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Re: Überprüfung der Verwahrung

Verfasst: Sa 28. Feb 2015, 15:32
von SecondAmendment
Muss man eigentlich Safe aufmachen? Reicht es nicht mit den Finger zu zeigen, dass dort die Waffe liegt? Oder wenn man es schon aufmachen muss, dann aufmachen, aber die Waffen nicht berühren?

Re: Überprüfung der Verwahrung

Verfasst: Sa 28. Feb 2015, 15:34
von rupi
wenn am Überprüfungsauftrag drauf steht "schaun ob ein Safe da is" dann reicht das Herzeigen vom Safe
wenn der Überprüfungsauftrag verlangt dass die kat B Waffen kontrolliert werden musst die Dinger wohl oder Übel herzeigen ;)

Re: Überprüfung der Verwahrung

Verfasst: Sa 28. Feb 2015, 15:39
von savage3000
McMonkey hat geschrieben:"...(4) Die Überprüfung ist von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes an einem Werktag (Montag bis Samstag) zwischen 7 und 20 Uhr vorzunehmen. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Überprüfung nur zulässig, wenn entweder die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen vorliegt oder die Überprüfung anderenfalls aus in der Person des Betroffenen gelegenen Gründen in absehbarer Zeit nicht möglich wäre. Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen."

Es macht sich halt nicht so gut, wenn du volltrunken dem Beamten auf einen anderen Termin vertröstest. ;)


Nana volltrunken war i vor 15 Jahren des letzte Mal.

Re: Überprüfung der Verwahrung

Verfasst: Sa 28. Feb 2015, 17:56
von McMonkey
Koksi hat geschrieben:Lieber volltrunken einen neuen Termin ausmachen, als volltrunken mit der Waffe hantieren!
Das versteht sich ja von selbst.

rupi hat geschrieben:wenn am Überprüfungsauftrag drauf steht "schaun ob ein Safe da is" dann reicht das Herzeigen vom Safe
wenn der Überprüfungsauftrag verlangt dass die kat B Waffen kontrolliert werden musst die Dinger wohl oder Übel herzeigen ;)
In den Safe braucht man ihn nicht schauen lassen.

SecondAmendment hat geschrieben:Muss man eigentlich Safe aufmachen? Reicht es nicht mit den Finger zu zeigen, dass dort die Waffe liegt? Oder wenn man es schon aufmachen muss, dann aufmachen, aber die Waffen nicht berühren?
Wenn man alkoholisiert ist und die Amtshandlung vollziehen lässt, ..... hast du die A....Karte gezogen.

savage3000 hat geschrieben:Nana volltrunken war i vor 15 Jahren des letzte Mal.
Ist jetzt nur als Beispiel zu verstehen :)

Re: Überprüfung der Verwahrung

Verfasst: Sa 28. Feb 2015, 18:42
von SecondAmendment
Ich verstehe nicht, was Du mit A Karte meinst. Wenn wir davon ausgehen, dass die Amtshandelnde die Wahrheit sowieso für nichts halten, dann ist ja Sachverhalt ganz egal. Sie werden sowieso reinschreiben, was sie wollen, oder?

Re: Überprüfung der Verwahrung

Verfasst: Sa 28. Feb 2015, 19:00
von savage3000
er meint wenn man die Amtshandlung über sich ergehen lässt wenn man betrunken ist, hat man die Arschkarte gezogen.
Somit für mich persönlich klar: KEIN Öffnen des safes während Alkoholkonsum. ACHTUNG: ich habe hier nur die Annahme dass während einer Familienfeier wo Alk fliesst , eine Kontrolle stattfindet. Und das ist durchaus , da der Herr Teufel bekanntlich nie schläft, nachvollziehbar