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Re: Meldepflicht, Eintragungspflicht für Wiederladekomponent
Verfasst: Do 29. Jan 2015, 13:41
von doc steel
jedenfalls und wurscht wie und warum und überhaupt...
ich kauf jetzt mal groß ein.

Re: Meldepflicht, Eintragungspflicht für Wiederladekomponent
Verfasst: Fr 30. Jan 2015, 16:41
von Hirschberg
Gw10 hat geschrieben:... und wenn dann zu allem überfluss vll noch paar angefangene packerl ohne code mit dabei sind, bekommt ihr einen 3ten "anklage"punkt. ...
Wo steht geschrieben dass Pulver ohne Kennzeichnung nicht mehr besessen/verwendet werden dürfen?
Re: Meldepflicht, Eintragungspflicht für Wiederladekomponent
Verfasst: Fr 30. Jan 2015, 17:03
von diver99
Mein Beitrag zum Thema: man kann nur etwas kontrollieren, dass man auch sieht!
Re: Meldepflicht, Eintragungspflicht für Wiederladekomponent
Verfasst: Fr 30. Jan 2015, 18:13
von rhodium
Man wird wohl in den Ämtern davon ausgehen, daß die nächsten "Charlie-Hebdo-Style" Attentäter sich ihre AKs illegal im Bahnhofsviertel irgendeiner Großstadt kaufen und auf die Munition vergessen. Zum Wiederladen benötigen Sie dann entsprechend Mengen an Pulver ... ich denke sie scheitern dann an Stahlhülsen oder Berdanzündern.
In ernst: dieses Europa ist ein Irrenhaus!
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Re: Meldepflicht, Eintragungspflicht für Wiederladekomponent
Verfasst: Sa 31. Jan 2015, 20:44
von Fuchs1975
Re: Meldepflicht, Eintragungspflicht für Wiederladekomponent
Verfasst: Sa 31. Jan 2015, 21:04
von yoda
gewo hat geschrieben:fazit:
es wurde ein EU-weites gesetz formuliert um einen kriminellen vorgang nachvollziehbar zu machen, der - falls er wirklich nochmal passiert - anhand dieses neuen gesetzes nicht nachvollzogen werden kann
Das hat bei der EU Methode, den normalen Bürger trollen ohne irgendeinen sinnvollen Effekt zu erzielen. Da sieht man wieder sehr gut, dass die einfach nur eine weltfremde Spinnerbande sind.