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Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd

Verfasst: So 22. Jun 2014, 13:16
von Maggo
@Bud Spencer

Es war nie die Rede das der GIS Hansl die Amtsperson ist. Er gehört einer Gesellschaft an und kann keine AMTSPERSON sein.
Wenn eine AMTSPERSON der Behörde vorbeikommt und einen Begründeten Verdacht hat und du sie nicht reinlässt ist dies Wiederstand der Staatsgewalt.Die AMTSPERSON wird sich nötigenfalls Zutritt verschaffen weil sie lt. Gesetz dazu ermächtigt ist.

Ähh die Amtshaftungsklage ist mehr oder weniger eine Zivilklage nach Schadenersatzrecht. Wennst einen Schaden nachweisen kannst. Deren ursprung von der rechtswidrigen handlung ausgeht,Kann der Beklagte mit 100 Zeugen brausen gehen.


Weise mal eine Rechtswidirige Amtshandlung nach.Das wäre ungefähr so als würdest du zu schnell fahren,wirst von der Polizei angehalten und würdest wegen Mord verhaftet werden,und trägst einen Schaden davon,dann wäre eine Amtshaftungsklage angebracht, sonst nicht . Jede Behördenperson für seinen Zuständigkeitsbereich wird sofort einen Verdacht für seinen Zuständigkeitsbereich äußern wo er sich zutritt zu deiner Wohnung/Haus/Grundstück verschaffen kann. Er muss nur den begründeten Verdacht haben,das sei dir versichert.Somit sind deine Karten vor dem Gericht mehr als nur dürftig damit durchzukommen.

Nicht unbedingt. Ist der hoheitliche Akt rechtswidrig und unverhältnismäßig, steht mir ein Widerstandsrecht zu. Die Verletzung meiner Privaträume ist dies allemal. Wär ja noch schöner :roll:


Aber nur im nachhinein.Jede Verhaftung,jede Hausdurchsuchung,jedes Betreten eines Grundstückes, Wohnung von einer Amtsperson ist eine Verletzung der Personlichen Rechte, deshalb werden alle solche von Amts wegen duchgeführte tätigkeiten Minutengenau dokumentiert.In diesem Fall kann aber das Betreten der Räume von einer AMTSPERSON nicht rechtswidrig sein weil der Begründete Verdacht vorhanden ist und die Amtsperson eben vom Gesetz legitimiert ist deine Wohnräume zu betreten. Da kannst Kopf stehen und rumdiskutieren wie du willst,es ist eben so.ob sie es tun wird ist eine andere Sache.

Widerstand gegen die Staatsgewalt§ 269. (4) Der Täter ist nach Abs. 1 nicht zu bestrafen, wenn die Behörde oder der Beamte zu der Amtshandlung ihrer Art nach nicht berechtigt ist oder die Amtshandlung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstößt.


Ist die Amtsperson nicht berechtigt dein Grundstück/Haus/Wohnung zu betreten weil sie von Gesetz nicht dazu ermächtigt ist oder er Amtsanmaßung betreibt und du wehrtst dich wirst du straffrei ausgehen.
Da die Behörde aber im Rundfunkgebührengesetz dazu ermächtigt ist ist es keine Rechtswidrige Handlung der Amtsperson wenn sie dein Haus/Grundstück/Wohung betretet wenn sie einen begründeten Verdacht hat, das kann sein wenn sie dem Fernseher im Hintergrund hört,Sat kabel in deine Wohnung laufen sieht,von der Fensterscheibe aus den Fernseher flimmern sieht,eine Antenne oder Sat Anlage am Haus sieht,oder einfach aufgrund der Tatsache das heute keinen mehr gibt der keinen Fernseher/ Radio oder einen Computer hat,usw.....

Das sind akte im Rahmen hoheitlicher Tätigkeit. Allerdings dürfen diese "Kontrollen" entgegen der landläufigen Meinung nicht willkürlich erfolgen


Hat sie die Verwahrungsüberprüfung der Waffen schon mal im Vorhinein bei dir gemeldet?
Oder eine Polizeikontrolle mit Personenkontrolle?Wenn ich eine Amtshandlung durchführe kann sie sehr wohl von einer Amtsperson sofort bei Begründeten Verdacht geschehen, aber niemals Willkürlich,das versteht sich von selbst.

Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd

Verfasst: So 22. Jun 2014, 13:31
von gewo
Maggo hat geschrieben:...
Wenn ich eine Amtshandlung durchführe kann sie sehr wohl von einer Amtsperson sofort bei Begründeten Verdacht geschehen, aber niemals Willkürlich,das versteht sich von selbst.


hi

so scheint das offenbar zu sein

seit ich - hier im forum - belehrt worden bin dass es fuer die durchsuchung eines fahrzeuges einen begruendeten verdacht geben muss habe ich mir ein paar mal - als ich gerade zeit hatte (und nicht im rayon in dem ich die firma habe) - den spass gemacht bei normalen verkehrskontrollen in die ich gekommen bin beim amtshandelnden rueck zu fragen warum er denn in meinen kofferraum sehen will (pannendreieck, autoapotheke und den kram habe ich immer vorne ..)

antwort war in allen faellen gleichlautend entweder "kontrolle im rahmen des schlepperwesens" (oder so aehnlich, habe es mr nicht gemerkt) oder "schwerpunktpunktkontrolle ladungssicherung".

