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Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Verfasst: Di 6. Mai 2014, 09:54
von BigBen
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Verfasst: Di 6. Mai 2014, 10:43
von GSchoenbauer
naja, es ist ja immerhin (fast) gelungen
- .22lr Forum zum Kriegsmaterial zu erklären
- Faustfeuerwaffen mit glatten Lauf zur verbotenen Waffen zu erklären
- Die Stückzahl für die Mitnahme Nach D mit EUFWP auf 3 zu beschränken
- Den Durchtransport von A nach A über D mit EUFWP zu verbieten
- Verkaufstop von diversen Halbautomaten zu erklären
- Den Postversand von Waffen innerhalb Österreich zu verbieten
- Die Mitnahme von Waffen im Wohnmobil zu verbieten
zusätzlich haben wir es erreicht, daß man
- eine WBK "schaffen" kann wie ein schwere Prüfung, zur der dann auch gratuliert wird
- die Rechtfertigung "Selbstverteidigung" besser nicht verwendet wird
- und, und, und ...
Sogesehen glaube nicht, daß hier "Frechheit und Dummheit" als Anwort auf (zugegeben zynische) gerechtfertigte Kritik zutreffend ist.
Auch wenn das Forum keine gültige Rechtsauskunft bieten kann, sieht man leider doch an der Reaktion der User, daß es wirkt.
bauli
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Verfasst: Di 6. Mai 2014, 10:47
von Reiflinger
Also als Verschärfung würde ich's nicht bezeichnen, erst wenn sich herausstellt das Gewo's Standpunkt stimmt. Bin jetzt mal gespannt was vom Ministerium zurückkommt
Sollte das aber Stimmen und auch Privatpersonen treffen, wär's eine Frechheit sondergleichen.
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Verfasst: Di 6. Mai 2014, 11:04
von BigBen
GSchoenbauer hat geschrieben:naja, es ist ja immerhin (fast) gelungen
- .22lr Forum zum Kriegsmaterial zu erklären
- Faustfeuerwaffen mit glatten Lauf zur verbotenen Waffen zu erklären
- Die Stückzahl für die Mitnahme Nach D mit EUFWP auf 3 zu beschränken
- Den Durchtransport von A nach A über D mit EUFWP zu verbieten
- Verkaufstop von diversen Halbautomaten zu erklären
- Den Postversand von Waffen innerhalb Österreich zu verbieten
- Die Mitnahme von Waffen im Wohnmobil zu verbieten
zusätzlich haben wir es erreicht, daß man
- eine WBK "schaffen" kann wie ein schwere Prüfung, zur der dann auch gratuliert wird
- die Rechtfertigung "Selbstverteidigung" besser nicht verwendet wird
- und, und, und ...
Sogesehen glaube nicht, daß hier "Frechheit und Dummheit" als Anwort auf (zugegeben zynische) gerechtfertigte Kritik zutreffend ist.
Auch wenn das Forum keine gültige Rechtsauskunft bieten kann, sieht man leider doch an der Reaktion der User, daß es wirkt.
bauli
Sorry, aber 90% von den aufgezählten "Verschärfungen" wurden aufgeklärt bzw. im Laufe der Diskussion korrigiert oder von dir fragwürdig interpretiert (Beispiel Wohnmobil...es ging nie um die Mitnahme bzw. Transport im Wohnmobil sondern um eine Verwahrung...und die ist für Kat. B Waffen in einem Auto - nichts anderes ist ein Wohnmobil - nicht zulässig).
Ansonsten scheinst du uns hier (ironisch) zu überschätzen: die Meinungen der Leute hier können weder verbindlich etwas verbieten oder einschränken. Wenn sich hier jemand auf die Aussagen von Anderen ungefragt verlässt und sich dadurch SELBST unnötig einschränkt, dann ist das sein Problem und er hat es meiner Meinung nach nicht anders verdient. Das ist das Internet, wer damit nicht umgehen kann, wird irgendwann so oder so auf die Schnauze fallen.
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Verfasst: Di 6. Mai 2014, 11:27
von GSchoenbauer
sorry, aber weilst gerade des Wohnmobil anschneidest
es ging nicht nur um Aufbewahrung, sondern um mehr (rot)
Anfrage:
Ich habe vor für längere Zeit mit meinem Wohnmobil zu reisen. Sowohl innerhalb als auch ausserhalb der EU.
Fragen:
- Darf ich die Waffe(n)/Munition mitführen um damit z.B. auf Schießplätzen zu üben etc. (mit entsprechenden Carnets)?
- Wie verhält sich die Sache bei Reisen ohne zwischendurch nach Ö. einzureisen (also EU - nicht EU - EU…)?
- Fällt eine Waffe+Munition im Reisemobil unter den Begriff der "Öffentlichkeit" (WP)?
- Wie sind die Waffen/Munition in einer "mobilen Wohnung" richtig/rechtskonform aufbewahrt?
Konnte derweil keine eindeutigen Antworten finden/erhalten. Vielleicht kann jemand von Euch Licht ins Dunkel bringen.
eine der Antworten (
der zufälligerweise auch Händler ist)
geht alles ned.....
verbringung
mitnahme
vewahrung
im womo alles ned zulaessig
inerhalb at gehts schon, aber nur mit waffenpass
aber ich halt jetzt eh des Maul, weils eh net gewünscht is
(Werd jetzt des Gewerberecht lesen um rauszukriegen, was ich als nicht Gewerbetreibender sonst noch alles falsch gemacht habe ..

