ist der erlaubt?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Stickhead
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Re: ist der erlaubt?

Beitrag von Stickhead » Do 22. Mai 2014, 15:49

Dann wären aber Lupara auch erlaubt.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: ist der erlaubt?

Beitrag von Revierler_old » Do 22. Mai 2014, 16:49

Nein, denn das sind ja abgesägte Schrotgewehre. Das Ding, um welches es geht, war nie ein Gewehr.

Ein Taurus Raging Judge, der ja auch die .410er Schrot verschießt bzw. ein LeMat mit dem zentralen Schrotlauf käme mir da auch in den Sinn.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: ist der erlaubt?

Beitrag von rhodium » Do 22. Mai 2014, 18:50

Weiss jemand von euch noch wie dieses französische Ding mit dem Stangenmagazin hiess? Dachte M-35 oder so ...

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Re: ist der erlaubt?

Beitrag von rhodium » Do 22. Mai 2014, 18:53

Doch noch gefunden: manurhin mr-35 "punch"

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Re: ist der erlaubt?

Beitrag von gewo » Do 22. Mai 2014, 19:21

Revierler hat geschrieben:....Taurus Raging Judge, der ja auch die .410er Schrot verschießt ..



hmmm

schon, aber der hat zumindestens einen gezogenen lauf und es gibt eine patrone mit geschoss fuer die er beschossen ist und das schrotkaliber ist da quasi nur ein "nebenprodukt"
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Re: ist der erlaubt?

Beitrag von sepp » Do 22. Mai 2014, 22:02

Habe den Verkäufer ebenfalls kontaktiert mit folgender Frage:

Durch was genau begründet sich ihre Angabe das es sich um eine freie Waffe handelt?

und erhielt von ihm folgende Antwort:

§§ von kat. D und freien waffen - ein projektil wird klar definiert - gummi und plastik fallen nicht darunter, außerdem auch keine handfeuerwaffen mit perkusions und zunhütchen zündung ;-) sonst wären ja alle schwarzpulver faustfeuerwaffen waffen die seit 2014 ab 18 zu bekommen sind völlig widersinnig zum waffengesetz

lg sepp :at1:

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Re: ist der erlaubt?

Beitrag von Counterstriker » Do 22. Mai 2014, 22:22

rhodium hat geschrieben:Doch noch gefunden: manurhin mr-35 "punch"

Jup, genau so einen Schießprügel hat der Schwandner seinerzeit in der Auslage stehen gehabt.
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.

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Re: ist der erlaubt?

Beitrag von Raven » Fr 23. Mai 2014, 07:12

sepp hat geschrieben:§§ von kat. D und freien waffen - ein projektil wird klar definiert - gummi und plastik fallen nicht darunter, außerdem auch keine handfeuerwaffen mit perkusions und zunhütchen zündung ;-) sonst wären ja alle schwarzpulver faustfeuerwaffen waffen die seit 2014 ab 18 zu bekommen sind völlig widersinnig zum waffengesetz


Das heisst aber trotzdem nicht, daß man ala Jack Sparrow seine Vorderlader in der Fuzo führen darf..

Er schreibt ja man darf die führen...

Und wenn man eine Waffe die Plastikgeschoße verschießt führen darf, na dann werd ich mal ein paar Kohlefaser-Verbund Projektile für meinen 357er gießen.... :headslap:

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Re: ist der erlaubt?

Beitrag von Promo » Fr 23. Mai 2014, 07:31

mE ist hier die entscheidende Frage ob § 1 WaffG anzuwenden ist. Ist dieser Gegenstand geeignet die Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen? Diese Waffe hier ist auf der Skala irgendwo zwischen Flinte und Airsoft zu suchen, wo letzeres keine Waffe iSd WaffG ist.

Eine Schreckschusswaffe ist zB eine Waffe, aber keine Schusswaffe. Eine Leuchtpistole ist keine Waffe, da sie ein Signalmittel ist. Ein Ding was jetzt Böllern kann, aber auch mit Reizgas (?) sowie mit Gummischrot betrieben werden kann.. eine Frage die man im Falle des Interesses wohl besser dem Amtssachverständigen des BMI stellen sollte.
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Re: ist der erlaubt?

Beitrag von BigBen » Fr 23. Mai 2014, 07:35

Gibt es eine Joule-Grenze ab der etwas als Waffe nach §1 WaffG gilt?
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Re: ist der erlaubt?

Beitrag von Promo » Fr 23. Mai 2014, 13:13

Nein. Wäre bei Messern zB auch schwierig. Es geht hierbei eher um den Ursprungsgedanken des Herstellers bzw. der ursprüngliche Zweck und Sinn.

Mit einer Leuchtpistole kann man toll jemanden in Brand setzen, trotzdem ist es keine Waffe weil es was ist damit man in Notlagen auf sich aufmerksam macht. Und ein Schreckschussrevolver hat zwar einiges an Mündungsdruck, aber (abseits von Reizgaspatronen) außerhalb von ein paar Metern Distanz auch nur erschrecken. Da er aber explizit gebaut wird um den Anschein einer scharfen Waffe zu erschrecken und um sich damit eben zu verteidigen, ist es eine Waffe iSd §1.

Die Frage ist also eher wie der Hersteller dieses Produkt beschreibt.
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Re: ist der erlaubt?

Beitrag von savage3000 » Fr 23. Mai 2014, 15:23

Hm ich entsinne mich hier irgendwo gelesen zu haben , sobald ein fester Körper den Lauf verlässt darf ich sowas NICHT führen , sprich auch ne Airsoftpistole ! Anders aber bei Reizgaspistolen?? Is das richtig ?

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Re: ist der erlaubt?

Beitrag von rhodium » Fr 23. Mai 2014, 16:04

Geht es nicht um heisse Gase oder ist das deutsche Gesetzgebung?

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Re: ist der erlaubt?

Beitrag von Revierler_old » Fr 23. Mai 2014, 16:08

§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: ist der erlaubt?

Beitrag von gandalf-graurock » Fr 23. Mai 2014, 20:52

Scaar hat geschrieben:Das meint nicht gandalf-graurock, sondern der Verkäufer auf waffengebraucht :)
ideal für den Urlaub im Wohnwagen da diese Waffe auch in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien legal ist


ja,danke.

ich wollte die frage so kurz wie möglich halten und nur die knackpunkte hervorheben.

es ging mir im grunde um 2 dinge:

1.erlaubt?, also keinesfalls mal kat. a,wovon man jedenfalls die finger lässt.

wenn ja,dann

2.wie "sehr" erlaubt sie ist,da da die spanne von für fast jederman(taschenmesser) bis nur für besitzer von einem waffenschein reicht(revolver).

der verkäufer tut im prinzip so als wäre es ein signalstift.

arm wäre nur der käufer wenns kat.a ist.
da sollte man dann besser nichts riskieren.

das kaliber wäre ja grundsätzlich eine schwächere und dadurch nicht so gefährliche alternative zu den echten schrotkalibern.
im prinzip ja nichts was die waffe an sich "schlechter" macht.

wäre denn diese "geschwächte" munition,also 12/50 aus ner "echten" 12er legal zu verschiessen?


zum führen gabs da mal was:

http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?t=7011&start=60


wo erkundigt man sich bezüglich einer waffe,die nicht sicher einzuordnen ist?
ist die dann automatisch kat.a?

lg.

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