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Re: ist der erlaubt?
Verfasst: Do 22. Mai 2014, 15:49
von Stickhead
Dann wären aber Lupara auch erlaubt.
Re: ist der erlaubt?
Verfasst: Do 22. Mai 2014, 16:49
von Revierler_old
Nein, denn das sind ja abgesägte Schrotgewehre. Das Ding, um welches es geht, war nie ein Gewehr.
Ein Taurus Raging Judge, der ja auch die .410er Schrot verschießt bzw. ein LeMat mit dem zentralen Schrotlauf käme mir da auch in den Sinn.
Re: ist der erlaubt?
Verfasst: Do 22. Mai 2014, 18:50
von rhodium
Weiss jemand von euch noch wie dieses französische Ding mit dem Stangenmagazin hiess? Dachte M-35 oder so ...
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Re: ist der erlaubt?
Verfasst: Do 22. Mai 2014, 18:53
von rhodium
Doch noch gefunden: manurhin mr-35 "punch"
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Re: ist der erlaubt?
Verfasst: Do 22. Mai 2014, 19:21
von gewo
Revierler hat geschrieben:....Taurus Raging Judge, der ja auch die .410er Schrot verschießt ..
hmmm
schon, aber der hat zumindestens einen gezogenen lauf und es gibt eine patrone mit geschoss fuer die er beschossen ist und das schrotkaliber ist da quasi nur ein "nebenprodukt"
Re: ist der erlaubt?
Verfasst: Do 22. Mai 2014, 22:02
von sepp
Habe den Verkäufer ebenfalls kontaktiert mit folgender Frage:
Durch was genau begründet sich ihre Angabe das es sich um eine freie Waffe handelt?
und erhielt von ihm folgende Antwort:
§§ von kat. D und freien waffen - ein projektil wird klar definiert - gummi und plastik fallen nicht darunter, außerdem auch keine handfeuerwaffen mit perkusions und zunhütchen zündung

sonst wären ja alle schwarzpulver faustfeuerwaffen waffen die seit 2014 ab 18 zu bekommen sind völlig widersinnig zum waffengesetz
lg sepp

Re: ist der erlaubt?
Verfasst: Do 22. Mai 2014, 22:22
von Counterstriker
rhodium hat geschrieben:Doch noch gefunden: manurhin mr-35 "punch"
Jup, genau so einen Schießprügel hat der Schwandner seinerzeit in der Auslage stehen gehabt.
Re: ist der erlaubt?
Verfasst: Fr 23. Mai 2014, 07:12
von Raven
sepp hat geschrieben:§§ von kat. D und freien waffen - ein projektil wird klar definiert - gummi und plastik fallen nicht darunter, außerdem auch keine handfeuerwaffen mit perkusions und zunhütchen zündung

sonst wären ja alle schwarzpulver faustfeuerwaffen waffen die seit 2014 ab 18 zu bekommen sind völlig widersinnig zum waffengesetz
Das heisst aber trotzdem nicht, daß man ala Jack Sparrow seine Vorderlader in der Fuzo führen darf..
Er schreibt ja man darf die führen...
Und wenn man eine Waffe die Plastikgeschoße verschießt führen darf, na dann werd ich mal ein paar Kohlefaser-Verbund Projektile für meinen 357er gießen....

Re: ist der erlaubt?
Verfasst: Fr 23. Mai 2014, 07:31
von Promo
mE ist hier die entscheidende Frage ob § 1 WaffG anzuwenden ist. Ist dieser Gegenstand geeignet die Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen? Diese Waffe hier ist auf der Skala irgendwo zwischen Flinte und Airsoft zu suchen, wo letzeres keine Waffe iSd WaffG ist.
Eine Schreckschusswaffe ist zB eine Waffe, aber keine Schusswaffe. Eine Leuchtpistole ist keine Waffe, da sie ein Signalmittel ist. Ein Ding was jetzt Böllern kann, aber auch mit Reizgas (?) sowie mit Gummischrot betrieben werden kann.. eine Frage die man im Falle des Interesses wohl besser dem Amtssachverständigen des BMI stellen sollte.
Re: ist der erlaubt?
Verfasst: Fr 23. Mai 2014, 07:35
von BigBen
Gibt es eine Joule-Grenze ab der etwas als Waffe nach §1 WaffG gilt?
Re: ist der erlaubt?
Verfasst: Fr 23. Mai 2014, 13:13
von Promo
Nein. Wäre bei Messern zB auch schwierig. Es geht hierbei eher um den Ursprungsgedanken des Herstellers bzw. der ursprüngliche Zweck und Sinn.
Mit einer Leuchtpistole kann man toll jemanden in Brand setzen, trotzdem ist es keine Waffe weil es was ist damit man in Notlagen auf sich aufmerksam macht. Und ein Schreckschussrevolver hat zwar einiges an Mündungsdruck, aber (abseits von Reizgaspatronen) außerhalb von ein paar Metern Distanz auch nur erschrecken. Da er aber explizit gebaut wird um den Anschein einer scharfen Waffe zu erschrecken und um sich damit eben zu verteidigen, ist es eine Waffe iSd §1.
Die Frage ist also eher wie der Hersteller dieses Produkt beschreibt.
Re: ist der erlaubt?
Verfasst: Fr 23. Mai 2014, 15:23
von savage3000
Hm ich entsinne mich hier irgendwo gelesen zu haben , sobald ein fester Körper den Lauf verlässt darf ich sowas NICHT führen , sprich auch ne Airsoftpistole ! Anders aber bei Reizgaspistolen?? Is das richtig ?
Re: ist der erlaubt?
Verfasst: Fr 23. Mai 2014, 16:04
von rhodium
Geht es nicht um heisse Gase oder ist das deutsche Gesetzgebung?
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Re: ist der erlaubt?
Verfasst: Fr 23. Mai 2014, 16:08
von Revierler_old
§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
Re: ist der erlaubt?
Verfasst: Fr 23. Mai 2014, 20:52
von gandalf-graurock
Scaar hat geschrieben:Das meint nicht gandalf-graurock, sondern der Verkäufer auf waffengebraucht

ideal für den Urlaub im Wohnwagen da diese Waffe auch in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien legal ist
ja,danke.
ich wollte die frage so kurz wie möglich halten und nur die knackpunkte hervorheben.
es ging mir im grunde um 2 dinge:
1.erlaubt?, also keinesfalls mal kat. a,wovon man jedenfalls die finger lässt.
wenn ja,dann
2.wie "sehr" erlaubt sie ist,da da die spanne von für fast jederman(taschenmesser) bis nur für besitzer von einem waffenschein reicht(revolver).
der verkäufer tut im prinzip so als wäre es ein signalstift.
arm wäre nur der käufer wenns kat.a ist.
da sollte man dann besser nichts riskieren.
das kaliber wäre ja grundsätzlich eine schwächere und dadurch nicht so gefährliche alternative zu den echten schrotkalibern.
im prinzip ja nichts was die waffe an sich "schlechter" macht.
wäre denn diese "geschwächte" munition,also 12/50 aus ner "echten" 12er legal zu verschiessen?
zum führen gabs da mal was:
http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?t=7011&start=60 wo erkundigt man sich bezüglich einer waffe,die nicht sicher einzuordnen ist?
ist die dann automatisch kat.a?
lg.