piefke hat geschrieben:Eine belgische WBK für 2 Faustfeuerwaffen der Kat B und 1 Platz für eine C-Waffe und eine D-Waffe.
Was ist aus dem belgischen Waffengesetz nur geworden.....bis 2006 war es so liberal wie in Österreich, also C+D Waffen frei und Kurzwaffen auf WBK soviel der Geldbeutel hergibt.
Hallo,
(Nick läßt auf selbstbewussten DE-Bundesbürger schließen, ist in AT doch beliebtes Schimpfwort für besserwissende Deitsche.)
Deine Schlussfolgerung/-bemerkung ist passend, aber um faktisch konform, ohne paranoide Schwarzmalerei, Korrekt zu bleiben, das BE-WaffG. bietet schon einen kleinen Spielraum.
UND ES GEHT AUCH MEHR.Sollte Dir das, wie von Dir oben so äußert präzis zusammengefasste, bescheidene, erlaubte „Waffenarsenal“ zu wenig sein, und du bist HARDCORE drauf, darfst zusätzlich Wohnortabhängig, eine „permis de chasse“, unterliegt der „Loi sur la chasse“, in Walonien (franz.-sprachig), oder eine „jachtverlof“, unterliegt dem „jachtdecreet“, in Flandern (flämisch-sprachig) beantragen, und mit den dann damit notwendigen Anstrengungen erwerben.
Erlaubt Dir dann zusätzlich den Erwerb und Besitz von 2 Jagdwaffen (Glattlauf plus gezogenen Einzellader/Repetierer) und 2 Fangschuss-FFW (Pistole und Revolver).
Der inzwischen im Lachen ausbrechenden Lodenfraktion sei gesagt: „Ja es stimmt; ein Land/Staat zwei unterschiedliche Jagdscheine/-erlaubnisse nebst zugehöriger Gesetze und Reglementierungen! Der/die Jagdschein/e sind zumindest landesweit gültig, also darf man damit flämisch/wallonisch, oder andersrum, wie auch immer, auf die Jagd gehen.
Das treibt sogar dem, kürzlich im Budget gekürzten, König des Landes den Schweiß auf die Stirn. Nein, kein „Angstschweiß“, weil Jagen tut er auch, nicht nur „Schürzen“, aber alle Gesetze muss er halt immer 2mal unterschreiben, was einer unterbezahlten Doppelbeschäftigung gleichkommt, da er nur aus einer gemeinsamen Staatskasse bezahlt wird.
„HARDCORE“ rechtfertigt sich aus dem Umstand; das man bei gleichzeitiger oder zeitl. voneinander unabhängiger Beantragung/Erwerbung einer „Sportschutterlicentie“ und wohnortabhängiger „permis de chasse“ / „jachtverlof“ neben den waidmännischen/waidrechtlichen Kursen/Examen, auch die dbzgl. WaffG. vorgeschriebenen theoret./prakt. Kurse/Examen (1xJagd + 1xSport =2) absolvieren und bestehen muss.
Zumindest kann man, bei der Einen, kräftig für die Andere üben.
Sind im praktischen Teil (Waffenhandhabung/Schießen) zwar unterschiedlich und man sollte als Prüfling während der Examen, aber auch äußerst aufmerksam während des Schießbetriebes sein Umfeld im Auge behalten, damit einem auch ja kein, so rein ganz zufällig unzufälliger, vorsätzlich unvorsätzlicher, von den Examinatoren sehr gerne eingebrachter, unsachgemäßer, missbräulicher Schusswaffengebrauch (direkt an Aufsichtsperson meldepflichtig) entgeht und man diesen auch unmittelbar meldet.
"Sehr beliebt eingebauter, letzter Stolperstein im Endspurt."Mich hat man damit im 1. Examen auch genäht (Fächern mit Westerncolt ist unsachgemäß) zu spät gesehn/reagiert. Beim 2. Examen dann nimma.
Wenn’s der Geldbeutel hergibt, geht auch noch
VIEL, VIEL mehr!
Erwerben darf man zugelassene Waffe ja, nur besitzen die, die in der WBK stehen.
