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Re: Hunde beißt Hund - keine Anzeige
Verfasst: Di 2. Sep 2014, 10:45
von Longchamp
gewo hat geschrieben:Thule hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Thule hat geschrieben:Wie gesagt im Falle eines Hundes braucht es den Zivilrechtsweg unter Umständen gar nicht da ja eine Haftpflichversicherung bestehen muss. Hund gemeldet vorausgesetzt.
hi
irgendwie steh ich grad auf der leitung
welche daten soll das magistrat denn rausgeben wenn ich nicht mehr weiss als der hund schwarz war und gross?
ich muesste doch die daten des beteiligten bekommen koennen von der poilzei, oder?
aktenseinsicht ...?
Wie longchamp geschrieben hat. Die Daten liegen auf und die Behörde hat Zugriff und die kann weitergeben.
Akteneinsaicht gibt es unter bestimmten Vorraussetzungen auch bei der Polizei aber nur im Rahmen der StPO. Es muß also ein Strafrechtsdelikt vorliegen.
Sonst Behörde.
Beim VU stehts in der StVO was sich Beteiligte gegenseitig nachzuweisen haben. Diese Daten bekommst du auch.
hi
dass heisst es gibt tatsaechlich auch keine akteneinsicht?
ok, egal
ich nehms zur kenntnis
letzte frage:
dass der geschaedigte die daten des halters von der einschreitenden exekutive nicht erhaelt gilt auch bei hund beisst mensch? oder gilt das nur bei hund beisst hund?
Hund beisst mensch = fahrlässige Körperverletzung.
Beim Verkehrsunfall sachschaden bekommst du die daten vom anderen Lenker weil der dazu verpflichtet ist.
Wenn er die nicht hergibt, erst dann ist die Polizei zuständig. Dann nimmt die polizei die daten auf.
Theoretisch beisst auch hier der Datenschutz. Die daten kann dann die versicherung beantragen....
Du bekommst sie jedenfalls nicht wenn der andere das net will.
Wenn beide lenker anwesend sind dann muss man sich eh ausgleichen. wenn man das nicht tut und die polizei ruft damit die ein unfallprotokoll aufnimmt,
dann zahlt derjenige der eines haben will an ort und stelle 36€ weil die Polizei für sowas nicht zuständig ist weil es Versicherungssache ist.
Polizei ist nur zuständig wenn der beteiligte lenker nicht vor Ort ist oder wenn er sich nicht ausgleichen kann oder will...
Re: Hunde beißt Hund - keine Anzeige
Verfasst: Di 2. Sep 2014, 11:34
von Raven
Longchamp hat geschrieben:
Beim Verkehrsunfall sachschaden bekommst du die daten vom anderen Lenker weil der dazu verpflichtet ist.
Wenn er die nicht hergibt, erst dann ist die Polizei zuständig. Dann nimmt die polizei die daten auf.
Theoretisch beisst auch hier der Datenschutz. Die daten kann dann die versicherung beantragen....
Du bekommst sie jedenfalls nicht wenn der andere das net will.
Wenn beide lenker anwesend sind dann muss man sich eh ausgleichen. wenn man das nicht tut und die polizei ruft damit die ein unfallprotokoll aufnimmt,
dann zahlt derjenige der eines haben will an ort und stelle 36€ weil die Polizei für sowas nicht zuständig ist weil es Versicherungssache ist.
Polizei ist nur zuständig wenn der beteiligte lenker nicht vor Ort ist oder wenn er sich nicht ausgleichen kann oder will...
Ich lasse IMMER die Polizei holen wenn mit dem Fuhrpark was ist. IMMER
Was es da für tolle Schlupflöcher gibt (speziell mit Polnischen und Tschechischen Versicherungen) und Arschlöcher die hinterher alles abstreiten und auch noch auf Fahrerflucht pochen wollen weil sie sonst gefeuert werden vom eigenen Chef..
die 36€ sinds wert!
Die Beamten sind zwar meist nicht wirklich happy, aber die Jungs dürfen dann "Firmenpolitik" sagen und dann geht's meist wieder...
Re: Hunde beißt Hund - keine Anzeige
Verfasst: Fr 5. Sep 2014, 15:36
von Revierler_old
Hund beißt Mensch = fahrlässige Körperverletzung
Hund beißt Hund WÄRE eine fahrlässige Sachbeschädigung.
Sachbeschädigung ist aber ein Vorsatzdelikt, kann nicht fahrlässig begangen werden, ergo kein Strafrechtsdelikt.
Daher besteht keine Zuständigkeit seitens der Polizei. Ein Aktenvermerk über den Vorgang wird aber zumeist angelegt.
Re: Hunde beißt Hund - keine Anzeige
Verfasst: Fr 5. Sep 2014, 16:36
von gewo
Revierler hat geschrieben:Hund beißt Mensch = fahrlässige Körperverletzung
Hund beißt Hund WÄRE eine fahrlässige Sachbeschädigung.
Sachbeschädigung ist aber ein Vorsatzdelikt, kann nicht fahrlässig begangen werden, ergo kein Strafrechtsdelikt.
Daher besteht keine Zuständigkeit seitens der Polizei. Ein Aktenvermerk über den Vorgang wird aber zumeist angelegt.
hi
soweit versteh ich es eh
und ich denk mal die meisten anderen auch
was ich nicht so ganz verstehe ist warum ich in so einem fall die daten des schaedigers nicht bekommen genauso wie beim verkehrsunfall
als halter des hundes hat der gegner die haftung fuer dessen handlungen
es ist eine der wenigen faellen wo alleine aus dem besitz einer sache eine haftung entstehen kann
genauso wie beim besitz eines kraftfahrzeuges
verschuldensunabhaengige haftung ...