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Re: Jagd mit offener Visierung?

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 17:00
von kuni
Bud Spencer hat geschrieben:Nochmal die Geschichte ist nicht Falsch. Hab ihn beim Zerwirken als Bub selber gesehen. Zielfernrohr war herunten. Später als ich selber die Jagdkarte gemacht hab, hat er mirs nochmals gesagt warum ER glaubte es tun zu müssen, Das es vll. nicht notwendig war Ok, Gemacht hat ers.

Wenn dich das jetzt in deinem Stolz verletzt... ja mei...

Wenn er noch leben würde, würde ich die genauen umstände nochmal erfragen -> geht leider nimma.

Aber hauptsach man kan in einer schön besserwisserischen Art Leute vom PC aus verleumden. Große Klasse. :clap: *SARKASMUS*


Ich hätte es dir auch ins Gesicht gesagt dass es ein Blödsinn ist - und auch erklärt warum. Das du mir net glauben willst bleibt dir überlassen.

Ich habe in den letzten 2 Jahren nur verschiedene ZFR/Rotpunkt für Riegeljagden getestet (und werde mich heuer beim Z6i 1-6 fach einpendeln) - und es gibt heute keine Grund für eine Jagd mit Ki/Ko mehr. Ok, es könnte die Batterie ausgehen oder das Glas beim Sturz kaputt gehen - aber naja

Will/Wollte deinen verstorbenen Vater net beleidigen und auch dich net - das du meine Erklärung so aufgefasst hast tut mir leid. Ich wollte nur deine Aussage richtig stellen - am Ende glaubts noch wer und erzählts weiter.

Das du meine theoretische Erklärung als lächerlich abtust bleibt dir überlassen - ist aber so - man trifft auch auf kurze Entfernung. Außer z.b. einen Marder im Fangkorb aus 1m - da wäre der Fehler evt. ein Problem.... Empfehlung: geht auf einen Schießstand und schieß aus 25m auf die Scheibe - dann siehst selber das Ergebnis

LG und hoffe du akzeptierst meine Erklärung/Tschuldigung

Re: Jagd mit offener Visierung?

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 17:01
von kuni
alfacorse hat geschrieben:
GeML hat geschrieben:Falsch. Steht drin.
http://www.ljv.at/jagd_system.htm

LG


...hier steht nix davon drinnen!



Hier stehts sogar sehr genau drinnen:

Waffen, Kaliber & Munition

Schrot: Eine Beschränkung der Kaliber ist nicht gegeben. Die gängigsten Kaliber sind 12, 16 und 20.

Für Bleifreies Schrot besteht derzeit noch keine Verpflichtung, wird jedoch für die Wasserwildjagd empfohlen.

Kugel: Für Schalenwild mindestens 5,5 mm Kaliberdurchmesser und 40 mm Patronen-Hülsenlänge, keine Randfeuerpatronen, Schrot, Posten oder gehacktes Blei.

Mindestauftreffenergie bei 100 m:
•bis 30 kg (Wildkörper aufgebrochen) 1000 Joule
•bis 80 kg Wildkörper 2000 Joule
•über 80 kg Wildkörper 2500 Joule

Es ist verboten, die Jagd mit halbautomatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, auszuüben. Nur "2+1-Halbautomaten" sind erlaubt. Es ist verboten, die Jagd mit automatischen Waffen auszuüben.

Re: Jagd mit offener Visierung?

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 17:05
von alfacorse
kuni hat geschrieben:
alfacorse hat geschrieben:
Z-Pat hat geschrieben:Sind die "sachlichen Verbote" im Jagdgesetz, weiss den Paragraphen nicht,
musste es aber grad lernen (mind 2000 joule bei 100m auf Hochwild auch)


...du solltest das besser lernen!!! Nirgendwo (in keinem Landesjagdgesetz in Österreich) steht was drinnen, dass für Rehwild mind. 1000J gefordert sind!!!