So ab der 3. Waffe einer Kategorie, kriegst beim Händler, bei dem du alles, was nicht auf der WBK steht, deponieren musst, VIP-Status.
Low Budget, dynamische-/ISPC-/Scheiben-Sportschützen wählen meistens .22lr Pistole und dynamischen/ISPC-Revolver.
Die, mit dem dicken Geldbeutel holen sich den Jagdschein, da damit 2te Pistole/Revolver möglich und erlaubt.
Es geht auch noch eine teurere Variante:
Dynamische-/ISPC-/Scheiben-Waffe beim Händler deponieren, bei der WBK-Behörde austragen, gewünschte Waffe eintragen lassen, eingetragene Waffe beim Händler abholen.
Dieses Prozedre dann halt bei jedem Wechsel wenn’s
nur Pistole sein soll wiederholen.
Da dies, durch die vorgedruckte Definition der Kategorien aufgeteilt in Pistole und Revolver in der BE-WBK nur bedingt/beschränkt möglich ist, sind dann bei ev. erforderlicher Ausstellung eines Neudokumentes auch die vorgeschriebenen jährl.
Stempelmarken zu erneuern, womit dies dann auch zu einem
„sauteuren Unterfangen“ werden kann.
Die Behörde macht’s gern, da extra Einnahmen, wird aber kaum praktiziert.
Auf Deine Frage, was aus dem BE-WaffG. von vor 2006 geworden ist, eine ganz einfache Antwort:
KEINE WAFFEN FÜR ALLE!!!Und wenn doch, den Erwerb so schwierig wie möglich gemacht.
WARUM ERST 2006???Hierzu hab ich in einem anderen Thread/Thema
"Streichung von WBK resp. freien Plätze" ausführlich umfangreich, schlüssige Informationen hinterlassen.
Bei meinen heimatlichen Exkursionen durch die AT-Medien hab ich irgendwo aufgefangen, dass die „Wiener Parksheriffs“ Strafmandate wie
Zuckerln verteilen.
Gleiches könnte man hier in Belgien für geringfügige Vergehen WaffG. behaupten, es erfolgt meist ein geringfügiger Strafbescheid (ohne Richter) mit geringfügiger Geldstrafe, aber mit
totsicherem Registereintrag, womit WBK hinfällig und Erwerb für immer ausgeschlossen.
Ich wage zu behaupten, dass man ein in Österreich verhängtes Waffenverbot u.U. ev. noch eher aus den Akten kriegt.
Da hiermit Thread/Thema umfangreich bis zum ergötzen, erkotzen ausgemolken ist, bitte schließen und zur obsoleten Erbauung Lesehungriger, bitte ins Archiv verlagern.
MfG
Gerhard
Fußnote für Zahlen-/Statistikfreaks und zur allgemeinen Belustigung für Feinspitze.
Seit der Einführung des neuen WaffG. in Belgien im Jahre 2006(ca. 11Mil. registrierte Einwohner), sind offiziell
ca. 10% derer, unter dem vorherigen WaffG. gemeldeten/registrierten
730.000 Schusswaffen registriert.
Von insgesamt weiteren
1.130.000 Schusswaffen, unter dem bis dahin gültigen alten WaffG. aus dem Jahre 1933, registrierungsfrei da, eindeutige Sportwaffen, Jagdwaffen, „Altlasten“ da vor 1990 erworben, und auch geschätzter illegaler Schusswaffen,
fehlt bis dato jegliche Spur.Die derzeitige Gesamtanzahl, nicht registrierter, somit illegaler Schusswaffen wird vorsichtig auf ca. 1,8 bis ca. 2 Millionen geschätzt.„Looking/Searching for the smoking Gun“Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Wer’s gerne HARDCORE möchte, kann’s hier auf Gunfacts.be,
http://www.gunfacts.be/ in einer Studie aus dem Jahre 2009, leider nur in Flämisch/English mit dem Titel (Übersetzt)
Studie "Zusammenhang zwischen Schusswaffenbesitz und Kriminalität“, nachlesen.