)
bauli
damit endgültig mein letzter Senf zu dem Thema
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Verfasst: Di 6. Mai 2014, 11:44
von BigBen
Achso, sag halt gleich dass dich primär die Aussagen von gewo zu manchen Dingen stören. Nur weil jemand Händler ist, ist er ja noch lange kein Jurist und kann durchaus auch mal mit einer Meinung/Rechtsauffassung daneben liegen. Wer Waffenhändlern blind vertraut, der kauft auch eine Glock 17 um 750 Euro

Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Verfasst: Di 6. Mai 2014, 14:39
von GSchoenbauer
Dein Eintrag zwing mich zu einem letzten letzten Eintrag

nicht ICH, sondern DU hast des Zitat "(der zufälligerweise auch Händler ist)" in den Raum gestellt.
und, NEIN, ich hab nix gegen spezielle User hier, und gegen den gewo schon garnet, weil ich weiß, wieviel Hilfe er den Forenusern hier schon gebracht hat.
Trotzdem, wenn wer Hilfe sucht, dann soll er auch Hilfe bekommen und net Verwirrung.
Und daß des Ministerium nur darauf wartet, jede Gelegenheit beim Schopf zu ergreifen, um Verschärfungen, die von den Bürgern selbst eh schon als Usus akzeptiert werden, auch als solche zur Regel zu machen, des wissen wir alle.
Bauli
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Verfasst: Di 6. Mai 2014, 14:46
von BigBen
Naja...absichtlich verwirrt hier ja niemand, fast jeder versucht zu helfen. Das klappt mal besser und mal weniger gut...wie gesagt, so ist das halt im Internet, der mündige User braucht entsprechende Filter im Kopf

Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Verfasst: Di 6. Mai 2014, 15:59
von doc steel
jetz tats ned streiten es zwaa plescher!
es meints eh jeder s selbe nur reden tats jeder von was anderen...
die sunn scheint, gehts lieber auf a bier miteinand und tats die am schanigarten vorbeigehn ausrichten, oder tats dena jungen madln nochpfeifen, des hilft, glaubts mas.

Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Verfasst: Di 6. Mai 2014, 17:57
von Magnum828
Kollidiert die ganze sache nicht sowieso mit dem freien Warenverkehr innerhalb des ewr?
Gesendet von meinem C6603 mit Tapatalk
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Verfasst: Di 6. Mai 2014, 18:16
von Barry08
In der EU braucht man zum Verbringen von Was-auch-immer eine Aussenhandelsgenehmigung???
Genau um das zu ersparen, sollte der gemeinsame Handelsraum doch da sein.
Für den ordnungsgemässen Erwerb muss der Käufer in seinem Land sorgen, damit er die Plempe auch anmelden darf - nach dem lokalen Waffenrechtsbestimmungen.
Bin kein Experte, mache mir nur so meine Gedanken...
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Verfasst: Di 6. Mai 2014, 18:28
von gewo
Barry08 hat geschrieben:In der EU braucht man zum Verbringen von Was-auch-immer eine Aussenhandelsgenehmigung???
hi
nein, nicht fuer was-auch-immer
nur fuer waren die auf der EU- militaergueterliste stehen
http://news.wko.at/Media/8dcfe561-f78e- ... rliste.pdfzb also fuer:
Ersatzteile und Zubehör von Waffen, wie Gewehrschäfte, Zielfernrohre, Zielfernrohrmontagen, Abzüge, Sicherungen, Geschosse und Hülsen für Wiederlader, Mündungsbremsen, Magazine, etc.
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Verfasst: Di 6. Mai 2014, 18:40
von JPS1
Magnum828 hat geschrieben:Kollidiert die ganze sache nicht sowieso mit dem freien Warenverkehr innerhalb des ewr?
Gesendet von meinem C6603 mit Tapatalk
Art 346 AEUV
hab zwar einen Kommentar neben mir liegen, aber bin nicht motiviert

Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Verfasst: Di 6. Mai 2014, 18:41
von BigBen
Ist ein WKO Link, was wieder eher eine Relevanz für gewerbliche Ausfuhren/Exporte nahelegt. Aber mir das Thema eh egal, ich verkauf nix ins Ausland.
Re: Versand alte Jagdwaffe nach Deutschland
Verfasst: Di 6. Mai 2014, 19:31
von Maggo
Link 2.AußenhandelsverordnungLink vom Bundesministerium zur 2. Außenhandelssverordnung ErklärungBeide Links sollten agesehen und durchgelesen werden,sind sehr Informativ was den Export von Waffen für Private betrifft.Vieleicht dient das zur Aufklärung der Sache, ob ich eine Genemigung vom Ministerium benötige oder nicht.