Das stimmt auch in der Stmk, es steht in den sachlichen Verboten und §58/2/3 Verboten ist "auf Schalenwild mit Kugelpatronen zu schießen, die keine der Stärke des Wildes entsprechende, ausrechende, schnell tötende Wirkung erwarten lassen"

Und dann gibt's dazu eben Hinweise etc. und da steht dann, dass man bei Rehwild eine Energieabgabe von 1.000J auf den Wildkörber fordert. Und wenn die ganze Kugel nicht einmal mehr 1000J Energie hat, kann sie auch keine 1000 J abgeben. Und diese Grenze ist bei der 5,6x50R mit 50 gr eben bei etwas unter 150m

LG


...die Energie von 1000J wird auf 100m gefordert - es steht nirgends, dass das Geschoss zum Zeitpunkt des Treffers noch 1000J haben muss!!! Ansonsten dürftest du mit der .222 zB. Rehwild nur bis ca. 105m erlegen.

ES WIRD LEDIGLICH GEFORDERT, DASS AUF 100M GEWISSE MINDESTENERGIEWERTE ERREICHT WERDEN!

Jeder beschwert sich hier, dass ihn das Gesetz so einengt in jeder Lebenslage - doch wer unfähig ist, Gesetzestexte, Hinweise, Zusätze und sonstige Durchführungsbestimmungen ZU LESEN UND ZU VERSTEHEN, der knippst sich selbst aus dem Rennen.

Re: Jagd mit offener Visierung?

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 17:11
von alfacorse
kuni hat geschrieben:Hier stehts sogar sehr genau drinnen:

Waffen, Kaliber & Munition

Schrot: Eine Beschränkung der Kaliber ist nicht gegeben. Die gängigsten Kaliber sind 12, 16 und 20.

Für Bleifreies Schrot besteht derzeit noch keine Verpflichtung, wird jedoch für die Wasserwildjagd empfohlen.

Kugel: Für Schalenwild mindestens 5,5 mm Kaliberdurchmesser und 40 mm Patronen-Hülsenlänge, keine Randfeuerpatronen, Schrot, Posten oder gehacktes Blei.

Mindestauftreffenergie bei 100 m:
•bis 30 kg (Wildkörper aufgebrochen) 1000 Joule
•bis 80 kg Wildkörper 2000 Joule
•über 80 kg Wildkörper 2500 Joule

Es ist verboten, die Jagd mit halbautomatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, auszuüben. Nur "2+1-Halbautomaten" sind erlaubt. Es ist verboten, die Jagd mit automatischen Waffen auszuüben.


Wer schon mit dem Gesetz oder Vorschriften kommt, der soll sich zwar dran halten, aber nicht NEUE GESETZE ERSCHSCHAFFEN!!!

kuni hat geschrieben:...eine 5,6x50 hat eine GEE von +/- 200m bei 4cm/100m hochschuss - da kann man dann von 0-220m ohne Probleme einfach schießen (Energie ist aber ab ca. 150m für Rehwild unter den geforderten 1.000 J)...


Also bitte!

Re: AW: Jagd mit offener Visierung?

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 18:18
von RR1000
alfacorse hat recht, die Mindestenergie von 980 Joule müssen nach 100m noch vorhanden sein, nicht in der Entfernung, wo das Reh steht.

Re: AW: Jagd mit offener Visierung?

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 19:15
von kuni
RR1000 hat geschrieben:alfacorse hat recht, die Mindestenergie von 980 Joule müssen nach 100m noch vorhanden sein, nicht in der Entfernung, wo das Reh steht.


Ich habs ja sogar geschrieben, dass er recht hat und es nicht im Gesetz steht:

kuni hat geschrieben:
Ja, aber es steht nicht direkt im Landesjagdgesetzt (zumindest in der Stmk.) sondern in der Erweiterung mit "Ergänzungen, Hinweisen und Urteilen"

Man kann auf allen herumreiten - aber er hat mit seiner Aussage recht, dass es nicht im Jagdgesetzt direkt steht. Und da einige anscheinend Buchstabenreiter sind, muss ich ihm in diesem Fall recht geben - auch wenn es gefordert ist, es steht so 1:1 nicht im Gesetz

LG