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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
Verfasst: Mi 4. Mär 2015, 21:22
von Kapselpracker
yoda hat geschrieben:...
Deine Infos warn aber falsch,.......
Schau ich habe mir das ja nicht aus der Nase gezogen, die Info stammt von Grosinger/Siegert/Szymanski, wenn die drei was falsches Schreiben was nicht stimmt solltet ihr denen das mitteilen.
Wie auch immer, das bedeutet ja nach eurer Ansicht das voriges Jahr die Registrierungspflicht endete, völlig egal ist.
Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
Verfasst: Mi 4. Mär 2015, 21:33
von yoda
Kapselpracker hat geschrieben:yoda hat geschrieben:...
Deine Infos warn aber falsch,.......
Schau ich habe mir das ja nicht aus der Nase gezogen, die Info stammt von Grosinger/Siegert/Szymanski, wenn die drei was falsches Schreiben was nicht stimmt solltet ihr denen das mitteilen.
Wie auch immer, das bedeutet ja nach eurer Ansicht das voriges Jahr die Registrierungspflicht endete, völlig egal ist.
Es ist eine Verwaltungsübertretung die der Vorbesitzer begangen hat indem er nicht registriert hat, du kannst aber problemlos neu registrieren und bist auch nicht verpflichtet den Namen des Vorbesitzers anzugeben, somit gibt es auch keine Probleme.
Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
Verfasst: Mi 4. Mär 2015, 21:42
von GSchoenbauer
hmmm ...
.... die Info stammt von Grosinger/Siegert/Szymanski....
4., gänzlich neu bearb. Aufl. 2012
wir haben 2015 und der neue Rundererlass ist von 2014
des Waffenrecht lebt halt ...

Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
Verfasst: Mi 4. Mär 2015, 22:15
von Kapselpracker
Das ist schon klar, nur wozu hat sich dann die IWOE so ins Zeug gelegt
damit das ins Gesetz aufgenommen wird, das ist ja dann völlig unnötig.
Zu Z 8 (§ 51 Abs. 3 WaffG):
Es soll ermöglicht werden, dass Personen, die der Registrierungspflicht nach § 33 verspätet, aber freiwillig und bevor die Behörde von ihrem Verschulden erfährt, nachkommen, keiner Strafe unterliegen.
Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
Verfasst: Mi 4. Mär 2015, 22:25
von rhodium
Eines sei noch angemerkt: nicht nur Behörden, auch Händler verlangen manchmal Unsinniges.
Ein Vorarlberger Waffenhändler weigerte sich meine Waffe nach Gesetz zu registrieren (also damals in ZWR Zeiten) , die ihm nicht im Geschäft vorgelegt wurde. Als ob man eine erfundene Waffe anmelden würde ... im nächsten Geschäft konnte ich meine Neuerwerbung die daheim im Schrank stand, dann ordnungsgemäß melden.
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Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
Verfasst: Mi 4. Mär 2015, 22:26
von yoda
Kapselpracker hat geschrieben:Das ist schon klar, nur wozu hat sich dann die IWOE so ins Zeug gelegt
damit das ins Gesetz aufgenommen wird, das ist ja dann völlig unnötig.
Zu Z 8 (§ 51 Abs. 3 WaffG):
Es soll ermöglicht werden, dass Personen, die der Registrierungspflicht nach § 33 verspätet, aber freiwillig und bevor die Behörde von ihrem Verschulden erfährt, nachkommen, keiner Strafe unterliegen.
Du kannst dann offiziell Altbestand straffrei nachträglich im ZWR registrieren lassen und musst nicht sagen dass du die Waffe erst kürzlich erworben hast. Wirklich ändern tut sich dadurch aber nichts.
Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
Verfasst: Mi 4. Mär 2015, 23:19
von GSchoenbauer
Das ist schon klar, nur wozu hat sich dann die IWOE so ins Zeug gelegt damit das ins Gesetz aufgenommen wird, das ist ja dann völlig unnötig.
der Gesetzespunkt trifft ja den, der verkauft oder noch hat und net den, ders kauft .. wie in dem Thread geschrieben
die Verband hat ja auch schon den Erlass beim BMI erwirkt; Oder glaubst wirklich, da wär von allein was gekommen. ? Die Verband hat auch am ihre Ideen in den Gesetzesvorschlag eingebracht und in der Begutachtungsphase auch kommentiert.
Soviel zur "Unnötigkeit"
Und daß ins Gesetz reinkommen soll, ist schon richtig, weil des Gesetz ist eben höherrangig. Jetzt könntest einen Erlass wieder zurücknehmen; ist's mal im Gesetz verankert, Kannst des per Erlass nimmer rausnehmen.
Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
Verfasst: Do 5. Mär 2015, 00:31
von gewo
Promo hat geschrieben:Es gibt bei der Kat.C Registrierung im ZWR kein Feld für die Angabe eines Vorbesitzer. Man gibt die Waffe ein, drückt auf Suchen und wenn sie noch nicht vorhanden ist, drückt man auf "Neu erfassen".
hi
naja, dass ist dann halt auch ned der fall "gegebenenfalls" ...
der fall " gegebenenfalls" ist der dass
- die daten der waffe eingegeben werden und es kommen mehrere waffen mit gleicher seriennummer und du weisst ned welche du jetzt auf den kaufer umschreiben sollst ...
oder
- eine waffe von der der vorbesitzer stein und bein geschworen hat dass sie schon im ZWR ist mit den angegebenen daten nicht gefunden werden kann, zb weil statt einer 0 ein O eingegeben wurde oder statt einem I ein l oder aehnliches
spaetestens dann geht es nimmer ohne den namen des vorbesitzers ...
Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
Verfasst: Do 5. Mär 2015, 07:10
von Paintfreak
rhodium hat geschrieben:Ein Vorarlberger Waffenhändler weigerte sich meine Waffe nach Gesetz zu registrieren (also damals in ZWR Zeiten) , die ihm nicht im Geschäft vorgelegt wurde. Als ob man eine erfundene Waffe anmelden würde ... im nächsten Geschäft konnte ich meine Neuerwerbung die daheim im Schrank stand, dann ordnungsgemäß melden.
Kann man teilweise verstehen..
Wenn man höflich nach dem warum fragt, bekommt man oft die abenteuerlichsten Storrys zu hören wo du dir nur noch aufs Hirn greifst...
Und für manche Leuts ises nicht leicht, Buchstaben und Zahlenkombinationen abzumalen...
Ich hab hier Leute, die so eine 7 Stellige Kombination von dem direkt daneben liegenden Zettel nicht ohne Verwechslung oder Zahlendreher "abmalen" können.. Und die stehen nicht schwarz auf schwarz mit schwach eingeschlagenen Zeichen..
Just saying...
Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
Verfasst: Do 5. Mär 2015, 08:40
von gewo
Paintfreak hat geschrieben:rhodium hat geschrieben:Ein Vorarlberger Waffenhändler weigerte sich meine Waffe nach Gesetz zu registrieren (also damals in ZWR Zeiten) , die ihm nicht im Geschäft vorgelegt wurde. Als ob man eine erfundene Waffe anmelden würde ... im nächsten Geschäft konnte ich meine Neuerwerbung die daheim im Schrank stand, dann ordnungsgemäß melden.
Kann man teilweise verstehen..
Wenn man höflich nach dem warum fragt, bekommt man oft die abenteuerlichsten Storrys zu hören wo du dir nur noch aufs Hirn greifst...
Und für manche Leuts ises nicht leicht, Buchstaben und Zahlenkombinationen abzumalen...
Ich hab hier Leute, die so eine 7 Stellige Kombination von dem direkt daneben liegenden Zettel nicht ohne Verwechslung oder Zahlendreher "abmalen" können.. Und die stehen nicht schwarz auf schwarz mit schwach eingeschlagenen Zeichen..
Just saying...
hi
die verantwortung fuer die bekannt gegebenen daten liegen beim waffenbesitzer
das steht auch ausdruecklich so im gesetz
wenn jetzt die haendler auch noch anfangen sich ihre eigenen "meldebestimmungen" zu machen dann ist ihnen das eh unbenommen .... darf eh jeder machen was er will ... aber verstaendlich ist es keinesfalls
Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
Verfasst: Do 5. Mär 2015, 11:55
von Promo
Gerhard, ging ja hier eher darum was ist, wenn die Waffe nicht existiert. Dass es 100e Möglichkeiten gibt einen 98er zu erfassen (je nachdem wie lustig man bei Hersteller und Modellbezeichnung ist), von der Seriennummer ganz zu schweigen, ist klar. Deshalb empfiehlt es sich bei der Ummeldung die originale Meldung beizulegen - macht es für den Waffenhändler und für den Verkäufer einfacher. Und unter uns gesagt, am Besten wäre es wenn man ein Suchfeld für die Registrierungsnummer hätte, dann ist es 100%ig eindeutig.
Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
Verfasst: Fr 6. Mär 2015, 13:35
von crowcall66
Ohne schriftlichen und unterschriebenen Kaufvertrag oder ein ohne Überlassungsschriftstück übernehme ich keine Waffe, auch wenn ich sie geschenkt bekommen würde.
Re: Kat C. Waffe geschenkt bekommen?
Verfasst: Fr 6. Mär 2015, 20:13
von GSchoenbauer
najo .... steht Dir als mündiger Bürger natürlch frei, eine geschenkte Ferlacherbüchsen abzulehen.
Juckt mich garnet