beides sind gruende fuer eine anlassFREIE kontrolle des kofferraums beliebiger angehaltender fahrzeuge zu einem bliebigem zeitpunkt (den die schwerpunktkontrollen ladungssicherung - und seie es auch nur der kofferaum des PKWs - gibt es oesterreich das ganze jahr ueber, und der schlepperparagraph gilt detto das ganze jahr ueber

das thema "in meinen kofferraum schaut mir nur wer mit einem durchsuchungsbefehl" kannst dir also genuesslich einrexen
die vorgangsweise der beamten ist lupenrein und bei einer amtshaftungs- dienstaufsichts- oder zivilklage (warum denn ueberhaupt?) wird genau nix rauskommen

ich denke beim GIS thema ist das wohl das selbe
ich kenne mich dabei aber nicht ausreichend aus
kann es sein dass die mitarbeiter der GIS in einer aehnlichen amtlichen weise "beliehen" sind wie zb private jagdaufseher oder eben zb waffenhaendler die im auftrag der behoerde taetigkeiten durchzufuehren haben die eigentlich dem staat vorbehalten sind ..?

Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd

Verfasst: So 22. Jun 2014, 13:41
von BigBen
gewo hat geschrieben:kann es sein dass die mitarbeiter der GIS in einer aehnlichen amtlichen weise "beliehen" sind wie zb private jagdaufseher oder eben zb waffenhaendler die im auftrag der behoerde taetigkeiten durchzufuehren haben die eigentlich dem staat vorbehalten sind ..?


NEIN! Das wäre ja absurd...allein die gedankliche Connection zwischen GIS und Jagdaufsicht oder Waffenhandel herzustellen bereitet mir Kopfschmerzen :-D

Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd

Verfasst: So 22. Jun 2014, 13:55
von gewo
BigBen hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:kann es sein dass die mitarbeiter der GIS in einer aehnlichen amtlichen weise "beliehen" sind wie zb private jagdaufseher oder eben zb waffenhaendler die im auftrag der behoerde taetigkeiten durchzufuehren haben die eigentlich dem staat vorbehalten sind ..?


NEIN! Das wäre ja absurd...allein die gedankliche Connection zwischen GIS und Jagdaufsicht oder Waffenhandel herzustellen bereitet mir Kopfschmerzen :-D



hi

ok, ok
hab eh geschrieben: " .. kenn mich ned aus .."

aber es gibt wirklich eine ganze menge personen und personengruppen die amtlich beliehen sind ohne dass man das so wirklich weiss
zb techniker (vermessungswesen), versicherungen (kfz zulassung) usw .....

Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd

Verfasst: So 22. Jun 2014, 17:58
von Maggo
Einen Ausweis kann sich jeder Audrucken wie er will,es muss ein Behördlicher Dienstausweis mit Dienstnummer sein, die Person muss Amtlich beeidigt werden und meist eine Dienstprüfung hinter sich haben, und vor allem sie muss im Rahmen des Gesetzes dazu ermächtigt sein, dies gilt auch für das Ausstellen von Organstrafmandaten, seid mal so klug und fragt einen Polizisten nach der Ermächtigungsurkunde zum Ausstellen eines Organmandates,wenn er sie vorweisen kann darf er ein Organmandat ausstellen,sonst nicht! der Polizist müsste ergo eine Anzeige ausstellen.Nach dem §50 VSTG darf er nicht mal von einer Organmandatsstrafe absehen weil dazu die Ermächtigungsurkunde fehlt.der § 21 VSTG wurde leider vor kurzen gestrichen.
Auch ist die GIS im Rahmen des Rundfunkgebührengesetzes kein Organ sondern eine Gesellschaft ohne Öffentlichen Recht.Der Gis Hansl kann zwar an deiner Wohnung läuten,hat aber nie und nimmer ein Zutrittsrecht.Zutrittsrecht hat in diesem Fall nur die Zuständige Bezirksverwaltungsbehörde und deren Amtsperson die damit betraut ist, gerne mal ist das die selbe Abteilung die auch Waffenangelegeheiten erledigen.
Die Gis muss also zuerst dies bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen, und die Behörde die Prüfung veranlassen.Und in diesen Fall hat auch keine Person der Gis im Falle einer Überprüfung zutritt,sondern nur die Amtsperson selbst.

......antwort war in allen faellen gleichlautend entweder "kontrolle im rahmen des schlepperwesens" (oder so aehnlich, habe es mr nicht gemerkt) oder "schwerpunktpunktkontrolle ladungssicherung".

beides sind gruende fuer eine anlassFREIE kontrolle des kofferraums beliebiger angehaltender fahrzeuge zu einem bliebigem zeitpunkt (den die schwerpunktkontrollen ladungssicherung - und seie es auch nur der kofferaum des PKWs - gibt es oesterreich das ganze jahr ueber, und der schlepperparagraph gilt detto das ganze jahr ueber

das thema "in meinen kofferraum schaut mir nur wer mit einem durchsuchungsbefehl" kannst dir also genuesslich einrexen


Genauso ist es, es kann kein Organ der öffentlichen Aufsicht/Exekutive eine Anlassfreie Überprüfung durchführen ohne einen konkreten Verdacht zu haben.Er wird aber sehr wohl wenn etwas wäre und der Überprüfte hinterfragt warum, einen konkreten Verdacht sagen, somit ist der Prüfende aus dem Schneider.Man ist also der Prüfenden Amtsperson ausgeliefert.
Man sollte sich also mit Aussagen a´la Hollywood oder Stammtischgescheitheiten von wegen "nur mit Duchsuchungsbefehl" oder " Des dürfens Ned" und die Türe zuknallen besser zurückhalten, das kann je nach Bematen und deren ermessen Finanziell und Materiell teuer zu stehen kommen.Besser ist in solchen Falle sofort Rechtsbeistand herzuholen und nix unterschreiben.