behörde heute immer noch nicht mit Tastatur und Bilschirm umgehen

, deshalb wurde die Angelegenheit mit einem Papierregister geregelt. Bei jedem Verkauf registriert der Verkäufer wer/was gekauft hat. In den Registern darf Nichts gestrichen oder gelöscht werden (Rückverfolgbarkeit über 10 Jahre gegeben

) und wenn was gesucht wird dann darf ein "Freiwilliger" tagelang rumblättert.
Der Käufer muss jeden Kauf melden (so schreibt das Gesetz vor). Diese Praxis hat sich aber sehr schnell geändert weil die Polizei jede Käufermeldung registrieren müsste.
Wie es heute tatsächlich vorgeht: Der Verkäufer notiert den Verkauf im Register, der Käufer meldet nur einmal bei der Polizei dass er Pulver, und wieviel, bei sich zu Hause lagert. Die Sorte wird nicht mehr angegeben, denn wenn die Behörde ein bestimtes Pulver suchen sollte, dann suchen sie zuerst bei den Verkäufern nach, identifizieren wer die Sorte gekauft hat und durchleuchten dann die Käufer, egal was/wann sie gemeldet haben.
Nach 40 Jahren Anschläge hat sich eh gezeigt dass NC Treibladungspulver als Sprengmittel nicht einmal die Drittwahl ist - das Zeg verbrennt, explodiert aber nicht - also, trotz scharfem Gesetz und maximal 25kg im Verkaufslager, kosten die billigsten Sorten immer noch 30-40 Euro/kg.